- Amtsbetrieb
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Unter Amtsbetrieb wird der Grundsatz des deutschen Prozessrechts verstanden, dass das Verfahren (beispielsweise die Zustellung von Schriftsätzen) durch das Gericht, nicht durch die Prozessparteien vorgenommen werden. Der Gegensatz ist der Parteibetrieb.
Siehe auch
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