- Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen
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Der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen (ISPM) wird im Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) definiert.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Das Material von Holzverpackungen besteht oft aus billigem Rohholz. Dieses ist generell geeignet, unerwünschte Schädlinge und Larven als „blinde Passagiere“ weltweit mit zu transportieren. Durch die weltweite Globalisierung und Handelsströme gelangen die Schädlinge somit innerhalb kürzester Zeit auf jeden Kontinent.
Holzbehandlung
Die ISPM-Vorgaben legen die notwendigen Maßnahmen fest, nach denen dieses Rohholz vor seinem Einsatz als Holzverpackung zu behandeln ist, damit keine unerwünschten Schädlinge als „blinde Passagiere“ mit auf Reisen gehen. Die möglichen Maßnahmen reichen von Hitzebehandlung über chemische Druckimprägnierung bis hin zur Begasung mit Methylbromid.
Markierung des Holzverpackungsmaterials
Das gemäß den ISPM-Vorgaben behandelte Holz muss dauerhaft markiert werden. Die Markierung beinhaltet eine Länderkennung, eine Regionalkennung sowie eine weitere Registriernummer. Zusätzlich werden Angaben zur durchgeführten Holzbehandlung gemacht.
Anmerkung: Das Begasungsmittel Methylbromid hat seine Zulassung zum 31. August 2006 verloren.
Einzelne ISPM
- ISPM 1: Prinzipien der Pflanzenquarantäne im internationalen Handel
- ISPM 2: Richtlinien für die Risikoanalyse von Schadorganismen
- ISPM 3: Durchführungsbestimmungen für die Einfuhr und Freigabe von exotischen biologischen Bekämpfungsmitteln
- ISPM 4: Anforderungen für die Errichtung von schadorganismusfreien Gebieten
- ISPM 5: Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe
- ISPM 6: Richtlinien zur Überwachung
- ISPM 7: Exportzertifizierungssystem
- ISPM 8: Bestimmung des Schadorganismusstatus in einem Gebiet
- ISPM 9: Richtlinien für Ausrottungsprogramme von Schadorganismen
- ISPM 10: Anforderungen für die Errichtung von schadorganismusfreien Orten der Erzeugung und schadorganismusfreie Betriebsteile
- ISPM 11: Risikoanalyse für Quarantäneschadorganismen
- ISPM 12: Richtlinien für Pflanzengesundheitszeugnisse
- ISPM 13: Richtlinien für die Benachrichtigung bei Nicht-Konformität und Nothandlung,
- ISPM 14: Anwendung von integrierten Maßnahmen bei Systemansatz für das Risikomanagement von Schadorganismen
- ISPM 15: Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel
- ISPM 16: Geregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen: Konzept und Anwendung
- ISPM 17: Schadorganismusbericht
Weblinks
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