Johannes Friedrich Michael Karl Maria Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg

Johannes Friedrich Michael Karl Maria Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg

Johannes Friedrich Michael Karl Maria Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg (* 20. August 1863 auf Schloss Bartenstein; † 19. August 1921 ebenda) war ein deutscher Offizier und Standesherr des Königreichs Württemberg.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Johannes zu Hohenlohe-Bartenstein war der Sohn von Fürst Karl zu Hohenlohe-Bartenstein (* 1837; † 1877) und Rosa, geborene Reichsgräfin von Sternberg (* 1836; † 1918) und hatte noch zwei Geschwister. Johannes lebte in seiner Jugend in Wien und besuchte dort das Gymnasium. Anschließend studierte er an der Universität Tübingen Staatswissenschaften und war Konkneipant des Corps Suevia. Im April 1888 startete er eine Offizierslaufbahn in der Württembergischen Armee. Er stieg bis 1915 zum Oberst des Württembergischen Ulanenregiments Nr. 19 auf. Er bekleidete auch hohe militärische Ränge in der Bayerischen Armee und in der Sächsischen Armee. Im Ersten Weltkrieg war er Etappendelegierter der freiwilligen Krankenpflege bei der 6. Armeeabteilung des Generals Falkenhausen.

Als 1877 sein Vater starb, wurde Fürst Johannes Oberhaupt des Hauses Hohenlohe-Bartenstein, verbunden mit einem Mandat in der Kammer der Standesherren der Landstände in Stuttgart. Das Mandat konnte er aber zunächst wegen seiner Minderjährigkeit nicht selbst wahrnehmen und ließ sich dort von seinem Onkel, Fürst Albert, vertreten. 1886 trat er persönlich in die Kammer ein und blieb dort als Standesherr bis 1918. Von 1911 bis 1918 war er Präsident dieser sogenannten Ersten Kammer der württembergischen Landstände. Fürst Johann war auch erbliches Mitglied in der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns.

Neben seinem Militärdienst und seinen öffentlichen Ämtern verwaltete Johannes die fürstlichen Familiengüter. Durch den Tod seines Onkels Fürst Albert zu Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg im Jahre 1898 konnte er die Standesherrschaften Jagstberg und Niederstetten wieder mit seiner Hauptlinie Bartenstein vereinigen.

Ehe und Nachkommen

Fürst Johannes war seit dem 12. Februar 1901 mit Anna Maria Theresia, Erzherzogin von Österreich (* 17. Oktober 1879 in Lindau; † 30. Mai 1961 Baden-Baden) verheiratet, der Tochter des abgesetzten Großherzogs Ferdinand IV. von Toskana und seiner zweiten Gemahlin Alicia von Bourbon-Parma.

Aus der Ehe des Fürstenpaars Anna und Johannes gingen sechs Kinder hervor:

  • Maria (* 21. Dezember 1903 in Bartenstein; † 28. Mai 1999 in Lahr)
  • Karl „Fürst“[1] zu Hohenlohe-Bartenstein (20. Oktober 1905 in Bartenstein; † 7. Mai 1950 in Unterbalbach); seit 1936 verheiratet mit Clara von Meyern-Hohenberg (* 1912; † 2001), 3 Kinder
  • Albrecht „Fürst“[1] zu Hohenlohe-Jagstberg (* 9. September 1906 in Bartenstein; † 23. Januar 1996 in Niederstetten); verheiratet seit 1936 mit Therese Gräfin von Geldern-Egmont (* 1911; † 2000), 3 Kinder
  • Elisabeth (* 8. Dezember 1907 in Bartenstein; † 1. August 1927 in Aigen Glas bei Salzburg)
  • Margarethe (*14. Februar 1909 in Bartenstein; † 22. Dezember 1985 in Rom)
  • Friedrich (* 3. September 1910 in Aeschach bei Lindau; † 16. Mai 1985 in Bonn-Bad Godesberg); verheiratet seit 1959 mit Marie Claire Buet de Villars (* 1916), 1 Tochter

Anmerkung

  1. a b Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 bestimmte, dass die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Geburt oder des Standes aufzuheben waren und dass Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden durften. Gleichzeitig wurden die bisherigen Adelsbezeichnungen zu Bestandteilen des bürgerlichen Familiennamens erklärt. Das preußische Adelsgesetz vom 23. Juni 1920, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also hier Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (Prinzessin statt Prinz). Namensrechtlich waren die Adelsbezeichnungen seitdem Bestandteile des Familiennamens. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Gesetzgebung übernommen. Im Fall des Hauses Hohenlohe-Bartenstein tragen seitdem alle Mitglieder nach deutschem Recht den bürgerlich-rechtlichen Familiennamen Prinz bzw. Prinzessin zu Hohenlohe-Bartenstein. In diesem Artikel wird jedoch zum besseren Verständnis, wer Chef der weiteren Familienlinien ist, der historische Adelstitel Fürst verwendet, wie es auch bis heute bei den entsprechenden Adelsfamilien in Primogenitur praktiziert wird. Im hier vorliegenden Fall übertrug die Familie den Fürstentitel auch auf den zweiten Sohn, weil dieser an die historische Linie Hohenlohe-Jagstberg anknüpfte.

Literatur

  • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, Seiten 375 bis 376

Weblinks


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