- Juniordozent
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Die Juniordozentur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer baden-württembergischen Hochschule. Diese Position in der Gruppe der Hochschullehrer wurde 2007 mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes (Änderungsgesetz vom 7. November 2007[1]) eingeführt. Das Amt dient dazu, junge Wissenschaftler auf eine sogenannte Lehrprofessur vorzubereiten.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Juniordozenten werden zunächst für vier Jahre gemäß der Besoldungsgruppe W1 verbeamtet oder mit einer entsprechenden Vergütung angestellt. Nach zwei Jahren findet eine Evaluation statt. Nach sechs Jahren endet die Amtszeit, kann allerdings unter bestimmten Bedingungen in eine Hochschuldozentur umgewandelt werden.
Dem Status nach sind Juniordozenten Dozenten im Sinne des Gesetzes; sie gehören damit der Gruppe der Hochschullehrer an, zu der auch Professoren und Juniorprofessoren gehören.
Juniordozenten sind nicht berechtigt, einen besonderen, mit ihrem Amt verbundenen Titel zu führen.
Ziel
Die Juniordozentur soll neben der Juniorprofessur den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern; bei der Juniordozentur liegt der Akzent nicht auf der Forschung, sondern auf der Lehre. Juniordozenten sollen ein höheres Lehrdeputat als Juniorprofessoren erhalten. Dies liegt im Ermessen der Hochschule und wird bei der Berufung festgelegt.
Umsetzung
Seit Einführung des neuen Amtes ist noch keine Juniordozentur besetzt worden.
Einzelnachweise
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