Karzinogene

Karzinogene
Krebserzeugend
am Menschen
Krebserzeugend
am Tier

Gefahrensymbol T = Giftig

Gefahrensymbol N = Umweltgefährlich

Giftig
(T)
Umweltgefährlich
(N)

Warnung vor Biogefährdung

Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Warnung vor
Biogefährdung
Warnung vor
radioaktiven Stoffen
oder ionisierenden Strahlen

Ein Karzinogen [kartsinoˈgeːn] ist eine Substanz, ein Organismus oder eine Strahlung, die Krebs erzeugt oder Krebs fördert.

Karzinogen heißt Krebserzeuger oder Krebserreger und setzt sich aus Karzinom und Genese zusammen. Häufig wird der Begriff auch adjektivisch benutzt (eine Substanz wirkt karzinogen, auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen). Nicht zu verwechseln ist karzinogen mit dem Wort Onkogen, Krebsgen.

Sollte es zum Auslösen einer Krebserkrankung führen, spricht man von einer Krebsinduktion (vom lateinischen: inducere, auslösen).

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Karzinogene kann man in zwei Gruppen unterteilen:

  • Initiierende Karzinogene sind Stoffe, die Krebs erzeugen können.
  • Promovierende Karzinogene hingegen fördern die (Weiter-)Entwicklung des Krebses.

Weiterhin spricht man von Co-Karzinogenen, wenn ein Stoff selbst nicht krebserzeugend ist, jedoch in bestimmten Kombination mit anderen Stoffen (die ebenfalls nicht krebserzeugend sind).

Einteilung der Karzinogene

Chemische Karzinogene

Nach § 1.4.2.1 GefStoffV Anhang 1 werden chemische Karzinogene in drei Gefahrenkategorien eingeteilt. Diese Einstufung entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Die Kategorien bedeuten:

Kategorie 1

Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs vorhanden. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R45: "Kann Krebs erzeugen (canc. cat. 1)" oder R 49: "Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (canc. cat. 1)".

z. B.:

Kategorie 2

Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R45: "Kann Krebs erzeugen (canc. cat. 2)" oder R 49: "Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (canc. cat. 2)". z. B.

Kategorie 3

Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Einstufung und Kennzeichnung mit R40: "Verdacht auf krebserzeugende Wirkung". z. B.:

Stoffe der Kategorie 1 und 2 werden, sofern sie nicht aus anderen Gründen mit T+ gekennzeichnet sind, als giftig (T) gekennzeichnet.

karzinogene Viren

Tumorviren, z. B.:

karzinogene Strahlung

Elektromagnetische, sowie Teilchenstrahlung kann ab Energien von etwa 4 Elektronenvolt – was gerade der Bindungsenergie der Nukleotiden im DNA-Strang entspricht − karzinogen sein. Eingeschlossen ist somit auch Radioaktivität, da ebenfalls hochenergetische Strahlung emittiert wird. UV-B-Strahlung ist an der Risikogrenze und daher auch bereits karzinogen. Sichtbares Licht ist aufgrund der geringen elektromagnetischen Energie ungefährlich.

Siehe auch

Kategorie:Krebserzeugender Stoff (Liste der in Wikipedia vorhandenen, mit R45 oder R49 eingestuften Stoffe; mit R40 eingestufte Stoffe sind nicht als Kategorie erfasst).

Weblinks


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