- Kongruenz (Recht)
-
Im Insolvenzrecht bezeichnet Kongruenz die Übereinstimmung einer Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden (die – im Vergleich zu einer inkongruenten Leistung – nur unter engeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht). Vgl. § 130 InsO.
Auch das österreichische Konkursrecht (Insolvenzrecht) kennt im Rahmen der Anfechtung nach der Konkursordnung den Begriff der Kongruenz für Leistungen, die dem anderen Teil in dieser Art und zu dieser Zeit gebühren. Demnach ist zum Beispiel die Bezahlung einer nicht fälligen Schuld eine inkongruente Befriedigung.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.