- Kammergericht Berlin
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Das Kammergericht (KG) ist die Bezeichnung des Berliner Oberlandesgerichtes. Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung als Kammergericht in Abweichung von der sonst üblichen Terminologie erklärt sich allein aus historischen Gründen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Kammergericht 1468. Ursprünglich war es das Hofgericht der Kurfürsten von Brandenburg, das heißt es übte im Namen des Kurfürsten in dessen Räumen (Kammern) dessen Gerichtsgewalt aus. 1735 wurde das Kammergericht unabhängig vom (inzwischen königlichen) Hof und zog in das Collegienhaus in Berlin (heute Teil des Jüdischen Museums). 1913 erhielt es ein eigens errichtetes Gebäude am Kleistpark in Schöneberg, wo es mit einer Unterbrechung von 1945 bis 1997 bis heute seinen Sitz hat. Durch die Teilung Berlins gab es seit 1949 zwei Kammergerichte; das Ostberliner Kammergericht wurde 1961 abgeschafft.
Wie die übrigen Oberlandesgerichte war das Kammergericht Berlin ein Gericht auf Grund des kurfürstlichen Ius de non appellando, also ein Gericht, gegen dessen Urteile keine Berufung vor den kaiserlichen Reichsgerichten eingelegt werden konnte. Es war damit das höchste Gericht im Königreich Preußen. Die Bezeichnung Kammergericht hat es bis heute beibehalten.
In den Sälen des Gerichtes fand 1944 der Prozess des Volksgerichtshofs gegen die Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944 statt. Nach dem Krieg beherbergte das Gebäude des Kammergerichtes verschiedene alliierte Einrichtungen, insbesondere den Alliierten Kontrollrat. Am 18. Oktober 1945 konstituierte sich im Plenarsaal des Gebäudes am Kleistpark das internationale Militärtribunal, das sich nach der Vereidigung der Richter und förmlichen Anklageerhebung nach Nürnberg vertagte, seinen ständigen Sitz aber nach Artikel 22 seiner Charta in Berlin behielt. Am 3. September 1971 wurde in dem Gebäude das Viermächte-Abkommen über Berlin von den Botschaftern der Alliierten unterzeichnet.
Als letzte alliierte Einrichtung blieb bis 1990 die Luftsicherheitszentrale der Alliierten in dem Gebäude. Nach der Wiedervereinigung wurde es in deutsche Verwaltung zurückgegeben und beherbergt seitdem wieder das Kammergericht sowie den 1992 eingerichteten Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Im Gebäude des Kammergerichts befindet sich auch der Sitz der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Zudem befindet sich dort der Sitz einzelner Berufsgerichte.
Präsidentin des Kammergerichts ist seit 2002 Monika Nöhre (* 1951).
Bedeutende und bekannte Juristen, die am Kammergericht tätig waren
- Samuel von Cocceji, Direktor
- Wilhelm Heinrich Wackenroder, Assessor
- Ernst Theodor Amadeus Hoffmann, Richter
- Julius Eduard Hitzig, Kriminalrat, Director des Inquisitoriats, Mitglied im Criminal-Senat
- Benno Mugdan, Richter
- Otto von Oehlschläger, 1885 zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt, später Präsident des Reichsgerichts
- Heinrich Delbrück, Richter, später Präsident des Reichsgerichts
- Eduard Tigges, Kammergerichtspräsident
- Adolf Baumbach, Senatspräsident am Kammergericht
- Friedrich Jung, Generalstaatsanwalt
- Hans-Joachim Rehse, Richter
- Rudolf Wassermann, Richter
- Günter von Drenkmann, Präsident
Der Kammergerichtsbezirk
Der Kammergerichtsbezirk umfasst das vollständige Gebiet des Bundeslandes Berlin. Zu dem Bezirk gehören ein Landgericht und zwölf Amtsgerichte. Die Strafgerichte erster Instanz sind im Kriminalgericht Moabit eingerichtet, Familiengerichte bestehen bei den Amtsgerichten Pankow-Weißensee und Tempelhof-Kreuzberg. Das Gericht für Landwirtschaftssachen ist beim Amtsgericht Schöneberg eingerichtet, welches auch erstinstanzlich für alle Abschiebehaftsachen zuständig ist. Das Kammergericht ist Ausbildungsbehörde für die Rechtsreferendare im Land Berlin.
Siehe auch
Literatur
- Hans Bergemann, Simone Ladwig-Winters: Jüdische Richter am Kammergericht nach 1933. Eine Dokumentation. C. Heymanns, Köln 2004. ISBN 3-452-25833-5
Weblinks
52.49111111111113.356388888889Koordinaten: 52° 29′ 28″ N, 13° 21′ 23″ O
Verfassungsgerichtsbarkeit: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Ordentliche Gerichtsbarkeit: Kammergericht | Landgericht Berlin | Amtsgerichte Charlottenburg | Hohenschönhausen | Köpenick | Lichtenberg | Mitte | Neukölln | Pankow-Weißensee | Schöneberg | Spandau | Tempelhof-Kreuzberg | Tiergarten | Wedding
Arbeitsgerichtsbarkeit: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg | Arbeitsgericht Berlin
Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Sozialgerichtsbarkeit: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Sozialgericht Berlin
Verwaltungsgerichtsbarkeit: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Verwaltungsgericht Berlin
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