- Jedermannsrecht (Begriffsklärung)
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Jedermannsrecht steht für:
- Jedermannsrecht, ein in einigen Ländern Europas geltendes Gewohnheitsrecht bei der Nutzung der Wildnis und anderen privaten Eigentums
- Jedermann-Festnahmerecht im Strafverfahrensrecht
- Jedermannsgrundrecht im deutschen Grundgesetz
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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