- Amt Hayn
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Das Amt Hayn (auch Amt Grossen Hayn) war eine Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen und war dem Meißnischen Kreis angegliedert.
Geschichte
Das Amt Hayn entstand am Ende des 14. Jahrhunderts aus der alten Pflege Hayn. Beim Amtsgebiet handelt es sich um alten markmeißnischen Besitz, ein markgräflicher Vogt ist seit 1220 nachweisbar. Bis 1451 hatte das Amt auch die Gerichtsbarkeit über die Stadt Hayn (Großenhain), gab diese dann aber an den Stadtrat ab. 1550 wurde das Dorf Fichtenberg vom Amt Hayn an das Amt Mühlberg abgetreten. Von 1770 bis 1814 wurde von Großenhain aus das Amt Moritzburg mit verwaltet. Geschäfts- und Rechnungswesen sowie die Registratur der beiden Ämter blieben aber getrennt. Die Ressorttrennung in Justiz- und Rentamt bestand seit etwa 1784, wobei die Teilung in zwei selbständige Behörden erst 1831 erfolgte.
Durch die Verträge des Wiener Kongresses wurden 1815 die nördlichen Teile des Amtsbereiches dem Landkreis Liebenwerda unterstellt. Aus den verbleibenden Gebieten wurden 1855 diverse Gerichtsamtsbezirke und 1874 die Amtshauptmannschaft Großenhain gebildet.
Die Aufgaben des Justizamtes übernahm 1856 das Gerichtsamt Großenhain. Das Rentamt Großenhain war ab 1856 mit dem Rentamt Moritzburg zusammengelegt. Amtssitz war Moritzburg. Seine Aufgaben übernahm 1865 das Forstrentamt Moritzburg.
Bestandteile
Städte
- Elsterwerda (bis 1815)
- Großenhain
- Ortrand (bis 1815)
- Radeburg
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