- Johann von Hanau
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Johann von Hanau (* um 1377; † 4. März 1411) war – zusammen mit seinem Bruder, Reinhard II. von Hanau – ab 1404 Mitregent der Herrschaft Hanau.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft
Johann von Hanau war ein Sohn von Ulrich IV. von Hanau und dessen Ehefrau Elisabeth von Wertheim. Neben Reinhard II. sind zwei weitere Brüder nachgewiesen, Ulrich V. und Konrad. Johann blieb unvermählt, vermutlich aus dynastischen Gründen, da in Hanau Primogenitur galt und bis zum ausgehenden Mittelalter immer nur der älteste Bruder heiraten durfte und erbte. Normalerweise traten diese Nachgeborenen in den geistlichen Stand. Auffällig ist, dass mit Johann und seinem Bruder, Reinhard II., erstmals nachgeborene männliche Mitglieder derer von Hanau auftreten, die gleichwohl weltlich bleiben. Einer der Söhne Ulrichs IV., es könnte auch Johann gewesen sein, war 1390 als Student in der Universität Heidelberg eingeschrieben. Der entsprechende Eintrag in den Matrikeln nennt keinen Rufnamen, sondern spricht nur von einem „domicellus de Hanaw“[1].
Ahnentafel von Johann von Hanau Urgroßeltern Ulrich I. von Hanau (* 1250/60; † 1305/06)
∞
Elisabeth von Rieneck-Rotenfels (* ca. 1260; † ca. 1300)Kraft I. von Hohenlohe-Weikersheim (nachgewiesen 1260 - 1312)
2. ∞
vmtl. Margarethe von Truhendingen-DillingenKönig Adolf von Nassau (1255 - † 1298)
∞
Imagina von Isenburg-Limburg († nach 1313)Landgraf Heinrich d. J. von Hessen (* ca. 1264; † ca. 1298)
∞
Agnes von Bayern (* ca. 1276/1277; † ca. 1340)Großeltern Ulrich II. von Hanau (* 1280; † 1346)
∞
Agnes von Hohenlohe-Weikersheim (* vor 1295; † 1342/44)Gerlach I. von Nassau (nachgewiesen 1288 – 1361)
∞
Agnes von Hessen († 1322)Eltern Ulrich III. von Hanau
∞
Adelheid von Nassau († 1344)Johann von Hanau
Zur Familie vgl. Hauptartikel: Herren und Grafen von Hanau
Regierungsantritt
Voraussetzungen
Unmittelbarer Erbe Ulrichs IV. von Hanau, war der ältere Bruder Johanns, Ulrich V. Dieser regierte die Herrschaft Hanau seit 1380 formal (es bestand eine Vormundschaft wegen seiner Minderjährigkeit) und ab etwa 1388 in eigener Person. Er blieb allerdings ohne männliche Erben.
Aufgrund der in Hanau geltenden Primogenitur durfte immer nur der älteste Sohn heiraten. Die Kinderlosigkeit des regierenden Herrn von Hanau bedrohte so den Fortbestand seiner Familie. Ausgleich sollte hier zunächst ein Familienvertrag aus dem Jahr 1391 schaffen: Er sah unter anderem vor, dass Reinhard (II.), der nächst ältere Bruder Johanns, nach zehn Jahren sollte heiraten können, falls Ulrich V. bis dahin keine männlichen Erben zeugte. Diese Frist war 1401 abgelaufen.
Seit etwa 1395 ist eine Koalition aus Reinhard II. und seinem Bruder Johann festzustellen, die unabhängig und getrennt von Ulrich V. auftreten und eine gegen ihn gerichtete Politik verfolgen. Es kam deshalb zu offenem Streit, der erstmals mit einem Vergleich im Jahr 1398 beigelegt werden musste. Gleichwohl kam es weiter zu Auseinandersetzungen bis hin zur Fehde. Weiter lässt sich seit 1394, verstärkt seit 1396, nachweisen, dass Ulrich V. in ökonomische Schwierigkeiten geriet. Das reichte schließlich bis zu einer Verpfändung der beiden Städte Hanau und Babenhausen an den Erzbischof Johann II. von Mainz, der daraufhin faktisch zum Mitregenten in der Herrschaft Hanau wurde. Eine Bewertung dieses Vorgangs fällt schwer. Das Erzbistum Mainz war zum einen politischer Konkurrent und Nachbar der Herrschaft Hanau. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass Ulrich V. und seine Brüder Neffen zweiten Grades des Mainzer Erzbischofs waren – es blieb also alles in der Familie.
Staatsstreich von 1404
Ab 1400, verstärkt ab 1402, scheinen sich Reinhard (II.) und sein Bruder Johann politisch dem Erzbischof Johann II. von Mainz genähert zu haben, der schließlich in dem innerfamiliären Streit in Hanau die Fronten wechselte und Ulrich V. fallen ließ. So kommt es im Jahr 1404 zu einer stufenweisen Entmachtung Ulrichs V., bis Reinhard II. und sein jüngerer Bruder Johann den älteren Bruder am 26. November 1404 gemeinsam zur Abdankung zwangen. Reinhard II. und Johann regierten daraufhin bis zum Tod von Johann, 1411, gemeinsam, Reinhard II. anschließend alleine.
Bewertung
Die Rolle Johanns bei all diesen Vorgängen ist schwer zu bewerten. Er tritt in der archivarischen Überlieferung völlig hinter seinem älteren Bruder, Reinhard II., zurück. Das ist schon in den überlieferten Dokumenten so und wird dadurch verstärkt, dass Johann vierzig Jahre vor seinem älteren Bruder starb, der zudem in der Geschichte der Herrschaft und Grafschaft Hanau – unter anderem als erster Graf von Hanau – eine dominierende Rolle spielt.
Literatur
- Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34. Hanau 1996. ISBN 3-9801933-6-5
- Reinhard Dietrich: Die Abdankung Ulrichs V. von Hanau – Ursachen und Folgen. In: Hanauer Geschichtsblätter 31. Hanau 1993.
- Reinhard Suchier: Genealogie des Hanauer Grafenhauses. In: Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins zu seiner fünfzigjährigen Jubelfeier am 27. August 1894. Hanau 1894.
- Ernst J. Zimmermann: Hanau Stadt und Land. 3. Auflage, Hanau 1919. ND 1978.
Verweise
- ↑ Gustav Toepke, Die Matrikel der Universität Heidelberg von 1386 – 1662, Heidelberg 1884, Bd. 1, S. 43; Adolf Stölzel, Die Entwicklung des gelehrten Richtertums in den deutschen Territorien : Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiet des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, Bd. 2, Stuttgart 1872, ND 1964, S. 52, setzt diese Erwähnung versehentlich auf das Jahr 1389 an.
Vorgänger
Herr von Hanau
1404-1411Nachfolger
Personendaten NAME Hanau, Johann von KURZBESCHREIBUNG Herr von Hanau GEBURTSDATUM um 1377 STERBEDATUM 4. März 1411 STERBEORT Frankfurt am Main
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