- Kampf um Songtexte
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Kampf um Songtexte oder auch Interessengemeinschaft Songtexte war eine im März 2005 gestartete kurzlebige Aktion, die sich dagegen wendet, dass die Musikindustrie (Plattenlabels und Musikverlage) mit Abmahnungen gegen die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Liedtexten (Lyrics) auf privaten Fanseiten im Internet vorgeht.
Nachdem ein 16-Jähriger, der auf seiner Seite Songtexte angeboten hatte, wegen vier solcher Songtexte jeweils eine Abmahnung erhalten hatte, schloss er sich mit anderen Betreibern zu einer Initiative zusammen, die eine Unterschriftensammlung auf den Weg gebracht hat. Mitglieder der Grünen Jugend unterstützten in einem offenen Brief vom 4. April 2005 das Anliegen: Unsere Forderung ist, dass es auch zukünftig im Internet kostenlos und frei zugänglich Songtexte, die von interessierten MusikkonsumentInnen veröffentlicht wurden, dargeboten werden können, ohne dass die Anbieter auf Geldbußen oder Schadensersatzklagen warten können müssen - im Sinne des Endverbrauchers UND im Sinne der Musikindustrie!
Hauptargument der Unterstützer der Initiative ist, dass die nichtkommerzielle Veröffentlichung im Interesse der Musikindustrie sei, da durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Verkauf der Songs gefördert werde und daher niemandem ein Schaden entstehe, zumal kein Geschäftsfeld der Musikindustrie beeinträchtigt würde, da Songtexte üblicherweise nicht (separat) vertrieben werden. Im Anschluss an die Schließungen verschiedener deutschsprachiger Songtextseiten würde andererseits eine Lücke frei, die verschiedene Webmaster kommerziell nutzen könnten. Daher seien nach wie vor Songtextdatenbanken erreichbar, die meisten gäben die Daten allerdings an den Online-Marketing-Dienstleister valuemail weiter oder schalten Dialer vor, um Geld zu verdienen. Die noch erreichbaren kostenfreien Songtext-Datenbanken verschwänden zunehmend auf die hinteren Ergebnispositionen der Suchmaschinen.
Die Vertreter der Musikindustrie verweisen auf die klaren Regelungen des Urheberrechts: Songtexte sind urheberrechtlich geschützte Werke, die nur mit Zustimmung der Rechteinhaber im Internet zugänglich gemacht werden dürfen.
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