Inwärtseigen

Inwärtseigen

Inwärtseigen war eine besondere Grundeigentumsform im mittelalterlichen deutschen Recht. Es gewährte die volle Eigentumsmacht, allerdings durfte es nur an Personen innerhalb eines Herrschaftsverbandes veräußert werden. Im Gegensatz dazu stand das Lehen, welches nur auf Zeit gewährt wird. Inwärtseigen kann also auch als beschränktes dingliches Recht betrachtet werden, obwohl die Einschränkungen hier nur räumlich verstanden werden und nicht sachlich, wie etwa bei den klassischen römischen Servituten.

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