- Johannes Werner der Jüngere
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Johannes Werner der Jüngere Graf von Zimmern (* 24. Juni 1480 in Meßkirch; † 1549) war ein deutscher Adeliger.
Johannes Werner von Zimmern war ein Mitglied der Familie der Herren von Zimmern. Die Familie wurde zu seinen Lebzeiten 1538 in den Grafenstand erhoben.
Im Zuge der Werdenbergfehde ab 1487 verliert sein Vater Johannes Werner von Zimmern der Ältere wegen der gegen ihn verhängten Reichsacht seine Besitzungen. Vor dem kaiserlichen Hofgericht in Rottweil überträgt dieser am Dienstag vor Mariä Geburt (8. September) 1487, seine beiden Herrschaften Meßkirch und Oberndorf an seine vier Söhne und vier Töchter. Da diese noch nicht mündig sind, können sie ihre Rechte aber nicht durchsetzen. Die beiden ältesten Söhne werden an den Hof von Kurfürst Philipp Pfalzgraf bei Rhein nach Heidelberg geschickt.
Nach dem Tod seines Bruders Veit Werner 1499 setzt er den Kampf um das väterliche Erbe fort. Nach den überstürzten und unüberlegten Handlungen seines Bruders setzt Kaiser Maximilian I. auf eine rasche Lösung des Streites im Sinne der Werdenberger. Es ist nun Berthold von Henneberg der die Verhandlungen in die Länge zieht, da er bei seiner Auseinandersetzung mit Kaiser Maximilian I. um die Ausgestaltung der Reichsreform die Unterstützung der zimmernfreundlichen süddeutschen Stände benötigt.
Nach langwierigen Verhandlungen lässt Kaiser Maximilian I. durchblicken, dass ihm zwar durch Zusagen gegenüber den Werdenbergern die Hände gebunden seien, er aber, wenn entsprechende Fakten geschaffen würden, die dann gegebene Situation bestätigen könne.
Johannes Werner holt sich die Unterstützung seiner pfalzgräflichen Gönner, sowie Bayerns und Württemberg ein und erobert am 17. September 1503 Meßkirch zurück. Am 9. März 1504 werden auf dem Reichstag in Augsburg die Zimmern wieder in ihre alten Rechte eingesetzt. Johannes Werner nimmt Abschied vom kurpfälzer Hof, begibt sich nach wenigen Jahren nochmals an den Hof von Markgraf Christoph von Baden.
Dieser versucht ihn mit einer reichen Straßburger Patrizierwitwe zu verheiraten. Diese besteht aber darauf, dass er den Titel eines Grafen von Rordorf annehme und den Namen Zimmern aufgebe. Darauf verzichtet er auf die Heirat und zieht damit den Zorn seines Gönners auf sich. Er zieht an den Hof des Erzbischof Jacob von Trier. Nach dem Tod seines Onkels Gottfried am 10. Mai 1508 kehrt er zurück und nimmt auch die Erbhuldigung der Herrschaft vor Wald entgegen.
Es erfolgt dann die Erbteilung unter den drei Brüdern: Johannes Werner erhält die Herrschaft Meßkirch. Der Erlös der Weinberge in Überlingen und in Hilzingen wird zwischen den beiden älteren Brüdern geteilt. Bezüglich des Wildenstein wird vereinbart, dass sie beide die Verwaltung in alternierenden Jahren innehaben sollen und in solchen Jahren sowohl die Erlöse aus den dazugehörigen Äckern und Wiesen ziehen sollen, aber auch für den Unterhalt aufzukommen haben. Die Schulden, die in der Zeit der Verbannung aufgelaufen waren wurden ebenfalls geteilt. 335 Gulden bei Johannes Werner und 475 Gulden bei Gottfried Werner. Beide Brüder gaben sich noch das gegenseitige Vorkaufsrecht und Johannes Werner, als der älteste verpflichtete sich, binnen Jahresfrist sich zu verheiraten.
Ludwig von Löwenstein, der den jungen Zimmern am kurpfälzischen Hof ein guter Rat und Beistand war, bietet Johannes Werner die Hand seiner Tochter Elisabeth und dieser gibt zu verstehen, dass er nicht abgeneigt sei. Man verabredet sich zu einem Treffen auf Scharfeneck bei Landau. Gleichzeitig wollen aber die Werdenberger das Haus Zimmern auch dynastisch an sich binden. Sie schlagen deshalb eine Ehe mit einer ihrer Nichten vor. Die beiden erbberechtigten Töchter (da keine Brüder) von Schenk Erasmus von Erbach und Bickenbach und Elisabeth von Werdenberg weilen in Sigmaringen als Hoffräulein von Markgräfin Eleonore von Mantua, der Frau von Christoph von Werdenberg. (Der Christoph von Werdenberg, der von Veit Werner von Zimmern fast erschlagen worden wäre).
Aus der unmittelbaren schwäbischen Nachbarschaft wird Johannes Werner unbedingt zu letzter Heirat geraten. Zwischen zwei Stühlen sitzend, entschließt er sich zur Heirat mit Katharina von Erbach, die dann 1510 vollzogen wurde. Sehr zum Missfallen seiner Mutter, der Gräfin von Oettingen und seinem Bruder Gottfried Werner, denen der durch die Werdenberger erlittene Schmach noch sehr vor Augen lag.
Das bickenbachische Erbe brachte nur Ärger und lange Rechtsstreite. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 konnte ein Vergleich getroffen werden der Katharina von Erbach und ihrer Schwester 1500 Gulden und das Silbergeschirr zusprachen.
Dass auf dem Reichstag zu Worms 1521 sonst noch etwas von Wichtigkeit passiert sein könnte, findet in der Zimmerischen Chronik keine Erwähnung. Was zeigt, dass Ereignissen, denen wir heute welthistorische Bedeutung zumessen, bei den Zeitgenossen keine Beachtung fanden.
Das Fräulein von Löwenstein brannte übrigens später mit einem Bäcker aus der Hofhaltung ihres Vaters durch und verstarb in Verelendung. Johannes Werner wird noch in den Mord an Andreas von Sonnenberg verwickelt, da er dem Mörder, Felix von Werdenberg in der Nacht vor dem Mord Unterschlupf auf dem Wildenstein gewährt. Am Ende des Jahres 1512 brennt die Vorburg des Wildenstein ab.
Nach der Hochzeit Gottfried Werners mit Apolonia von Henneberg gelingt es diesem Johannes Werner, allein mit dem Hinweis auf die hohe Geburt seiner Gattin, zu einem Tausch der Herrschaften zu bewegen. Johannes Werner übernimmt die Herrschaft vor Wald, Gottfried Werner übernimmt Meßkirch. Johannes Werner zieht mehrmals in diverse Häuser innerhalb Meßkirchs um, wobei er jeweils die neuen Fenster, sowie die Türschlösser und Beschläge ausreißt und wieder einbaut, welche er für das Schloss Meßkirch besorgt hatte. Deren Mitnahme hatte ihm Gottfried Werner großzügiger Weise genehmigt.
Aber noch nicht genug. Gottfried Werner gelingt es auch noch 1514 seinem Bruder den Wildenstein abzuschwatzen. Johannes Werner der Jüngere zieht endlich in die Herrschaft vor Wald nach Seedorf. Als nun Wilhelm Werner die Burg Herrenzimmern von Heinrich Zimmerer erwirbt, verkauft Johannes Werner aus Wut und Trotz die Dörfer Herrenzimmern, Villingen (-dorf), sowie Talhausen (heute Gde. Epfendorf) an die Stadt Rottweil. Gottfried Werner greift nicht ein und macht von seinem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch, da zu diesem Zeitpunkt die Brüder nicht mehr miteinander sprechen und deshalb auch den jeweils anderen gewähren lassen.
Der Verkauf Oberndorfs an Rottweil kann nur durch den Einspruch Kaiser Maximilians I. verhindert werden, da es sich um eine habsburgische Pfandschaft handelte. Rottweil suchte Anschluss an die Eidgenossenschaft, Maximilian musste dies verhindern. Oberdorf kam an Wilhelm Werner von Zimmern. Auch günstige Kaufgelegenheiten, wie Werenwag und Hohenfels werden nicht realisiert.
Nachzuvollziehen ist das Verhalten Johannes Werners kaum. Was in den Jahren des Kampfes um ihr Erbe der gemeinsame Fokus aller Zimmern war, für den Vater und Bruder ihr Leben ließen, wird jetzt leichtfertig vertändelt. Möglicherweise stellte sich bei ihm eine gewisse Resignation ein, als er nach einer Serie von folgenschweren Fehlentscheidungen von seinen Brüdern und seiner Mutter zur Rechenschaft gezogen wurde. Eine andere Erklärung könnte sein, dass er, der letztendlich die Rückeroberung der zimmerischen Besitzungen bewerkstelligte, dieses Erbe mit den unbeteiligten Brüdern teilen musste. Es fehlten ihm jedenfalls jeglicher dynastischer Ehrgeiz, wie sein Verhalten beim Erwerb der Grafenwürde zeigt.
1514 wird der erste Sohn, Christoph Werner geboren.
1516 wird sein zweiter Sohn Johannes Christoph geboren.
1517 begibt er sich auf eine Wallfahrt nach Santiago de Compostela. Man reist in der ersten Fastenwoche ab und kehrt Fronleichnam wieder zurück. In dieser Zeit verstarb sein erster Sohn.
Im Herbst 1518 wird Süddeutschland von einer Pestepedimie befallen. Johannes Werner zieht sich mit einigen anderen Adeligen auf den Hohentwiel zurück. Seine schwangere Frau schickt er zu ihrem Stiefvater nach Mespelbrunn. Dort wird am 19. Februar 1519 sein dritter Sohn Froben Christoph von Zimmern, der Verfasser der Zimmerischen Chronik, geboren.
1522 zog Johannes Werner mit seinem gesamten Haushalt nach Hochmössingen (heute Stadt Oberndorf). Es handelte sich um ein extrem regenreiches Jahr und man glaubte eine neue Sintflut stünde bevor. Wer es sich leisten konnte zog aus den Tälern auf die Höhen. „In solchem dorf zohe er in ain arms, schlechts söldnerheusle, so sein leibaigen man innehatte, der war im gewichen. Das ander gesündt sampt den pferdten wardt in andere nechst umbgelegne heuser losirt. (…) Mitler weil aber herr Johanns Werner also zu Hochmessingen wonete, pflag er vil kurzweil alda anzurichten, fürnemlich aber gab er mehrmals abenteuren auß. Einsmal aber, als er abermal ain solchen schimpf zugerüst und vil volks zu Hochmessingen uß der ganzen landsart zusammen kommen, richt er ain danz an, wie man vermaint, wol an tausendt personnen an dem danz weren…“[1].
Was so folkloristisch klingt, war es für die betroffenen Bauern sicher nicht. Sie verklagen Johannes Werner vor ihren Schutzherren, dem Rat zu Rottweil:
- Er habe 100 Gulden, die ihren Dörfern (Hochmössingen und Winzagl) zugestanden hätten, für eigene Zwecke gebraucht.
- Der Futterhafer den er bei seinem Aufenthalt eingefordert hatte habe ihm nicht zugestanden.
- Er habe ihnen das Fischen bei Geldstrafe verboten.
- Habe er ihnen Wälder und Hölzer, die den Dörfern gehörten genommen.
- Die von ihm erhobene Salzsteuer sei höher als ihm von alters her zustände.
- Wolle er die Ämter Schultheiß, Richter und Büttel einsetzen, was doch Aufgabe eines Gerichtes sei.
- ? (Übersetzung nicht gelungen)
- Dass die Dörfer über die Aufnahme und das Bleiberecht eines freien Mannes entscheiden dürfen.
- Dass die Frondienste zu hoch seien.
Johannes Werner bestritt all diese Vorwürfe und auch die städtischen Fürsprecher gaben ihnen nicht Recht. „Und ob gleichwol die sach der zeit also in der güete hingelegt, nochdann hat inen herr Johanns Wernher ire ungehorsame nit vergessen künden; zudem, als bemelte bauren wider sein verhoffen sich hernach in der peurischen ufrur wider im empört, ist er hievon so gar erbittert worden, das er sie auch nit behalten wellen, sondern hat die baide dörfer sampt dem herrlichen weier zu Winzlow seinem brueder, herr Gottfriden Wernhern umb ain schlechts, liderlichs gelt kaufsweis zugestellt“[2].
1524, Dienstag nach Pfingsten wird sein Sohn Gottfried Christoph geboren.
1525 bricht der Bauernkrieg aus. Johannes Werner flieht mit seiner Familie nach Rottweil. Es sind auch andere Adelige und auch die Äbte von Alpirsbach und Sankt Georgen dort. „…zudem het es dozumal ain treffenliche guete gesellschaft zu Rotweil, und seitmal es in allen landen krieg und unfriden, und aber sie alda in gueter sicherhait, haben sie alle recreation und guete gesellscheften gesucht und gehalten. Sie brachten der zeit ain manier uf, so man nampt maislen, das sollte ain kurzweil sein. Das war, so man allen hausrath im haus hin und wider warf, verderbt und verwüstet, auch ainandern mit kuchenfetzen warf, mit unsauberm wasser beschütt und dergleichen…“. „Dieweil aber baide ept von Alperspach und Sant Jörgen ire feiertägliche schwarzen kutten angelegt hetten, richt er das maislen unversehenlich nach dem essen an. Sie beschütten ainandern mit karspuelen, darvon kriegten die münch auch iren tail. Indess bringt ainer außer anschiften herr Johannsen Wernhers einen wolbestobnen melsack, der wurt umbher geworfen. Die baid münch warfen auch umb sich und waren vil abenteuriger, dann andere. Ire kutten wurden bestoben und also zugericht, das sie nit vil mehr wert, und muesten dieselb nacht ohne lichter heim schleichen, dann sie in den melbigen, bestobnen kutten sich offentlich nit sehen dörfen lassen[3].“
Nach Beendigung des Bauernkriegs belegt Johannes Werner seine Bauern mit Geldstrafen. Da er seinen Bauern dennoch nicht mehr über den Weg traut, sucht er einen sicheren Aufenthaltsort. Er kauft seinem Bruder Gottfried Werner die Burg Falkenstein an der Donau ab, zieht aber erst zwei Jahre später dorthin.
Mittlerweile wird ihm 1526 eine Tochter Barbara geboren, die aber noch im selben Jahr verstirbt.
Johannes Werner hatte auch noch eine uneheliche Tochter, ebenfalls Berbelin (Bärbelin) genannt.
Quellen
- ↑ Decker-Hauff: Die Chronik der Grafen von Zimmern. Band 2, Seite 159 (Zimmerische Chronik Handschrift B, Seite 492
- ↑ Decker-Hauff: Die Chronik der Grafen von Zimmern. Band 2, Seite 161 (Zimmerische Chronik Handschrift B, Seite 494
- ↑ Decker-Hauff: Die Chronik der Grafen von Zimmern. Band 2, Seite 162 f (Zimmerische Chronik Handschrift B, Seite 495
Die Fussnoten 1 -3 beziehen sich auf das dieses Werk:
- Die Chronik der Grafen von Zimmern. Handschriften 580 und 581 der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek. Hrsg. von Hansmartin Decker-Hauff unter Mitarbeit von Rudolf Seigel. Konstanz: Thorbecke 1964-1972 (3 Bde.), unvollständig (nicht alles erschienen).
Literatur
- Erica Bastress-Dukehart: The Zimmern chronicle: nobility, memory, and self-representation in sixteenth century Germany. Aldershot; Burlington: Ashgate. ISBN 0-7546-0342-3
Personendaten NAME Zimmern, Johannes von ALTERNATIVNAMEN Zimmern, Johannes von der Jüngere KURZBESCHREIBUNG deutscher Adeliger GEBURTSDATUM 24. Juni 1480 GEBURTSORT Meßkirch STERBEDATUM 1549 STERBEORT Bösingen (bei Rottweil)
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