- Jungschützen
-
Ein Jungschütze ist ein Nachwuchsschütze. Die Jungschützen bilden oftmals eine eigene Abteilung innerhalb eines Schützenvereins oder einer Schützenbruderschaft.
Zweck einer solchen Abteilung ist es, die Jugendlichen an den Schießsport, an die Tradition und das Brauchtum des Schützenwesens heranzuführen. Dieser Sport erfordert während des Trainings höchste Disziplin und Konzentration und man entwickelt nebst den Schießübungen eine große Kameradschaft zu seinen Schützenkameraden.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Als Jungschützen gelten in Deutschland Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren. Sie dürfen in folgenden Altersklassen, getrennt nach männlichen und weiblichen Teilnehmern, an Wettkämpfen nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes teilnehmen:
- 12 - 14 Jahre = Schülerklasse
- 15 - 16 Jahre = Jugendklasse
- 17 - 18 Jahre = Junioren B
- 19 - 20 Jahre = Junioren A
Bis zum Alter von 14 Jahren dürfen Jungschützen in Deutschland nur mit Luftdruckwaffen, Armbrust und Bogen schießen. Ab 15 Jahren darf auch, mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten, mit Kleinkaliberwaffen geschossen werden.
Im Bereich des BdHDS (Bund der Historischen Deutschen Schützen), der sich vom Rheinland und große Teile Nordrhein-Westfalens bis nach Ostwestfalen erstreckt, sind die Jungschützen im „BdSJ“ (Bund der St. Sebastianus Schützenjugend) organisiert. Mehrere Jungschützen-Ortsgruppen sind dort auf Bezirksebene zusammengefasst. Diese sind wiederum auf einer der fünf Diözesanebenen zusammengefasst. Auf jeder Ebene gibt es jeweils einen Jungschützenmeister nebst Vorstand, der von der unteren Ebene gewählt wird.
Ein Jungschützenvorstand besteht in der Regel aus dem Jungschützenmeister.
Jungschützenmeister
Ein Jungschützenmeister ist ein Erwachsener der auch in dem Schützenverein angemeldet ist und sich um die Jungschützen "kümmert". Er ist beim Training dabei und organisiert Veranstaltungen wie zum Beispiel eine Fahrt zu einem Freizeitpark oder zum Bundes Jungschützentag. In der Schweiz nennt sich dieses Amt Jungschützenleiter; ein solcher muss zwingend eine Ausbildung samt Prüfungen absolvieren. Manchmal übernimmt er auch die Finanzen der Jungschützen, manchmal macht dies aber auch ein älterer Jungschütze. Der Jungschützenmeister wird auch JuSchMei genannt.
Tirol
Jungschützen sind Jugendliche bis zu einem vom jeweiligen Schützenverein individuell festgesetzten Höchstalter (meist das 24. Lebensjahr). Jeder Jungschütze erhält von der Armee eine Leihwaffe, die er im Winterhalbjahr gereinigt ins Zeughaus zurückgeben muss.
Schweiz
Jungschützen sind Schweizerinnen und Schweizer von 16 bis 20 Jahren die im Sinne einer vormilitärischen Ausbildung, (wie z. B. SPHAIR) ausgebildet werden, zwecks Vorbereitung auf den Dienst an der Waffe im Rahmen der Schweizer Armee. De facto ist für die Bewerbung bei gewissen Truppengattungen das vorherige Absolvieren von Jungschützenkursen laut Armeepublikationen erwünscht. Die ausgebildeten Jungschützen sollen allerdings nicht lediglich in Genuss einer militärischen Schulung an der zukünftigen Dienstwaffe kommen sondern auch zu zukünftigem Engagement in Schiesssportvereinen engagiert werden.
Insgesamt gliedern sich die Jungschützen in vier Kurse, wobei sich die Kursgrade nicht nach den Fähigkeiten richten sondern nach dem Alter. Am Ende jedes Kurses wird eine Bestätigung im militärischen Leistungsausweis eingetragen.
Die Jungschützen erhalten während des Kurses eine solide Ausbildung am Sturmgewehr 90 (SIG 550) sowohl in Theorie wie auch Schießpraxis. Für die Zeit des Kurses erhalten die Jugendlichen eine Leihwaffe von der Armee (März bis Oktober), die allerdings bei allen Minderjährigen gemäß Waffengesetz und an den meisten Orten auch bei den Volljährigen nur ohne Verschluss, sprich nicht schießfähig, ausgehändigt wird; die Erstellung in den schiesstüchtigen Zustand wird nur unter Aufsicht der Jungschützenleiter vorgenommen. Die Teilnahme an einem Kurs ist für die Jungschützen kostenlos - die Kosten werden von der Armee getragen - und jeder Schweizer Bürger in tauglichem Alter kann sofern keine Gründe gemäß Waffengesetz dagegen sprechen daran teilnehmen.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.