- Ambachtsherr
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Ein Ambachtsherr war in den Niederlande ein Adliger, welcher über eine mit Ambachtsherrlichkeit titulierte Grundherrschaft mit voller Machtbefugnis und mit einer eigenen Gerichtsbarkeit herrschte. Der Unterschied zu einer freien oder hohen Herrschaft bestand darin, dass der Herr keine Hohe Gerichtsbarkeit über das Gebiet ausüben konnte. Ambachtsherrschaften konnten ebenso wie andere Herrschaften vererbt oder verkauft werden.
Ambachtsherrschaften war eine spezifische Eigenschaft des holländischen und seeländischen Feudalsystems. Ursprünglich waren sie im Besitz des Adels, während des 17. Jahrhunderts gelangten sie auch in den Besitz von Patriziern und Städten.
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