Jedermannsrecht (Begriffsklärung)

Jedermannsrecht (Begriffsklärung)

Jedermannsrecht steht für:

  • Jedermannsrecht, ein in einigen Ländern Europas geltendes Gewohnheitsrecht bei der Nutzung der Wildnis und anderen privaten Eigentums
  • Jedermann-Festnahmerecht im Strafverfahrensrecht
  • Jedermannsgrundrecht im deutschen Grundgesetz
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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