Kaiserlich österreichisches Familienstatut

Kaiserlich österreichisches Familienstatut

Das Kaiserlich österreichische Familienstatut vom 3. Februar 1839 war die Heiratsordnung der habsburgischen Dynastie in den letzten achtzig Jahren des Bestehens der Habsburgermonarchie. Es setzt die Tradition der uralten Heiratspolitik der Habsburger fort.

Das Statut besagte, dass eine standesgemäße Ehe vom jeweiligen Familienoberhaupt, d.h. dem Kaiser, bewilligt werden musste. Mitglieder des Erzhauses, die sich dem Willen des Oberhauptes widersetzten, drohte der Ausschluss aus dem Erzhaus. Eine Ehe galt nur dann als standesgemäß, wenn sie mit einem anderen Mitglied des Erzhauses oder mit Mitgliedern eines anderen regierenden Hauses geschlossen wurde.

In einem Nachtrag zum Familienstatut vom 12. Juni 1900 wurden nach mehreren Konferenzen, bei denen Kaiser Franz Josef den Vorsitz führte, jene Fürstenhäuser namentlich aufgezählt (u. a. die Sachsen-Coburgs, die Hohenzollern, die Romanows, die Wittelsbacher, die Savoyen) denen das Recht auf Ebenbürtigkeit zustand.


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