Isarrettung

Isarrettung
Wasserwachtlogo
Das Wasserwachtlogo auf einer Wachflagge
MS „Christophorus“, Bodensee

Die Wasserwacht ist eine Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Sie hat sich der Rettung von Personen am, auf und im Wasser verschrieben und ist mit insgesamt über 130.000 Mitgliedern[1] als Hilfsorganisation in allen Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes vertreten. Die Wasserwacht ist vor allem küstennah und auf Binnengewässern tätig, für Seenotfälle auf dem offenen Meer ist die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zuständig. Alle Mitglieder der Wasserwacht arbeiten ehrenamtlich und in ihrer Freizeit für die Wasserwacht. Das Motto der Gemeinschaft lautet „Aus Spaß am Sport und aus Freude am Helfen“.

Als Gemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist die Wasserwacht den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verpflichtet.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben der Wasserwacht

Ein Rettungsschwimmer der Wasserwacht beim Überwachen einer Regatta

Die Hauptaufgabe der Wasserwacht ist die Bekämpfung des Ertrinkungstodes und die Durchführung der damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen.

Neben dieser Hauptaufgabe hat die Wasserwacht noch weitere Aufgaben. Eine davon ist die Durchführung des Wasserrettungsdienstes, sowie die Aus- und Fortbildung von geeigneten Einsatzkräften und Mitgliedern. Besonders wichtig ist die Verbreitung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Schwimmens und Rettungsschwimmens in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, in Schulen und Verbänden. Für den Katastrophenfall ist die Aufstellung, Ausbildung und Ausrüstung besonderer Einheiten wichtig. In Verbindung mit dem Wasserrettungsdienst zählt auch die Mitwirkung bei der Erhöhung der Sicherheit auf, an und in Gewässern (einschließlich Wasserstraßen) und in öffentlichen Bädern zu den weiteren Aufgaben der Wasserwacht. Zusätzliche Aufgaben sind die Suche und Bergung von Ertrunkenen und die Mitwirkung beim Natur- und Gewässerschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Motorrettungsboot der DRK-Wasserwacht

Besondere Bedeutung, insbesondere in der Kinderausbildung, kommt den Baderegeln zu. Mitglieder im Fachdienst „Wasserrettungsdienst“ der Wasserwacht müssen regelmäßig das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und einen Erste-Hilfe-Kurs wiederholen.

Im Jahre 2001 nahm die Wasserwacht 31.470 Frühschwimmer-Abzeichen, 44.541 Schwimmabzeichen (DJSA und DSA) sowie 15.352 Rettungsschwimmabzeichen ab. [2]

Im Rahmen des Wasserrettungsdienstes wurden 2001 für Schwimmer 1.688, für Surfer 302 und für Bootsbesatzungen 1.052 Hilfeleistungen durchgeführt. Ebenfalls wurden 81 Wiederbelebungen durchgeführt, davon aber nur 42 mit Erfolg. 896 Mal wurde der Rettungsdienst angefordert. [2]

Motorrettungsboot der Wasserwacht Lindau

Geschichte

Von der Gründung bis zum Zweiten Weltkrieg

Als Geburtsort des Wasserrettungsdienstes im DRK gilt die bayerische Bezirksstadt Regensburg. Dort wurden 1883 während eines Donau-Hochwassers am 7. Februar 1883 erstmals Rotkreuzhelfer in der Hochwasserrettung eingesetzt. In den folgenden Jahren entstanden an der Küste und an Binnengewässern so genannte „Sanitäts- und Wasserwehrkolonnen“. Im Jahr 1888 wurde in Elbing (Preußen) eine Sanitäts- und Wasserwehrkolonne gegründet. Zum ersten Mal wurden ab dem 21. August 1891 in Mariaort bei Regensburg Sanitätsschiffe zur Absicherung der Donau bereitgestellt. 1896 wurden erstmals an den großen Voralpenseen Deutschlands, dem Staffelsee, dem Ammersee, dem Chiemsee und dem Bodensee, Wasserrettungsstationen gegründet.

1908 wurde in Berlin am Wannsee, am damaligen Wilhelmsturm, dem heutigen Grunewaldturm der Wasserrettungsdienst mit einem so genannten Wehrschauturm aufgenommen. Weitere Rettungsstationen folgten, zunächst am Schildhorn, dann auch bei Pichelswerder und Papenberge. Mit Unterstützung des preußischen Ministeriums der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten wurde am 17. Februar 1906 die „Zentralstelle für das Rettungswesen an Binnen- und Küstengewässern“ gegründet. Im selben Jahr wurde sowohl auf der ersten Tagung des Deutschen Roten Kreuzes als auch auf dem ersten internationalen Kongress des Roten Kreuzes für das Rettungswesen in Frankfurt am Main der Wasserrettungsdienst als „möglichst überall durchzuführende, echte Rot-Kreuz-Aufgabe“ bezeichnet. Zur gleichen Zeit wurden in München „Vorkehrungen zur Rettung Ertrunkener an Flussläufen und Seen“ vom Sanitätskolonnenführer Freiherr Stromer von Reichenbach getroffen. Durch diese Beschlüsse und die steigende Zahl an Hochwasserfällen veranlasste der preußische Landesverband, dass jeder Ortsverein eine Wasserrettungseinheit aufbauen sollte.

Im Süden Deutschland gab es zu dieser Zeit viele Fälle von Überschwemmungen, und so mussten die eingesetzten Helfer oftmals mehr als zwei Tage ununterbrochen Dienst leisten. Im Februar 1923 erließ das Deutsche Rote Kreuz eine umfassende Dienstordnung für die Wasserwacht. Auch erhielt die Rotkreuz-Gemeinschaft ihr eigenes Symbol: Den Rettungsring mit dem Roten Kreuz in der Mitte. Dieses Zeichen ist in abgewandelter Form noch heute gültig. Durch den Beginn des Zweiten Weltkrieges musste der größte Teil der Rettungsschwimmer an der Front dienen, sodass fast keine Wasserrettungsstation mehr betrieben werden konnte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Wasserwacht wie alle Verbände durch die alliierte Militärverwaltung verboten. Doch bereits zwei Monate nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches am 27. Mai 1945 bekam das Bayerische Rote Kreuz angesichts steigender Ertrinkungszahlen den Auftrag, seine Arbeit auf dem Gebiet der Wasserrettung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wieder aufzunehmen. Weitere Landesverbände folgten dem Beispiel Bayerns und setzten den Wasserrettungsdienst wieder ein. Die Ausbildung konzentrierte sich zunächst auf die Schwimmkurse, da kurz nach dem Krieg ungefähr 80 bis 95 Prozent der Schüler und 51 Prozent der Studenten nicht schwimmen konnten.[3] Erst danach konnten die Ausbildungen von Rettungsschwimmern, Führungskräften und Ausbildern begonnen werden. Dies war auch notwendig, da in einigen Bundesländern die Zahl der Ertrinkungsfälle im Vergleich zu den Gesamttoten bei 30 Prozent lag. In Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen, insbesondere natürlich Sportvereinen, Berufsgenossenschaften und Kommunen, konnten viele Aktionen ins Leben gerufen werden, um diese Zahl zu senken. So konnten 1948 allein in Bayern bereits 720 Lebensrettungen durchgeführt werden. Im Laufe der Zeit wurden immer wieder neue Ortsgruppen gegründet. Durch den Wandel der Gesellschaft zu mehr Leistungs- und Extremsportarten musste auch die Technik verbessert werden. Neue Einsatzmaterialien, wie beispielsweise modernere Motorrettungsboote, wurden für den Wasserrettungsdienst eingesetzt. Aufgrund der Häufung der Katastrophenfälle in den letzten Jahren, besonders seit Ende des Zweiten Weltkrieges, begann auch die Aufstellung von Katastrophenschutzeinheiten. Zusammen mit anderen Vereinen und der Kultusministerkonferenz gründete die Wasserwacht am 24. August 1998 den Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung zur Vereinheitlichung der Schwimmabzeichen. Im September 2006 wurde die Wasserwacht assoziiertes Mitglied der internationalen Wasserrettungsorganisation, der International Life Saving Federation. [4]

Ausbildungs- und Aufgabenbereiche

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Wasserwacht Ausbildungen in den folgenden Bereichen durch:

Schwimmen

Fachbereich S

Die Hauptaufgabe des Ausbildungsbereichs Schwimmen ist die Ausbildung von Nichtschwimmern zu Schwimmern (Anfängerschwimmkurse) und die Festigung der Schwimmfertigkeiten durch regelmäßiges Schwimmtraining. Die Ausbilder für Schwimmen führen im Rahmen der Breitenausbildung von Außenstehenden auch Prüfungen zum Ablegen der Schwimmabzeichen durch. Da die Wasserwacht Mitglied des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung ist, erfolgen diese Prüfungen nach offiziellen Richtlinien abgenommen und sind deutschlandweit einheitlich. Als erstes Schwimmabzeichen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene das Frühschwimmerabzeichen (Seestern, Seepferdchen) erwerben. Danach können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren die Deutschen Jugendschwimmabzeichen und Erwachsene den Deutschen Schwimmpass erwerben.

Rettungsschwimmen

Fachbereich R

Der Ausbildungsbereich Rettungsschwimmen ist für die Ausbildung von Rettungsschwimmern zuständig. Dabei werden in Kursen die offiziellen Rettungsschwimmabzeichen abgenommen. Zur Rettungsschwimmausbildung gehört nicht nur die Beherrschung der schwimmerischen Maßnahmen, sondern auch der korrekte Umgang mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln, wie beispielsweise Gurtretter, Rettungsbojen, und die Kenntnisse über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Gefahren beim schwimmerischen Einsatz.

Bootsführerausbildung

Bootsausbildung Beifahren

Bei größeren Gewässern reicht es nicht, nur Rettungsschwimmer zur Absicherung bereitzustellen. Gerade bei Regatten, Segelveranstaltungen oder an der Küste ist es wichtig, dass eine schnelle medizinische Hilfe bei Unfällen oder dem Kentern von Booten bereitsteht. Motorrettungsboote werden auch oft eingesetzt, um einen schwimmerischen Einsatz von Rettungsschwimmern zu vermeiden, da dies oft mit einem großen Risiko für die eingesetzten Kräfte einhergeht. Motorrettungsboote der Wasserwacht sind meist mit Außenbordern, Innenbordern oder modernen Jet-Antrieben ausgestattet. Nur ausgebildeten Motorrettungsbootführern der Wasserwacht ist es im Dienstbetrieb erlaubt, ein Rettungsboot zu führen. Die Ausbildung umfasst neben dem Sportbootführerschein „Binnen“ beziehungsweise „See“ auch wasserwachtspezifische Ausbildungsinhalte.

Tauchen

Fachbereich T

Einsatztaucher der Wasserwacht werden zur Suche, Rettung oder Bergung von Verunglückten gebraucht, wenn Rettungsschwimmer und Motorrettungsboote alleine nicht mehr ausreichen. Zusätzlich werden Einsatztaucher zur Bergung von Gütern, von Fahrzeugen aber auch von Müll benötigt. Auch die Bergung von Leichen gehört zu den Aufgaben eines Einsatztauchers. Rettungstaucher können nur die psychisch und körperlich fittesten aktiven Helfer der Wasserwacht werden. Die Ausbildung dauert in der Regel ein bis zwei Jahre. Jeder aktive Rettungstaucher der Wasserwacht unterzieht sich jährlich der tauchmedizinischen Untersuchung G31 und muss mindestens zehn Pflichttauchgänge mit insgesamt wenigstens 300 Minuten nachweisen.

Natur- und Gewässerschutz

Die Hauptaufgabe dieses Ausbildungsbereichs ist der Natur- und Gewässerschutz. Dabei wird vor allem Wert auf Prävention durch Aufklärung der Jugend und Öffentlichkeitsarbeit gelegt. Zu den Aufgaben gehören:

  • Durchführung von Naturschutzstreifen
  • Praktischer Naturschutz, zum Beispiel durch Mitwirkung an Projekten der jeweiligen Landesumweltämter
  • Pflege von geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungslehrgängen
  • Mitwirkung in der Naturschutzwacht der Landratsämter

Sanitätsdienst

Fast alle im Wasserrettungsdienst tätigen aktiven Helfer der Wasserwacht haben die aus den Abschnitten SAN A und SAN B bestehende Sanitätsausbildung des Deutschen Roten Kreuzes absolviert. Darüber hinaus gibt es für die Wasserwacht seit einiger Zeit die früher als „SAN C Wasserwacht“ bezeichnete Wasserretterausbildung. Diese Ausbildung ist Voraussetzung für einige Ausbildungsgänge in der Wasserwacht, wie beispielsweise zum Rettungstaucher und Motorbootführer.

Führungs- und Leitungskräfteausbildung

Führungskräfte sind im Einsatz für die Führung von Einheiten und Teileinheiten verantwortlich, während Leitungskräfte zum Beispiel eine Wasserwachtsgemeinschaft leiten. Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben für die Führungs- und Leitungskräfteausbildung des DRK, die auf einer modularen Struktur basiert. Besonders bei Katastrophen und Großschadensereignissen muss oft mit anderen Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel den Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk (THW), zusammengearbeitet werden. Daher ist eine organisationsübergreifend einheitliche Einteilung der Führungskräfte wichtig. Aus diesem Grund werden auch die bei der Wasserwacht ausgebildeten Führungskräfte in Trupp-, Gruppen- und Zugführer eingeteilt.

Ausbildungen

Die Wasserwacht bildet sowohl Mitglieder als auch in den Ausbildungsbereichen Schwimmen und Rettungsschwimmen interessierte Nicht-Mitglieder in verschiedenen Lehrgängen aus.

Breitenausbildung

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber der Wasserwacht

Im Rahmen der Breitenausbildung führt die Wasserwacht Kurse in Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erster Hilfe und Sanitätsausbildungen durch. Diese können von interessierten Mitbürgern gegen Gebühr nach offiziellen Richtlinien besucht werden.

Im Ausbildungsbereich Schwimmen werden Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene sowie die Prüfungsabnahme der Schwimmabzeichen angeboten. Im Ausbildungsbereich Rettungsschwimmen lernen die Teilnehmer Maßnahmen zur Fremd- und Eigenrettung, die Kurse schließen mit dem „Deutschen Rettungsschwimmabzeichen der Wasserwacht“ in Bronze, Silber oder Gold ab. Verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten setzen den Nachweis dieser Kenntnisse voraus.

Ausbildungen für Mitglieder

Schonende Rettung mit einem Spinebord

Neben den Schwimmabzeichen gilt das Rettungsschwimmabzeichen Silber als Grundausbildung für aktive Mitglieder der Wasserwacht. Man ist damit Rettungsschwimmer. Als aktiver Rettungsschwimmer mit den Sanitätsausbildungen A und B ist man Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst. Seit 2001 gibt es noch die Wasserretterausbildung (ehemals SAN C Wasserwacht), die den Abschluss der Grundausbildung als Wasserretter im Wasserrettungsdienst darstellt. Diese Qualifikation ist Voraussetzung für weitere Ausbildungen der Wasserwacht.

Nach der Grundausbildung zum Wasserretter gibt es die unterschiedlichsten Lehrgänge, beispielsweise in der Führungskräfteausbildung, Ausbildungen in den Ausbildungsbereichen, zum Beispiel zum Rettungstaucher oder Bootsführer, oder die Fortbildung zum Ausbilder.

Für ausgebildete Einsatzkräfte, Führungskräfte, Leitungskräfte (zum Beispiel Vorstandsmitglieder) oder Ausbilder werden in regelmäßigen Abständen Fortbildungen angeboten, um den Kenntnisstand zu erweitern oder aufzufrischen.

Für Kinder und Jugendliche wurde der Juniorwasserretter entwickelt, der den Übergang zwischen den Jugendschwimmabzeichen und dem aktiven Einsatz als Rettungsschwimmer darstellt.

Einsatzbereiche

Rettungswachdienst

Wachdienst in Lindau am Bodensee
Wasserrettungsstation der Wasserwacht

Ein wichtiger Einsatzbereich ist der Rettungswachdienst an Gewässern, der Küste und in Hallen- beziehungsweise Freibädern. Oft sind die Einsatzkräfte in einer Wasserrettungsstation stationiert und somit schnell einsatzbereit, um bei Unfällen Hilfe zu leisten. Der Rettungswachdienst wird vorwiegend im privaten oder öffentlichen Auftrag ausgeführt.

Schnelleinsatzgruppen (SEG)

Hauptartikel: Schnelleinsatzgruppe Wasserrettung

Zur Durchführung des Wasserrettungsdienstes betreibt die Wasserwacht so genannte Schnelleinsatzgruppen (SEG). Diese setzen sich aus für den Wasserrettungsdienst ausgebildeten Einsatzkräften zusammen, die über Funkmeldeempfänger alarmiert werden und von der Rettungswache aus gemeinsam zum Einsatzort fahren. Die Mindestqualifikation für Mitglieder von Schnelleinsatzgruppen ist die Ausbildung zum Wasserretter im Wasserrettungsdienst. In der Regel verfügen die Einsatzkräfte jedoch über weitergehende Ausbildungen wie zum Beispiel Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer oder Rettungssanitäter. Die Wasserwacht erbringt nach eigenen Angaben in Deutschland rund 50 Prozent aller Wasserrettungsdienste.[5]

Meistens bestehen die Schnelleinsatzgruppen aus mindestens einem Tauchtrupp, einem Bootstrupp und einem Einsatzleiter Wasserrettung beziehungsweise Gruppenführer.

Ausgerüstet sind Schnelleinsatzgruppen gewöhnlich mit Kleinbussen als Einsatzfahrzeugen, Motorrettungsbooten, medizinischer Notfallausrüstung für den Rettungsdienst und Spezialausrüstung für die Wasserrettung (ABC-Tauchausrüstung, unter anderem bestehend aus Tauchmaske, Schnorchel, Taucherflossen), Wasserrettungsmittel (z.B.: Rettungsbojen, Rettungswurfsäcke, Eisrettungsschlitten).

Katastrophenschutz

Das taktische Zeichen der Wasserrettung

Als Wasserrettungsorganisation beteiligt sich die Wasserwacht aktiv am Katastrophenschutz der Länder und des Bundes. In Rahmen der Stärke- und Ausstattungsnachweisungen stellen die einzelnen Verbandsebenen Katastrophenschutzeinheiten zur Abwehr der Auswirkungen von Katastrophen, wie beispielsweise Wasserrettungsgruppen und Wasserrettungszüge (WRZ). Derzeit werden von der Wasserwacht zusätzlich Hochwasserrettungszüge (HRZ) aufgebaut, die überregional bei Großschadensereignissen eingesetzt werden können. Oft werden die Wasserrettungszüge zur besseren Koordinierung zwischen den Einsatzkräften gemeinsam mit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) aufgestellt. Ein Wasserrettungszug setzt sich mindestens aus einem Führungstrupp und zwei Wasserrettungsgruppen zusammen. Oft sind noch verschiedene Fachgruppen dem Wasserrettungszug zugeordnet, diese können sein:

Diese Fachgruppen unterstützen die Wasserrettungsgruppen, die ihrerseits aus mindestens einem Einsatztauchtrupp und einem Bootstrupp bestehen.

Die Luftretter der Wasserwacht stellen ein neuartiges organisationsübergreifendes Einsatzkonzept dar. Dieses wurde aufgrund der Erfahrungen mit dem Hochwasser der vergangenen Jahre vom Landesverband Bayern in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr entwickelt. Im Hochwasserfall besetzen die speziell ausgebildeten Wasserwachtkräfte Hubschrauber der Bundeswehr sowie der Polizei und anderer Betreiber und können mit Hilfe einer Seilwinde vom Wasser bedrohte Personen retten.

Aufbau

Aufbau der Wasserwacht

Der Bundesverband unterteilt sich entsprechend der föderalen Struktur des DRK in 19 Landesverbände, die sich weiter in Bezirksverbände (nur in Bayern), Kreiswasserwachten und Ortsgruppen beziehungsweise Ortsvereine unterteilen. Eine Ortsgruppe kann optional einen oder mehrere Stützpunkte haben. Ein Stützpunkt wird von einem Stützpunktleiter geleitet. In einzelnen Landesverbänden gibt es bedingt durch die Entstehungsgeschichte der dortigen Wasserwacht auch andere Sonderformen. Beispielsweise ist die Wasserwacht in Einzelfällen den Bereitschaften als Fachdienst zugeordnet oder ist auf Kreis- statt auf Ortsgruppenebene eingerichtet. Auf den verschiedenen Ebenen finden regelmäßig Ausschusssitzungen statt und es wird jeweils eine ehrenamtliche Leitung gewählt (Ortsgruppen-, Kreis-, Bezirks-, Landes-, Bundesleitung). Auf Bundes- und meist auch Landesebene stellt das Rote Kreuz einen hauptamtlichen Mitarbeiter für die Wasserwacht.

Bundesverband

Derzeitiger Bundesleiter der Wasserwacht ist Andreas Geuther (Landesverband Bayern), Stellvertreter sind Michael Birkner (Landesverband Sachsen) und Andreas Paatz (Landesverband Thüringen), Technischer Leiter ist Helmut Köhler (Landesverband Bayern).

Landesverbände

Das Deutsche Rote Kreuz und folglich auch die Wasserwacht gliedert sich in 19 Landesverbände. Diese entsprechen weitgehend den deutschen Bundesländern. Die Ausnahmen sind:

Bei den Landesverbänden stellt Bayern eine Sonderform dar, da die einzelnen Gliederungen keine rechtlich selbstständigen eingetragenen Vereine, sondern Bestandteil des Bayerischen Roten Kreuzes sind, das eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Bezirksverbände

Die Bezirksverbände gibt es nur in Bayern. Sie sind Träger und Ausrichter verschiedener Ausbildungen, bei denen die Teilnehmerzahl für eine Ausbildung auf Kreis- oder Ortsverbandsebene zu klein ist. Außerhalb von Bayern ist dies dann die Aufgabe der Landesverbände.

Kreisverbände und Kreiswasserwachten

Ein Kreisverband beziehungsweise Kreiswasserwacht (früher auch als Abteilung bezeichnet) ist die Verbindung der einzelnen Ortsgruppen in einem Landkreis. Auf Kreisebene werden die meisten Ausbildungen abgehalten, die für die Ortsgruppen, wegen der zu geringen Teilnehmerzahl, nicht leistbar wären. Auch werden auf Kreis- beziehungsweise Bezirksebene die Katastrophenschutz-Einheiten aufgestellt.

Ortsgruppen

Die Ortsgruppen sind die Basis der Arbeit der Wasserwacht. Sie führen den Wasserrettungsdienst und die Ausbildungen im Schwimmen, Rettungsschwimmen, Erste-Hilfe und Naturschutz durch. Einer Ortsgruppe können auch ein oder mehrere Stützpunkte angegliedert sein. Stützpunkte sind kleine Standorte, die aufgrund von Personalmangel in der Vorstandschaft rechtlich nicht selbständig sind.

Die Ortsgruppe wird durch einen Vorstand geleitet, der von der Hauptversammlung für vier Jahre gewählt wird. Jedes Mitglied, das älter als 16 Jahre ist, hat das aktive Wahlrecht, volljährige Mitglieder haben zudem das passive Wahlrecht. Die Vorstandschaft muss mindestens aus einem Vorsitzenden, einem Technischem Leiter und dem Jugendleiter bestehen. Der Technische Leiter, der für die Ausrüstung und Ausbildung der Mitglieder verantwortlich ist, übernimmt bei Abwesenheit des Vorsitzenden dessen Aufgaben, wenn kein stellvertretender Vorsitzender gewählt wurde. Meistens gibt es noch weitere Vorstandsmitglieder, wie den Kassierer, den Schriftführer oder Beauftragte, die für einen bestimmten Fachbereich zuständig sind.

Wettbewerbe

Auf allen Ebenen der Wasserwacht werden Wettbewerbe im Rettungssport durchgeführt. Dabei werden neben den schwimmerischen Fähigkeiten auch Fertigkeiten in Erster Hilfe (Theorie und Praxis), Wasserwachtswissen und Naturschutz geprüft. Die Wettbewerbe gibt es für Erwachsene und Jugendliche. Die Altersklassen gliedern sich in Stufe I (von acht bis zwölf Jahre), Stufe II (von elf bis 13 Jahre) und Stufe III (von 14 bis 16 Jahre). Im Jahre 2001 wurden deutschlandweit 1.143 Rettungsschwimmwettbewerbe durchgeführt. [2] Neben den durchgeführten Jugendwettkämpfen beteiligen sich jedoch auch sehr viele Aktive (ab 16 Jahren) an örtlichen Vergleichswettkämpfen.

Wasserwachtjugend

Wie in vielen anderen Organisationen ist in der Wasserwacht eine aktive Jugendarbeit sehr wichtig. Dabei geht man nicht nur nach dem Spruch Die Jugend von Heute sind die Einsatzkräfte von Morgen, sondern bindet bereits Kinder und Jugendliche im Rahmen der Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes in den aktiven Dienst mit ein. Die Wasserwachtjugend ist keine eigenständige Organisation, sondern umfasst alle Mitglieder der Wasserwacht, die das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Wasserwachtjugend gehört wie auch die Bereitschaftsjugend zum Jugendrotkreuz (JRK), dem Kinder- und Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes.

In jeder Verbandsebene gibt es einen Jugendleiter, der von den Kindern und Jugendlichen gewählt wird und die Wasserwachtjugend in der Vorstandschaft repräsentiert. Ebenso werden die jeweiligen Gruppenleiter in der Ortsgruppe von der Jugendgruppe gewählt. Die Jugendleiter und Gruppenleiter werden in einer geheimen Wahl von den über zehnjährigen Mitgliedern der Wasserwachtjugend gewählt. Für die Wasserwachtjugend gibt es einen eigene Ordnung, die Jugendordnung, die ein Teil der Ordnung für die Wasserwacht ist.

Vorschriften

Die oberste Vorschrift für die Wasserwacht ist die Ordnung der Wasserwacht. Das letzte Mal wurde sie auf der Bundesversammlung vom 22. November 1996 angepasst. Viele der Regeln sind aber sehr allgemein gehalten, und so existieren für jeden Landesverband noch erweiterte Vorschriften. In Bayern gibt es beispielsweise die Ordnung für die Wasserwacht in der aktuellen Fassung vom 1. Juni 2004. Die Ordnung regelt das Wesen, die Aufgaben, den Aufbau und Struktur der Wasserwacht. In der bayerischen Version ist auch eine Jugendordnung mit einbegriffen.

Neben der Ordnung gibt es in Bayern noch die Dienstvorschrift für die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes in der Fassung vom 1. Januar 2005. Diese Dienstvorschrift, die auf der Ordnung für die Wasserwacht aufbaut, regelt die Arten von Mitgliedern, Ausbildungen und Ausbildungsbereiche und Fachdienste.

Die neueste Vorschrift ist die Dienstvorschrift für den Wasserrettungsdienst vom 21. Oktober 2005. Diese bundesweit einheitliche Dienstvorschrift regelt den Wasserrettungsdienst der Wasserwacht. Sie unterscheidet beispielsweise die verschiedenen Einsatzkräfte, Einsatztätigkeiten (Wachdienst, Schnelleinsatzgruppe, Katastrophenschutz) und Dienstformen (Dienst auf Wachstationen, Bootsdienst, Tauchdienst).

Neben den Ordnungen und Dienstvorschriften hat noch jeder Ausbildungsbereich eigene Vorschriften, beispielsweise die APV (Ausbildung- und Prüfungsvorschrift).

Einzelnachweise

  1. Wasserwacht-Online.de :: Über uns
  2. a b c Wasserwacht Statistik: http://www.wasserwacht-online.de/page48 (Stand 2001)
  3. Geschichte der Wasserwacht nach 1945 http://www.wasserwacht-online.de/page36
  4. http://www.ilsf.org/members/141.htm
  5. DRK-Generalsekretariat Leistungsübersicht http://drk.de/generalsekretariat/leistungsdaten.html

Literatur

  • Jürgen Weigel: 100 Jahre organisierte Wasserrettung in Berlin. Kupfergraben-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3891810121.
  • Fischer, Peter A.: Taschenbuch für Wasserretter Ratgeber für Ausbildung und Praxis. Ecomed, ISBN 3609687770.

Weblinks

  • DRK-Wasserwacht Die Hauptadresse der DRK-Wasserwacht. Die Landes-, Bezirks- und Kreiswasserwachten bzw. die einzelnen Ortsgruppen sind über diese Adresse erreichbar

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