- Investmentclub
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Ein Investment Club (oder Investmentclub, Aktienclub, Wertpapierclub oder Anlegerclub) ist eine Vereinigung von privaten Anlegern mit dem Ziel der gemeinsamen Geldanlage. Das gemeinsame Vermögen des Investment Club wird dabei normalerweise in einem gemeinsamen, auf den Club lautenden Depot verwaltet, an dem die einzelnen Mitglieder beteiligt sind.
Inhaltsverzeichnis
Einordnung von Investment Clubs
Es gilt zu unterscheiden zwischen:
- regionalen Clubs, die normalerweise aus einer überschaubaren Anzahl von Mitgliedern bestehen, die sich im Normalfall auch persönlich kennen oder über den Club kennen gelernt haben.
- überregionalen Clubs mit hunderten von Mitgliedern, einem separaten Anlageausschuss und weitgehend professionellen Strukturen
Wie viele regionale Clubs es im deutschsprachigen Bereich gibt lässt sich nicht genau sagen, da es keine zentrale Stelle gibt, die hierüber eine Statistik führt. Im Internet findet man einige Dutzend. Es kann aber gut sein, dass die Zahl in Deutschland bei 7.000 und mehr solcher regionaler Clubs liegt.
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Gründung bzw. den Beitritt zu einem Investmentclub:
- Poolen von kleineren Anlagebeträgen
- zur Risikostreuung
- um Mindestanlagesummen z.B. bei Fonds überhaupt zu erreichen
- zur Gebührenoptimierung, da die meisten Banken degressive Gebühren nach Ordervolumen berechnen
- Poolen von Wissen über die Finanzmärkte und gegenseitiges Lernen voneinander
Viele der regionalen Investment Clubs dienen mitunter neben diesen primären Zielen auch dem geselligen Beisammensein.
Abgrenzung zu Sparclubs
Sparclubs – wie es sie oft in Gaststätten gibt – unterscheiden sich von einem Investment Club dadurch, dass in einem Sparclub
- die Beträge (Sparraten) meistens kleiner sind, z. B. wenige Euro pro Woche
- die Gelder nicht angelegt sondern höchstens auf einem gewöhnlichen Sparkonto gesammelt werden
- einmal pro Jahr komplett ausgezahlt werden
Ein Sparclub besteht zudem meistens informell. Es ist meistens weder ein eingetragener Verein noch eine Gesellschaft.
Abgrenzung zu Finanzdienstleistern
Ein Investment Club ist – sofern man die Masse der kleineren, regionalen Clubs betrachtet – kein Finanzdienstleister. Anders als beispielsweise bei einem Fonds ist ein Investmentclub nicht dazu gedacht, dass man dort Geld einzahlt und anschließend auf dessen Vermehrung durch andere hofft. Vielmehr lebt ein Investment Club davon, dass sich die einzelnen Mitglieder auch aktiv an den Anlageentscheidungen beteiligen.
Rechtliche Stellung in den deutschsprachigen Ländern
Investmentclubs in Deutschland
Bei einem Investment Club nach deutschem Recht handelt es sich um eine Anlegergemeinschaft, welche gemeinsam Kapital anlegen und verwalten. Die Rechtsform ist in den meisten Fällen eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Bis zu einer Grenze von 50 Gesellschaftern und 500.000 Euro eingezahltem Kapital unterliegt ein Investmentclub grundsätzlich keiner Aufsicht, sofern keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt und kein Entgelt für die Clubführung gezahlt wird.
Sobald diese Grenze überschritten wird, verlangt das Gesetz zum Schutz der Anleger eine Zulassung als Finanzdienstleister durch die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Da die Anteile der Investmentclubs öffentlich angeboten werden, muss zudem ein Verkaufsprospekt nach dem Verkaufsprospektgesetz erstellt werden. Dieser klärt über den Aufbau, die Risiken und die Gebühren auf. Von den geschätzten rund 5000 Aktienclubs in Deutschland verfügen derzeit etwa ein halbes Dutzend über einen Verkaufsprospekt.
Grundlage des Investmentclubs ist der Gesellschaftsvertrag, welcher von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss.
Dachverband der deutschen Investmentclubs ist die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW).
Schwierig ist es in letzter Zeit für Investmentclubs, eine Depotbank zu finden. Der DSW und der Sparkassen Broker haben eine umfangreiche Kooperation geschlossen, so dass dort für alle Clubs die Depotführung übernommen wird.
Markets in Financial Instruments Directive, MiFID
Durch die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente ergeben sich für Investmentclubs keine Änderungen in Bezug auf die Kriterien der Erlaubnispflicht der Geschäftsführung nach 32 § über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG).Schreiben der BaFin vom 03.01.2008
Investmentclubs in der Schweiz
Bei einem Investment Club nach Schweizer Recht handelt es sich um ein Team von organisierten Anlegern, welche gemeinsam investiertes Kapital nach eigenen Regeln anlegen und verwalten. Die Rechtsform ist eine einfache Gesellschaft.
Solche Anlageclubs unterstehen nicht dem Kollektivanlagegesetz (früher Anlagefondsgesetz), kurz KAG, wenn sie sich an folgende vier Regeln halten.
- 1. es darf keine öffentliche Werbung betrieben werden.
- 2. der Club darf nicht mehr als 20 Mitglieder zählen.
- 3. es dürfen keine täuschende Namen wie "Anlagefonds" oder "Investmentfonds" o.ä. verwendet werden.
- 4. das Clubvermögen muss durch die Clubmitglieder selbst verwaltet werden. (also keine Vollmacht zu Gunsten externer o.ä.).
Es wird die Meinung vertreten, dass sich die Clubmitglieder gegenseitig persönlich kennen und keine juristischen Personen mit dabei sind. Allfällige Kapitalgewinne werden wie bei natürlichen Personen steuerfrei behandelt.
Gründe für die Gründung eines Investment Clubs sind gemeinsame Kapitalanlage und Einsparungen der Bankgebühren, Spesen und Courtagen, da mit höheren Geldbeträgen gehandelt werden kann.
Das Clubreglement, der Investment Club Vertrag, regelt alles, was nicht bereits obligatorisch im Gesetz geregelt ist. Dieser muss von allen Mitgliedern unterzeichnet und bei der entsprechenden Bank hinterlegt werden.
Weblinks
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