Justizwachebeamter

Justizwachebeamter

Die Justizwache ist in Österreich der Wachkörper des Bundesministeriums für Justiz. Ihre Aufgabe ist die Sicherung von Justizanstalten und die Betreuung von Insassen. Als Spezialeinheit steht der Justizwache die Justizwache Einsatzgruppe für besondere Gefahrensituationen zur Verfügung. Am 30. August 2007 waren im österreichischen Strafvollzug 3.113 Beamte der Justizwache beschäftigt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Konzeption

Die Justizwache ist ein österreichischer uniformierter, nach militärischem Muster organisierter, mit Exekutivbefugnissen ausgestatteter Wachkörper. Dieser ist der Vollzugsdirektion unterstellt. Die Exekutivbeamten sind der Vollzugsbehörde erster Instanz als Hilfsorgan zur Seite gestellt. Sie unterstützen die Anstaltsleiter bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den Justizanstalten. Sie sind in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht der Bundespolizei gleichgestellt.

Vollzugsoberbehörde ist die Direktion für den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen (Vollzugsdirektion), welche dem Bundesministerium für Justiz unmittelbar nachgeordnet ist. Der Vollzugsdirektion obliegen die operative Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes einschließlich der Errichtung, Erhaltung und Erneuerung der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen, der Planstellenbewirtschaftung und dem operativen Controlling. Die Vollzugsdirektion hat für den gesetzmäßigen Betrieb dieser Anstalten und, insbesondere auch durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Anstalten, für einen an den Vollzugszwecken und den Grundsätzen der Menschenwürde und Wiedereingliederung der Strafgefangenen und Untergebrachten orientierten, möglichst hohen Vollzugsstandard unter Bedachtnahme auf Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Sie führt nach Maßgabe des StVG die Aufsicht über den gesamten Vollzug. Zudem ist ihr die Bildungseinrichtung für den Straf- und Maßnahmenvollzug („Justizwachschule“) als eigene Organisationseinheit unterstellt.

Bewaffnung

Der Rettungsmehrzweckstock in einer Ausführung der Bundespolizei
Taser X26, wie ihn die Justizwache benutzt

Der Gebrauch einer Waffe als Mittel der Ausübung von Zwangsgewalt ist in den Paragraphen 104 und 105 StVG geregelt. Der Justizwache stehen generell zwei Arten von Waffen zur Verfügung: Jene, die von den Beamten während ihrer Dienstzeit ständig getragen werden (Primärwaffen) und jene, deren Einsatz vom Anstaltsleiter oder dem zuständigen Inspektionsdienst angeordnet werden muss.

Zu der ersten Kategorie zählen der Schlagstock (und als besondere Ausführung der Rettungsmehrzweckstock, ein Tonfa-Schlagstock) und der Pfefferspray MK-3. Während des Nachtdienstes und gegebenenfalls auch bei Ausführungen tragen die Beamten zusätzlich die Dienstpistole Glock 17 bei sich. In die Kategorie jener Waffen, deren Einsatz ausdrücklich angeordnet werden muss, fallen unter anderem das Sturmgewehr 77 als Langwaffe, das Tränengasgewehr, der Tränengaszerstäuber und der Pfefferspray OJ 400a.

Zusätzlich ist auch der Einsatz der Elektroschockpistole Taser X26 in den österreichischen Justizanstalten nach Anordnung durch den Anstaltsleiter zulässig. Kurzzeitig war vom 10. November 2004 bis zum 20. Februar 2008 der Gebrauch dieser Waffe zunächst erlaubt worden, nach massiven Protesten stellte die Bundesministerin für Justiz den Gebrauch des Tasers allerdings wieder ein. Erst ab Juni 2009 erlaubte die neue Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wieder den Einsatz des Tasers unter besonders strengen Voraussetzungen.[2]

Die Mitglieder der Justizwacheeinsatzgruppe sind zusätzlich zum Rettungsmehrzweckstock noch mit Schutzschilden und -helmen ausgerüstet, um im Bedarfsfall zusätzlich geschützt vorgehen zu können.[3]

Korpsabzeichen

Ehemaliges Korpsabzeichen der Justizwache

Vor der Neuuniformierung im Jahr 2006 stellte sich das Korpsabzeichen der Justizwache wie folgt dar: Innerhalb einer runden Randeinfassung befand sich ein Bindenschild, dargestellt durch Österreichs Farben rot-weiß-rot, der von einem senkrecht stehenden Schwert teilweise abgedeckt wurde. Der Griff des Schwertes verdeckte eine Kette, die beiderseits des Griffes je zwei Kettenglieder zeigte. Ein die Kettenglieder fortsetzender Lorbeerkranz umkränzte den Bindenschild. Sowohl Schild, Schwert und Kette symbolisierten von alters her die Gerichtsbarkeit. Ein Band verband die Rechtssymbole mit einem Lorbeerkranz, der auf die Würde und Ehrenhaftigkeit aller mit der staatlichen Rechtspflege befassten Personen hinwies.

Das nunmehrige Korpsabzeichen stellt das österreichische Bundeswappen dar, welches von einer runden Einfassung (wie beim ehemaligen Korpsabzeichen) umschlossen wird. Es weicht damit nur mehr marginal vom Korpsabzeichen der Bundespolizei ab, bei welchem das Bundeswappen von einem Eichenkranz eingefasst ist.

Die Distinktionen der Justizwache gleichen großteils jenen der Bundespolizei, abgesehen vom statt dem Bundesadler angebrachten Korpsabzeichen der Justizwache.


Einzelnachweise

  1. Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz zum Thema Personal in den österreichischen Justizanstalten.
  2. Pressekonferenz des Bundesministeriums für Justiz zur Wiedereinführung des Tasers im österreichischen Strafvollzug am 23. April 2009.
  3. Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz zum Thema Entwaffnung von Justizwachebeamten.

Weblinks

  • Webauftritt des Bundesministeriums für Justiz, dem die österreichische Justizwache angehört.
  • Informationsseite zum österreichischen Strafvollzug des Bundesministeriums für Justiz.

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