- Inkongruenz
-
Inkongruenz bezeichnet eine Nichtübereinstimmung, im Gegensatz zur Kongruenz.
Im Insolvenzrecht die fehlende Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die - im Vergleich zu einer kongruenten Leistung - unter geringeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht). Vgl. § 131 InsO
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Wiktionary: Inkongruenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikimedia Foundation.