- Kapitularvikar
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Der Kapitularvikar war der Verwalter einer römisch-katholischen Diözese in der Zeit der Sedisvakanz.
Er wurde durch das Domkapitel der vakanten Diözese gewählt und führte bis zur Inthronisation des neuen Bischofs die geistlichen und weltlichen Amtsgeschäfte der Diözese. Da er nur für einen Übergang gewählt und nur den Auftrag hatte, die Geschäfte zu führen, durfte er keine weitreichenden Entscheidungen treffen.
Von besonderer Bedeutung wurden die Kapitularvikare in der Zeit nach der Säkularisation. In diesen Jahren waren die Bistümer, besonders in Deutschland, über viele Jahre nicht besetzt, so dass sich seine Amtszeit über Jahre hinziehen konnte. Die Nominationen des Kaisers Napoleon erhielten nach der Gefangensetzung Papst Pius VII. für gewöhnlich keine Bestätigung mehr, so dass der Nominierte durch das Domkapitel zum 2. Kapitularvikar gewählt wurde und die Amtsgeschäfte als „Quasibischof“ führte (siehe Ferdinand August von Spiegel). In den übrigen Bistümern, oder was von ihnen noch übrig war, amtierten „apostolische Kapitularvikare“, die durch den Papst weitgehende Rechte bekommen hatten und von diesem in ihrem Amt bestätigt oder eingesetzt wurden. Dieses war z. B. im Erzbistum Köln der Fall, welches nur noch aus seinen Gebieten rechts des Rheines bestand und wo der Kapitularvikar alle Rechte, ausgenommen der Weihen, da er kein Bischof war, besaß. Zur Sicherstellung der Nachfolge bestellten die Kapitularvikare, mit päpstlicher Befugnis, Koadjutoren. Dies war z. B. in Münster bei Kapitularvikar Fürstenberg der Domherr von Droste. Da sie durch den Apostolischen Stuhl oftmals zudem weitreichende Befugnisse erhalten hatten, nannten sie sich auch Apostolische Kapitularvikare.
In Ausführung der Beschlüsse des 2. Vatikanischen Konzils wurden die Kapitularvikare in den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts durch Diözesanadministratoren ersetzt.
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