Kanther

Kanther

Manfred Kanther (* 26. Mai 1939 in Schweidnitz, Schlesien) ist ein deutscher Politiker (CDU).

Er war von 1993 bis 1998 Bundesminister des Innern.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1958 in Thüringen absolvierte Kanther ein Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Bonn, das er 1962 mit dem ersten Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat in Lüdenscheid folgte 1966 das zweite juristische Staatsexamen. Während seines Studiums war er aktiv beim Corps Guestphalia et Suevoborussia Marburg, dem er heute als Alter Herr angehört. Von 1967 bis 1970 war er dann Stadtoberrechtsrat von Plettenberg. Kanther arbeitet seit seinem Ausstieg aus der Politik als Rechtsanwalt in Biebrich.

Manfred Kanther ist seit über 50 Jahren mit seiner Frau Barbara verheiratet und hat sechs Kinder.

Partei

Seit 1958 ist er Mitglied der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Von 1970 bis 1980 war er Landesgeschäftsführer und von 1980 bis 1987 Generalsekretär der CDU in Hessen, von 1991 bis Januar 1998 dann Landesvorsitzender der hessischen CDU. Von 1992 bis November 1998 gehörte er außerdem dem Präsidium der CDU Deutschlands an.

Abgeordneter

Von 1974 bis zum 12. Juli 1993 war Kanther Mitglied des Landtages von Hessen. Hier war er bis 1987 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. Von 1991 bis 1993 (bis zur Ernennung zum Bundesinnenminister) war er deren Vorsitzender.

Von 1994 bis zum 25. Januar 2000 war er dann Mitglied des Deutschen Bundestages.

Manfred Kanther ist 1994 als direkt gewählter Abgeordneter des Bundestagswahlkreises Hanau und 1998 über die Landesliste Hessen in den Deutschen Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter

Vom 5. April 1987 bis zum 4. April 1991 amtierte er in der von Ministerpräsident Walter Wallmann geführten Landesregierung als Hessischer Staatsminister der Finanzen. Am 7. Juli 1993 wurde er dann als Bundesminister des Innern in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Kanther war während seiner Zeit als Bundesinnenminister stets als „Law and Order“-Minister bekannt.

Nach der Bundestagswahl 1998 schied er am 26. Oktober 1998 aus der Bundesregierung aus.

Verwicklung in die CDU-Spendenaffäre

Im Jahr 2000 wurde Kanther im Zusammenhang mit der Spendenaffäre der hessischen CDU beschuldigt, gegen das Parteispendengesetz verstoßen zu haben, indem er 1983 als Generalsekretär der hessischen CDU Schwarzgelder in Höhe von 20,8 Mio DM (10,6 Mio. Euro) heimlich erst in die Schweiz und dann nach Liechtenstein geschafft hatte.

Er legte deshalb am 25. Januar 2000 sein Bundestagsmandat nieder.

Inzwischen ist seine Mitverantwortung juristisch bestätigt worden. Allerdings ließ Kanther auch im Prozess (2004) jegliches Schuldbewusstsein vermissen; er habe sich schließlich nicht persönlich bereichert, so seine Argumentation, sondern seine Partei unterstützen wollen.

Am 18. April 2005 wurde Manfred Kanther erstinstanzlich vom Landgericht Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, weil Kanther sich der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht habe. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Wiesbaden mit Urteil vom 18. Oktober 2006 teilweise auf und verwies das Verfahren im Umfang der Aufhebung an das Landgericht Wiesbaden zurück. Das Landgericht Wiesbaden habe zu Recht angenommen, dass die Verbringung der Parteigelder auf Schweizer Konten im Jahr 1983, ihre Überführung in das Vermögen der Zaunkönig-Stiftung und ihre fortlaufende Verheimlichung gegenüber der CDU Hessen eine Untreue zum Nachteil des Landesverbandes Hessen darstelle, die erst mit der Rückführung der Gelder im Jahr 2000 beendet gewesen sei. Allerdings sei seine Verurteilung wegen der Mitwirkung an falschen Rechenschaftsberichten der hessischen CDU rechtlich nicht haltbar. Kanther sei in diesem Punkt keine vorsätzliche Schädigung des Vermögens seiner Partei vorzuwerfen, weil er zwar das Risiko von Rückforderungen erkannt habe, dessen Realisierung aber vermeiden wollte. Dieser Sachverhalt könne jedoch einen Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland darstellen. In der Vorinstanz wurde dies aus strafprozessualen Gründen nicht geprüft.

Am 25. September 2007 wurde das Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden erneut eröffnet und Kanther am 27. September 2007 wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen verurteilt.[1].

Kabinette

Einzelnachweise

  1. hr-online vom 27. September 2007

Weblinks


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