- International Criminal Tribunal for Rwanda
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Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (französisch: Tribunal pénal international pour le Rwanda, kinyarwanda: Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda) ist ein Internationales Gericht unter der Federführung der Vereinten Nationen, um die Ereignisse während des Völkermords in Ruanda im April 1994 aufzuklären.
Er wurde am 8. November 1994 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geschaffen, um die Personen zu bestrafen, die für Völkermord und andere Verstöße gegen das Völkerstrafrecht verantwortlich waren, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember in Ruanda verübt wurden.
Die folgenden UN-Resolutionen bilden die Grundlage des ICTR (International Criminal Tribunal for Rwanda):
- Resolution 955 des UN-Sicherheitsrates vom 8. November 1994
- Resolution 978 des UN-Sicherheitsrates vom 27. Februar 1995
- Resolution 1165 des UN-Sicherheitsrates vom 30. April 1998
Am 22. Februar 1995 wurde mit Resolution 977 des UN-Sicherheitsrates als Sitz des Tribunals Arusha in Tansania festgelegt.
Das Tribunal hat Rechtsgewalt über das Delikt des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die als Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen gelten.
Bis März 2006 hat das Tribunal 19 Personen abgeurteilt, 25 Verfahren laufen noch, 19 Personen erwarten ihr Verfahren in Haft und 10 werden noch vorbereitet. Das erste Tribunal begann 1997 mit der Anklage von Jean-Michel Akayesu. Alle Verfahren sollen 2008 beendet sein.
Inhaltsverzeichnis
Verfahren gegen „Hassmedien“
Das Verfahren gegen „Hassmedien“ begann am 23. Oktober 2000. Es behandelt Medien, die den Völkermord anheizten.
Am 19. August 2003 wurde gegen Ferdinand Nahimana und Jean Bosco Barayagwiza, Verwalter des Radio-Télévision Libre des Mille Collines, sowie Hassan Ngeze, den Schreiber und Herausgeber der Zeitung Kangura, Anklage erhoben. Diese lautet auf Völkermord, Anstachelung zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit vor und während des Völkermordes. Am 3. Dezember 2003 befand das Gericht alle drei für schuldig. Es verurteilte Nahimana und Ngeze zu lebenslanger Haft sowie Barayagwiza zu 35 Jahren Haft. Momentan befindet sich der Fall in Berufung.
Mitglieder
Das Tribunal besteht aus 16 Richtern in 4 Kammern – drei für die Anklagen und eine für Berufungen. Zusätzlich sind noch 9 "Ad-litem"-Richter anwesend, insgesamt also 25 Richter. Derzeit sind alle 9 Ad-litem-Richter in den Kammern II und III. Zusätzlich gibt es noch 9 ehemalige Ad-litem-Richter, die eingesetzt werden, wenn ein regulärer Ad-litem-Richter durch Krankheit ausfällt oder verhindert ist.
Die Reihe # zeigt die Protokollarische Rangordnung.
Anklagekammer I
# Richter Herkunftsland Status 1. Erik Møse Norwegen ICTR-Präsident, Vorsitzender Richter der Anklagekammer I 10. Jai Ram Reddy Fidschi Mitglied 11. Sergei Alekseevich Egorov Russland Mitglied Anklagekammer II
# Richter Herkunftsland Status 4. William Sekule Tansania Vorsitzender Richter der Anklagekammer II 9. Arlette Ramaroson Madagaskar Mitglied 16. Joseph Asoka Nihal De Silva Sri Lanka Mitglied 17. Solomy Balungi Bossa Uganda ad litem 19. Lee Gacugia Muthoga Kenia ad litem 21. Emile Francis Short Ghana ad litem 23. Taghrid Hikmet Jordanien ad litem 24. Seon Ki Park Südkorea ad litem Anklagekammer III
# Richter Herkunftsland Status 2. Inés Mónica Weinberg de Roca Argentinien Vorsitzender Richter der Anklagekammer III 14. Khalida Rachid Khan Pakistan Mitglied 15. Charles Michael Dennis Byron St. Kitts und Nevis Mitglied 18. Flavia Lattanzi Italien ad litem 22. Florence Rita Arrey Kamerun ad litem 24. Karin Hökborg Schweden ad litem 25. Gberdao Gustave Kam Burkina Faso ad litem Berufungskammer
# Richter Herkunftsland Status 3. Theodor Meron Vereinigte Staaten Vorsitzender Richter der Berufungskammer 5. Mohamed Shahabuddeen Guyana Mitglied 6. Florence Mumba Sambia Mitglied 7. Mehmet Güney Türkei Mitglied 8. Fausto Pocar Italien Mitglied 12. Wolfgang Schomburg Deutschland Mitglied 13. Andrésia Vaz Senegal Mitglied Anklagebüro
Das Anklagebüro ist in zwei Sektionen unterteilt:
- Die Untersuchungsabteilung ist dafür verantwortlich, Beweise für die Beteiligung Einzelner an Verbrechen in Ruanda 1994 zu sammeln.
- Die Anklageabteilung ist dafür verantwortlich, alle Vergehen vor dem Genozid zu bestrafen.
Hassan Bubacar Jallow aus Gambia ist der derzeitige Ankläger des ICTR. Er war vorher als "Attorney General" und als Justizminister tätig; von 1998 bis 2002 war er außerdem im Obersten Gericht von Gambia tätig. Am 15. September 2003 wurde er als Ersatz für Carla del Ponte nominiert.
Das Sekretariat
Das Sekretariat ist für die Gesamtverwaltung des Tribunals zuständig. Es übt auch noch einige andere rechtliche Funktionen aus und ist die Kommunikationsschnittstelle des ICTR.
Das Sekretariat wird vom Chefsekretär geführt. Dieser ist der Abgeordnete des UN Secretary-General. Adama Dieng aus Senegal ist der jetzige Chefsekretär. Im März 2001 bezog er seinen Posten.
Siehe auch
- Internationaler Strafgerichtshof
- Gacaca – Dorfgerichte in Ruanda.
- Hotel Ruanda – Spielfilm über den Völkermord in Ruanda
- Augustin Bizimungu – ehemaliger Stabschef der Ruandischen Armee und Angeklagter vor dem ICTR
- Akayesu-Urteil - erstmalige Anwendung der UN-Völkermordkonvention durch ein internationales Gericht
Literatur
- Stefan Kirsch: Internationale Strafgerichtshöfe. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005, ISBN 3832914501
- Maison Rafaëlle: La responsabilité individuelle pour crime d'État en droit international public, Bruylant, 2004, 568p.
- De La Pradelle Géraud: Imprescriptible, l'implication française dans le génocide tutsi portée devant les tribunaux, Les arènes, 15 février 2005, 187 p.
Weblinks
- Offizielle Website (englisch, französisch und kinyarwanda)
- Genocide in Rwanda (Völkermord in Ruanda) – Bericht von Human Rights Watch (englisch)
- Resolutionen 955, 978 und 1165 des Sicherheitsrats (englisch)
- Beispiel eines Verfahrens vor dem ICTR: Jean Kambanda – TRIAL WATCH
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