K.St.V.

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Logo des Kartellverbandes katholischer deutscher Studentenvereine

Der Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine, Abkürzung: KV, ist ein deutscher Korporationsverband.

Der KV ist ein Verband von etwa 90 aktiven Studentenverbindungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Deutschland gehören dem KV ca. 16.000 Mitglieder an.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Entstehung

Die Ursprünge des Verbandes liegen in einem 1863 gegründeten Kartell katholischer Studentenverbindungen, welches bereits im selben Jahr wieder auseinander brach. In der Folge gründeten die farbentragenden Verbindungen den Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV), die nichtfarbentragenden Vereine 1865 den Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV). Der Verband selbst führt sein Gründungsdatum jedoch auf die älteste Mitgliedskorporation, den KStV Askania-Burgundia zurück, der 1853 als Katholischer Leseverein in Berlin gegründet wurde.

Der Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine sieht folgende fünf Katholischen Studentenvereine als seine Gründungsvereine in ihrer verbandsinternen Reihenfolge an

Diese fünf Verbindungen werden in schriftlichen und mündlichen Anreden als „ein sehr verehrlicher Katholischer Studentenverein“, abgekürzt e.s.v.KStV bezeichnet, während der Zusatz „sehr“ im Umgang mit den übrigen Kartellkorporationen entfällt.

In den Jahren nach der Gründung wuchs der Verband zunächst nur langsam, erwarb jedoch bald, auch aufgrund seiner Arbeit auf geistigen, religiösen und kulturellen Gebieten weiteres Ansehen. Diese unterschied ihn (wenn auch nicht in seinen grundsätzlichen Zielen) vom CV, der neben der Verfolgung geistiger und religiöser Belange, vor allem auch die Pflege des studentischen Brauchtums betonte.

Während dieser Jahre kam es im Verband zu einer ersten Belastungsprobe. Streit entzündete sich an der Frage der Infallibilität des Papstes. Auch der Kulturkampf stellte eine schwere Belastung der Vereine und des Verbandes dar, aus dem sie bzw. er jedoch gestärkt hervorgingen. Um die Jahrhundertwende führte die gestiegene Anerkennung unter den Studierenden zu einem steilen Anstieg der Mitgliedszahlen. Dies war jedoch auch auf die massiv steigenden Studentenzahlen zurückzuführen. Bei Ausbruch des ersten Weltkrieges bestand der KV aus 51 ordentlichen und drei befreundeten Vereinen.

Der Verband in der Weimarer Zeit

Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu einem außerordentlichen Hochschnellen der Studentenzahlen aufgrund der Rückkehr der Kriegsteilnehmer. Auch die katholischen Korporationen erhielten so einen starken Zustrom von Studenten. Es kam zur Gründung zahlreicher neuer Vereine.

Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges beschränkte sich der Verband auf das Gebiet des damaligen Deutschen Reiches. Nun wurden weitere österreichische Vereine in Wien und Graz aufgenommen.

1921 erfolgte erstmalig die Wahl eines eigenständigen Philisterausschusses, nachdem diese Frage bereits seit Jahrzehnte diskutiert worden war. Seit 1913 sind die Kartellvereine zur Gründung eines Philistervereines verpflichtet. Das Prinzip des Lebensbundes fand damit auch in der Organisationsform seinen Niederschlag. Ab 1930 wurde infolge der Weltwirtschaftskrise eine Stagnation der Mitgliederzahlen festgestellt.

In der politischen Weimarer Republik ist der KVer Wilhelm Marx hervor zu heben, der mit insgesamt 37 Monaten Amtszeit als Reichskanzler der Längstamtierende in dieser Funktion war.

Die Zeit des Nationalsozialismus

Verbot der Korporationsverbände vom 6. Juli 1938

„Was weder der Kulturkampf nach 1879 noch der akademische Kulturkampf um 1905 fertiggebracht hatten, gelang 1933 den nationalsozialistischen Machthabern“ urteilte 1955 M. Luible, der ehemalige Schriftleiter der Akademischen Monatsblätter (AM), dem seit 1888 erscheinenden Verbandsorgan des KV. Fehleinschätzung einer totalitären Herrschaft, Fehlinformationen und bewusste Täuschung führten den Verband wie das ganze Land ins Verhängnis. Als die katholischen Bischöfe im März 1933 ihren Widerstand gegen die nationalsozialistische „Machtergreifung“ aufgaben, erlahmte bei vielen KVern der Willen zum Widerstand. Der Abschluss des Reichskonkordats tat sein übriges. Eine Reihe von Korporationen haben Widerstand geleistet, konnten aber den erzwungenen Untergang des KV nicht aufhalten. Zu Beginn der nationalsozialistischen Zeit, als die Korporationen noch nicht verboten waren, wurden diese von den Machthabern dazu angehalten, größere Verbände zu bilden. Nach dementsprechenden Gesprächen wurde am 1. September 1933 in Frankfurt am Main ein Abkommen über den Zusammenschluss des Ring Katholischer Deutscher Burschenschaften (RKDB) und des KV geschlossen. Als gemeinsamer Name aller Verbandsverbindungen wurde „Katholische Burschenschaft“ festgelegt. Dieser Zusammenschluss blieb nicht ohne Kritik. Von Innen heraus wurde kritisiert, daß sich ein farbentragender und ein nicht-farbentragender Verband zusammengeschlossen hatten. Von außen kamen Angriffe vor allem gegen den Namen, insbesondere von Seiten der Deutschen Burschenschaft (DB). Der Zusammenschluss blieb jedoch nicht von langer Dauer. Bereits kurze Zeit später wurde von zahlreichen ehemaligen RKDB-Verbindungen der Austritt versucht.

Wegen der herrschenden Spannungen zwischen Deutschland und Österreich kam es 1933 auch zum Bruch zwischen den Österreichischen Kartellvereinen und dem Verband; nach der Gründung des ÖCV kam es am 24. Juli 1933 zur Gründung des ÖKV, nachdem die bodenständig österreichischen Verbindungen durch die reichsdeutsche Verbandsleitung gehindert wurden, im österreichischen, vaterländischen Sinne zu arbeiten. Man verlieh jedoch der Hoffnung ausdruck, nach der Entspannung der politischen Gegensätze (gemeint war das Ende des Nationalsozialismus) eine Wiedervereinigung der Verbände herbeiführen zu können.

Der Einmarsch Hitlers in Österreich setzte diesem Vorhaben ein schnelles Ende. Der „Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände“ verfügte am 20. Juni 1938 das Verbot des ÖKV, die endgültige Auflösung zog sich allerdings bis 1939 hin. Der Verband wurde nach dem Krieg sofort wiederbegründet. Organisation und Zielsetzung entsprechen weitgehend dem KV, doch tritt eine betont österreichische Grundkonzeption hinzu. Der ÖKV ist heute mit dem KV über ein Freundschafts- und Arbeitsabkommen verbunden und wie dieser Mitglied im Europäischen Kartellverband.

Neuzeit

Der Verband wurde nach dem Krieg ab 1945 wieder allmählich aufgebaut. Viele KVer dienten direkt in politischen Gremien der neu entstehenden Bundesrepublik als Kanzler, Ministerpräsidenten und Minister. Der bekannteste unter ihnen war Konrad Adenauer.

Auch im Bundesverfassungsgericht setzten sich KVer für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, Gebhard Müller als Präsident, Ernst-Wolfgang Böckenförde und Paul Kirchhof als Richter in teilweise richtigungsweisenden Entscheidungen.

Nach den 68er Jahren des 20. Jahrhunderts reformierte sich der Kartellverband von Grund auf. Wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit der Mitgliedskorporationen, in Sonderfällen nichtkatholische Christen aufzunehmen.

Der KV ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft akademischer Verbände (AaV).

Prinzipien

Die Prinzipien des KV sind Religion, Wissenschaft und Freundschaft, der österreichische Schwesterverband Kartellverband katholischer nichtfarbentragender akademischer Vereinigungen Österreichs (ÖKV) fügt diesen noch das Prinzip Patria (Vaterland) an.

Mitgliedsverbindungen

Eine aktuelle Liste aller Mitgliedsvereine, nach Städten gegliedert, ist hier zu finden: Liste der Mitgliedsvereine des KV.

Prominente Mitglieder

Eine Aufzählung bekannter Kartellbrüder mit eigenem Wikipedia-Eintrag findet sich in der Kategorie:Korporierter im KV.

Siehe auch

Literatur

  • Verbandsorgan: Akademische Monatsblätter ISSN 0002-3000
  • Robert Jauch OFM: Das Prinzip "Religion" katholischer Studenten- und Akademikerverbände unter besonderer Berücksichtigung der nachkonziliaren Entwicklung beim Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV). Würzburg 1986. ISBN 3-923-621-14-0

Weblinks



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