Kabäuschen

Kabäuschen
Gastzimmer in Japan (Jugendherberge)
Wohnzimmer
Krankenzimmer (Krankenhaus)

Als Zimmer wird ein Raum bezeichnet, der einen von Wänden, Boden und Decke umschlossener Teil einer Wohnung oder eines Gebäudes, insbesondere eines Wohngebäudes bildet und mindestens circa 10 m² groß ist und ein Fenster besitzt. Nicht als Zimmer bezeichnet werden in der Regel die Räume, die ausdrücklich nicht Wohnzwecken dienen, wie der Abstellraum, Garagen, Stallungen oder Nebenräume wie Hausflure, Liftschächte und Ähnliches. Auf Schiffen nennt man Räume Kabinen oder Kajüten.

Ein Zimmer betritt man durch eine Tür. Oberirdische Zimmer besitzen meist Fenster, die zur Belichtung und zur Belüftung dienen.

Arten von Zimmern

Zimmer werden benannt

Wortherkunft, Historische und spezielle Worte

Das Wort leitet sich vom althochdeutschen zimbar, „Bauholz“ ab und bedeutet ursprünglich hölzernes Blockhaus. Da diese Bauweise vergleichsweise aufwändig war, wurden oft nur der ebenerdige Wohnraum in Blockbauweise ausgeführt. Das Zimmer war also die gezimmerte Stube. Diese Bedeutung lebt noch in der Fachsprache des Zimmermanns in dem Ausdruck Zimmer für die Eckverbindung eines Blockbaus weiter.

  • Gaden, der Raum eines einräumigen Gebäudes
  • Kammer, der abgetrennte Raum, ursprünglich „Verschlag“
  • Stube, der heizbare Raum
  • Gemach (zu gemächlich): Wohnraum, in den man sich aus den öffentlichen Räumlichkeiten zurückziehen konnte, „Privatraum“
  • Kabuff: bezeichnet gewöhnlich einen dunklen, engen Raum
  • Kabäuschen: bezeichnet ein Kleinstzimmer, in dem bspw. nur Bett und Nachttisch Platz finden
  • Kabinett (v. altfranzös. cabine ‚Spielhaus‘): Das Hinterzimmer (historisch entsprechend dem Hinterstübchen, Hintergaden, im Bauernhaus der Raum hinter der heizbaren Stube, Schlafstätte der Altbauern, oder des besseren Gesindes), der Nebenraum einer Einzimmerwohnung, davon der Ausdruck „mit Küche und Kabinett“, wenn das eine Zimmer von Schlaf- und Kochbereich freigehalten werden kann, für eine „bessere“ Wohnung niedrigen Standards, oder für ‚den gesamten Hausrat‘; dann auch allgemein der Rückzugsraum in einer herrschaftlichen Wohnung oder einem Club, Raum für vertrauliche Beratung, von daher auch ein abgeschlossenes Beratungszimmer, dementsprechend das dort tagende Gremium (Teil der Regierung: das Kabinett)

Siehe auch


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