- Amtsbonus
-
Als Amtsinhaber bezeichnet man den Inhaber eines öffentlichen Amtes, insbesondere eines Wahlamtes.
Bei demokratischen Wahlen wird meist vermutet, dass der Amtsinhaber einen Amtsbonus (zum Beispiel Kanzlerbonus) hat, das heißt, die Zustimmung zu seiner Person und/oder seiner Partei ist größer, als wenn er das Amt nicht innehätte. Dies wird metaphorisch gelegentlich mit einem Heimspiel im Sport verglichen.
Bereits die wahlrechtlichen Privilegien des Amtsinhabers sind je nach Land und eingenommener Position teilweise recht groß. In manchen Ländern, zum Beispiel in Großbritannien, kann der Premierminister den Zeitpunkt der Wahl bestimmen. Dies bietet die Möglichkeit, einen günstigen Wahltermin festzulegen. Auch die Massenmedien tragen zu einem Vorteil des Amtsinhabers bei: Dieser hat mehr Möglichkeiten mit seinen Amtshandlungen in den Medien präsent zu sein und ist daher meist deutlich bekannter als seine Konkurrenten. Meist kann er faktisch einen Teil der Ressourcen seines Amtes im Wahlkampf nutzen.
In der Wahlforschung konnte nachgewiesen werden, dass sich die Vorteile des Amtsinhaberstatus tatsächlich positiv auf den Stimmenanteil des Amtsinhabers auswirken. In Deutschland erhält sowohl der Amtsinhaber eines Wahlkreises als auch seine Partei − im Rahmen des Zweitstimmenanteils − einen Stimmenzuwachs (Amtsinhaberbonus) von etwa 1 bis 1,5 Prozentpunkten.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Hainmüller, Jens/Kern, Holger Lutz/Bechtel, Michael M. (2006): Wahlkreisarbeit zahlt sich doppelt aus -- Zur Wirkung des Amtsinhaberstatus einer Partei auf ihren Zweitstimmenanteil bei den Bundestagswahlen 1949 bis 1998, in: Bräuninger, Thomas/Behnke, Joachim (Hrsg.): Jahrbuch für Handlungs- und Entscheidungstheorie 4 (2006), S. 11-45. Opladen : Leske + Budrich
Siehe auch
Wikimedia Foundation.