- Internet-by-Call
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Call-by-Call (CbC), engl. wörtlich „Anruf-für-Anruf“ (richtiger engl. Terminus: Dial-Around-Service), bezeichnet die Möglichkeit, Telefongespräche oder Internetverbindungen (auch Internet-by-Call oder kurz IbC genannt) über einen anderen Anbieter zu führen als mit demjenigen Vertragspartner, der den Telefonanschluss bereitstellt. Formal spricht man auch von der fallweisen Betreiberauswahl (Carrier Selection).
Der Telefonanschluss wird dabei vom sog. Teilnehmernetzbetreiber betrieben, während die Gesprächs- oder Internetverbindung im Fall des Call-by-Call durch einen abweichenden Verbindungsnetzbetreiber hergestellt wird. Für den Verbraucher ergibt sich hierdurch die Möglichkeit, auf einfache Weise andere - oftmals günstigere - Anbieter zu verwenden.
Im Fall eines Telefongesprächs wählt der Anrufer vor der eigentlichen Rufnummer die Verbindungsnetzbetreiberkennzahl. Diese Sonderrufnummer wird umgangssprachlich auch Sparvorwahl, Vorvorwahl oder Call-by-Call-Nummer genannt. Diese Nummern sind in Deutschland nach dem Muster 010xy bzw. 0100xy (in Österreich 10xy) aufgebaut.
Im Fall des Zugangs zum Internet wird die Einwahlnummer des gewünschten Anbieters gewählt. Die Zugangsdaten - insbesondere der Benutzername und das Passwort - sind für alle Benutzer gleich und werden vom sog. Internet Service Provider offen publiziert, was eine schnelle und unkomplizierte Nutzung ermöglicht.
Sowohl für Telefon- als auch Internet-by-Call existiert bei den in Deutschland vorherrschenden anmeldefreien Tarifen oftmals das Problem, dass Anbieter ihre zunächst günstigen Angebote kurzfristig verteuern. Daraus ergeben sich für den Kunden, der sich nicht vor jeder Nutzung über die aktuellen Tarife informiert, häufig deutlich höhere Kosten als erwartet.
Deutschland
Das reguläre Call-by-Call-Verfahren steht in Deutschland ausschließlich an Festnetz-Telefonanschlüssen des etablierten Anschlussbetreibers Deutsche Telekom zur Verfügung. Das Verfahren wurde 1998 vom Gesetzgeber eingeführt, um die Marktmacht (damalige Monopolstellung) der Deutschen Telekom zu brechen. Wählt man keine Call-by-Call-Vorwahl vor, wird das Gespräch über den für den Anschluss voreingestellten Verbindungsnetzbetreiber (VNB) geführt. Ohne durch den Teilnehmer beauftragte (gebührenpflichtige) Änderung ist dies die Deutsche Telekom.
Vollanschlüsse alternativer Anbieter
Über andere Anschlussbetreiber als die Telekom (z. B. Arcor und zahlreiche lokale Telefongesellschaften) ist das Telefonieren mittels gewöhnlichem 010xx-Call-by-Call nicht möglich. An Telefonanschlüssen einiger alternativer Netzbetreiber (z.B. HanseNet, Versatel) sind spezielle 0900-Call-by-Call-Anbieter verwendbar. Über sämtliche alternativen Festnetzanbieter kann Callthrough genutzt werden. Bei Callthrough-Angeboten, die 0180- und 0700-Rufnummern verwenden, erfolgt die Nutzung -wie beim im Deutschland verbreiteten offenen Call-by-Call üblich- anmeldefrei und die Gebühren für die Weitervermittlung durch den Callthrough-Anbieter sind in diesem Fall bereits durch den einheitlichen Verbindungspreis zu diesen Sonderrufnummern abgegolten. Callthrough-Angebote mit 0800- oder geografischen Festnetz-Einwahlnummern bieten meist ein höheres Sparpotential, setzen aber eine Anmeldung voraus und die Rechnungsstellung erfolgt separat durch den Callthrough-Anbieter. Mit der steigenden Verbreitung von DSL-Breitbandzugängen sind auch zunehmend IP-Telefonie und Web-basierte Telefonie als Call-by-Call-Alternativen in Gebrauch.
Call-by-Call im Ortsnetz
Bei Call-by-Call im eigenen Ortsnetz muss die eigene Vorwahl nicht mitgewählt werden (Ausnahme: Anbieter mit 0900xy-Nummer). Es genügt hier, nach der Netzkennzahl gleich die Rufnummer zu wählen. Wenn also ein Telefonkunde in Berlin einen anderen Anschluss in Berlin über die Netzkennzahl 010xy erreichen will, dann wählt er einfach 010xy 12345678. Dabei gilt nur der Bereich mit derselben Vorwahl als Ortsnetz. Der Nahbereich, also Verbindungen in benachbarte Ortsnetze, der bei der Telekom ebenfalls zum Ortstarif abgerechnet wird, gilt bei den Call-by-Call-Anbietern meist als Fernbereich; hierbei ist jedoch zu beachten, dass aufgrund von vom Gesetzgeber gezielt errichteten Markteintrittsbarrieren die Wettbewerbsintensität für Call-by-Call im Ortsnetz deutlich geringer ist, womit für Ortsnetz-übergreifende Verbindungen wesentlich mehr Anbieter zur Verfügung stehen und die günstigsten Angebote für solche Fernverbindungen meist unterhalb des Preisniveaus für Ortsgespräche liegen.
Call-by-Call im Mobilfunk
In Deutschland steht Call-by-Call im Mobilfunk nicht zur Verfügung. Wie auch bei Vollanschlüssen von Telekom-Wettbewerbern können alternativ Callthrough und Callback genutzt werden. Verschiedene Anbieter stellen solche Dienste bereit. Es wird, je nach Anbieter, mit oder ohne zusätzliche Software unter Verwendung von speziellen (teilweise kostenfreien) Einwahlnummern die gewünschte Verbindung ähnlich komfortabel wie beim Call-by-Call im Festnetz hergestellt. Bei Softwarelösungen ist darauf zu achten, dass zusätzliche Kosten für die GPRS Datenverbindung anfallen. Diese können aufgrund von ungünstigen Datentarifen (häufig werden stets große Datenblöcke von mindestens 10 KB - 100 KB je Datennutzung abgerechnet) nicht unerheblich sein. Die häufigste Verwendung finden derartige Dienste bei Telefonaten ins Ausland und in die jeweils anderen Mobilfunknetze - umgangssprachlich auch "Fremdnetze" genannt.
Geschichte
In Deutschland ist Call-by-Call seit der Aufhebung des Fernsprechmonopols der Deutschen Telekom am 1. Januar 1998 für Ferngespräche (Ortsnetz-übergreifende Verbindungen; Verbindungen zu Anschlüssen mit anderer Ortsvorwahl) möglich (siehe auch: Telekommunikationsrecht). In den ersten Jahren war es wiederholt der Fall, dass Call-by-Call-Anbieter den Kundenansturm zu Spitzennutzungszeiten unterschätzt hatten, mit dem Kapazitätsausbau nicht nachkamen oder Leitungskapazitäten absichtlich knapp kalkuliert wurden (Überbuchung). Folge war, dass das Verbindungsnetz des Anbieters überlastet war (Gassenbesetzt).
Am 25. April 2003 wurde dieses Verfahren nach jahrelangem erbittertem Widerstand der nationalen Regulierungsorgane gegen die EU-Richtlinie 98/61/EG in Deutschland als EU-weit letztem Land auch für Verbindungen im gleichen Ortsnetz (also zu Anschlüssen mit der gleichen Vorwahl) eingeführt; zuvor war schon seit 2001 über eine Regulierungslücke mittels der 0190-0-Sonderrufnummergasse Call-by-Call für Verbindungen im Ortsnetz möglich. Durch eine technische Lücke der Vermittlungsrechner der Deutschen Telekom konnten Ortsgespräche mittels Anwahl der Rufnummern im internationalen Format (etwa 010xx-0049-30-12345678 für eine Rufnummer in Berlin) über einige Anbieter bereits von 1998 bis zur Schließung der Lücke im Zuge der sogenannten Carrier Selection Phase II im Juli 2000 vermittelt werden.
Ehemals war über die alternativen Anschlussanbieter wie Arcor, Netcologne oder Versatel die Nutzung von Call-by-Call möglich, wobei die Telekom als einziger Call-by-Call-Anbieter zur Verfügung stand (Call-by-Call Selection T-Com), der zudem eine Anmeldung verlangte. Zum Juli 2005 stellte die Telekom ihr Call-by-Call-Angebot ein, so dass heute über diese Anschlüsse nur noch Callthrough, Callback und teilweise 0900-Call-by-Call möglich ist.
Call-by-Call-Internetzugang, Internet-by-Call
Diese Call-by-Call-Variante wird von Internetprovidern genutzt, um Kunden anmeldefreie schmalbandige Einwahl-Internetzugänge mittels Modem bzw. ISDN zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall spricht man von Internet-by-Call. Für dessen Nutzung gibt es Programme (Software Least Cost Router genannt), die dem Anwender helfen, Tarife zu finden und zu verwalten.
Über T-DSL ist DSL-by-Call nur nach Anmeldung möglich.
Unerwartete Preiserhöhungen, fragwürdige Geschäftsmethoden
Manchem Anbieter liegt weniger an Kundenbindung, als vielmehr an kurzfristigen Gewinnen: Mit günstigen Lockangeboten werden die Einwahlnummern des Call-by-Call-Anbieters bekannt gemacht, um nach einer gewissen Zeit drastisch erhöhte Gebühren oder ungewollte Clubmitgliedschaften abzurechnen. In diesem Zusammenhang werden auch Abrechnungstakte auf bis zu zehn Minuten verlängert, was kurze Gespräche extrem verteuert. Die Geschäftsmethoden manches Unternehmens im Bereich Call-by-Call und Internet-by-Call beschäftigen regelmäßig Verbraucherschutzzentralen und Gerichte, siehe Telekommunikationsunternehmen in der Kritik.
Preisansagen / Tarifgarantien
Um für die Anrufer trotz der marktüblichen kurzfristigen Preisänderungen mehr Kostentransparenz und -sicherheit herzustellen, schalten viele Anbieter kostenfreie Preisansagen zu Beginn der Anrufsignalisierung oder garantieren ihre Tarife für einen bestimmten Zeitraum. Verbraucherschützer möchten die Call-by-Call-Anbieter gesetzlich zu Preisansagen verpflichten.
Rolle der Deutschen Telekom
Call-by-Call-Gespräche werden oft über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG abgerechnet. Dabei hat die Deutsche Telekom AG zwei Rollen:
- Sie ist Lieferant für ihre eigenen Dienstleistungen und fordert zu deren Bezahlung auf.
- Sie ist als Teilnehmernetzbetreiber das Inkassounternehmen für die anderen Verbindungsnetzbetreiber.
Damit gibt es einen ständigen Interessenkonflikt: Zahlt beispielsweise ein Kunde seine Rechnung nicht vollständig, so kommt es oft vor, dass sich die Telekom selbst zu 100 % aus der Zahlung befriedigt, die anderen Verbindungsnetzbetreiber (die auch ihre Konkurrenten sind) sich dagegen mit dem nicht ausreichenden Rest zufriedengeben müssen. Schlägt eine schriftliche Anweisung an die Deutsche Telekom, erst ihre Konkurrenten zu befriedigen und dann sich selbst, fehl, dann sperren die Konkurrenten unter Umständen ihr Verbindungsnetz für den Kunden, obwohl er sich korrekt an die Weisung der alternativen Verbindungsnetzbetreiber gehalten hat, an die Deutsche Telekom zu bezahlen statt an den alternativen Verbindungsnetzbetreiber direkt.
Die Deutsche Telekom war bis Mitte 2005 selbst Anbieter von Call-by-Call an Anschlüssen alternativer Anschlussbetreiber.
Aktuellen Betreiber feststellen
Durch Wählen der folgenden Nummern erhält man eine kostenlose Ansage mit der Information darüber, über welchen Anbieter man aktuell seine Orts- bzw. Fernverbindungen führt:
- 0310 bei Fernverbindungen
- 0311 bei Ortsverbindungen
Wählt man vor diesen Rufnummern indes zunächst eine Call-By-Call-Vorwahl, erfährt man, ob über eben diese Call-By-Call-Vorwahl Orts- bzw. Fernverbindungen geführt werden können.
Ländervergleich
Anmeldefreies Call-by-Call und die Abrechnung der Call-by-Call-Verbindungen über die Telefonrechnung des Telefonanschlussanbieters sind Besonderheiten der deutschen Festnetz-Marktregulierung, die in anderen Ländern nicht verfügbar sind.
In Großbritannien ist der Begriff Call-by-Call nicht bekannt, sondern man benutzt stattdessen den Begriff „indirect access (IA)“, was dem deutschen „registrierten Call by Call“ entspricht. Internationale Billig-Vorwahlen nennt man dial around oder dial around service. Während in anderen Ländern (beispielsweise in Finnland) Call-by-Call auch via Handy genutzt werden kann, ist dies in Deutschland nicht möglich.
Unterscheidung von Preselection und anmeldepflichtigem Call-by-Call
Während beim sogenannten Call-by-Call (CbC) vor jeder zu wählenden Telefonnummer die Wahl einer CbC-Nummer (VBNKZ, 010xy- bzw. 0100xy-Nummer) nötig ist, entfällt diese bei Preselection. Obwohl man zunächst durch die Preselection auf einen Netzbetreiber festgelegt ist, kann man bei Bedarf diese durch Verwendung einer anderen CbC-Nummer umgehen (technisch: Override). Kann eine Call-by-Call-Vorwahl ohne vorherige Anmeldung vorgewählt werden, spricht man von offenem Call-by-Call oder auch echtem Call-by-Call. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung mit der Rechnung des Anschlussbetreibers (i.A. der Telekom). Einige Call-by-Call-Anbieter bieten die Verwendung ihrer Vorwahl nur Kunden an, die sich zuvor angemeldet haben (geschlossenes Call-by-Call, registriertes Call-by-Call, Call-by-Call mit Anmeldung). Vorteile sind die Möglichkeiten der Anbieter, Leitungsauslastungen besser einschätzen und eigene Rechnungen stellen zu können, sowie, dass die Kunden bei Tarifänderungen benachrichtigt werden können. Es gibt auch Verbindungsnetzbetreiber, die sowohl anmeldefreies, echtes Call-by-Call und andererseits auch spezielle anmeldepflichtige Call-by-Call-Tarife anbieten.
Rechtlich handelt es sich bei jeder mittels echtem, anmeldefreiem, offenen Call-by-Call hergestellten Verbindung um einen eigenen Vertrag, während bei Call-by-Call mit Anmeldung und Preselection ein Vertrag mit dem Anbieter darüber abgeschlossen wird, dass sämtliche vom vereinbarten Telefonanschluss aus über den Verbindungsnetzbetreiber hergestellten Verbindungen zu einem bestimmten Tarif abgerechnet werden.
Weblinks
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