Katalog medizinischer Einzelleistungen

Katalog medizinischer Einzelleistungen

Der Leistungskatalog BMGF 2007 (oder früher: Katalog medizinischer Einzelleistungen, auch: MEL-Katalog) aus dem österreichischen LKF-System ist die finanzierungsrelevante Dokumentationsgrundlage für den Großteil der österreichischen Krankenhäuser hinsichtlich Operationen und medizinische Leistungen. Der Leistungskatalog wurde 1997 eingeführt und wird seither jährlich vom jeweiligen für Gesundheit zuständigen Bundesministerium gewartet. In 27 Kapiteln sind 1.226 medizinische Einzelleistungen (MEL´s) angeführt, davon 146 derzeit nicht finanzierungsrelevante Leistungen wie zum Beispiel Resteklassen von "sonstigen Operationen", Physiotherapie oder von den Krankenkassen nicht honorierte Leistungen. Ein 28.tes Kapitel beinhaltet Parameter zur Dokumentation bei Patienten auf Intensivstationen wie den SAPS II, TISS-28 oder TRISS.

Der Leistungskatalog ist eine Mischung aus organ- und prozedurenbezogener Klassifikation und aus einem Abrechnungskatalog.

Die Leistungen werden mit 4-stelligen Nummern versehen, derzeit zwischen 1001 und 8995.

Zur korrekten Anwendung des Leistungskataloges werden in einem Handbuch Medizinische Dokumentation Codiererläuterungen gegeben.


Inhaltsverzeichnis

Definition der Operation im Leistungskatalog und Beispiele für Leistungen

Was ist eine Operation?

Eine Operation ist grundsätzlich jeder Eingriff, der

  • einen Schnitt und eine Naht,
  • einen Schnitt ohne Naht, wenn die Naht aus medizinischen Gründen nicht indiziert ist, bzw.
  • eine Naht ohne Schnitt bei traumatischer Ursache erfordert.

Was ist keine Operation?

Keine Operation stellen alle Leistungen des nichtoperativen Teils des Leistungskataloges dar. Keine Operation, d.h. med. Leistungen, die nicht unter. .49 oder. .99 des Leistungskataloges zu verschlüsseln sind, stellen folgende Leistungen dar, auch wenn sie unter Regional- oder Allgemeinanästhesie durchgeführt werden und unabhängig davon, wo sie durchgeführt werden (OP-Saal, Eingriffsraum etc.):

  • 1. Diagnostische und therapeutische Endoskopien durch vorgeformte Körperöffnungen auch bei Durchführung von Biopsien
  • 2. Diagnostisches oder therapeutisches Einführen von Kathetern oder Sonden durch vorgeformte oder krankhaft entstandene Körperöffnungen
  • 3. Perkutane Entnahmen von Geweben, Körperflüssigkeiten und Luft für diagnostische und therapeutische Zwecke ohne Hautinzision
  • 4. Perkutanes Einführen von Kathetern und Sonden für diagnostische und therapeutische Zwecke, auch mit Annaht
  • 5. Versorgung von Wunden, Inzisionen oder Defekten ohne Naht
  • 6. Entfernung von oberflächlichen Haut- oder Schleimhautveränderungen ohne Naht
  • 7. Versorgung von Frakturen und Luxationen mit/ohne Gipsverbänden und/oder Extensionen
  • 8. Geschlossene Gelenksmobilisationen
  • 9. Geschlossene Korrekturen und Repositionen von angeborenen oder erworbenen Fehlstellungen von Organen und Körperteilen
  • 10. Geschlossene Entfernung von Fremdkörpern
  • 11. Eröffnung und Entleerung von Abszessen ohne Schnitt

Beispiele für Leistungen

  • MEL 1555: extrakapsuläre Kataraktoperation mittels gesteuertem Saug-Spül-Verfahren oder Phakoemulsifikation mit Linsenimplantation (LE= je Auge)
  • MEL 3254: Appendektomie
  • MEL 4366: arthroskopische Operation - Kniegelenk (exkl. Kreuzbandrekonstruktion 4331)
  • MEL 6261: (3-D)-Computertomographie pro Körperregion, inkl. CT-Angiographie
  • MEL 7555: stationäre Psychotherapie (LE= pro Patient je Aufenthalt)
  • MEL 8995: Fortsetzung einer Chemotherapie der Leistungsgruppe A-F innerhalb eines Schemas (eines Zyklus) bei einem Folgeaufenthalt oder Verabreichen nicht kostenrelevanter Zytostatika (LE = pro Patient je Aufenthalt)

Tagesklinische Leistungen

Rahmenbedingungen

Es handelt sich dabei um ausgewählte operative und ausgewählte nicht-operative stationäre medizinische Einzelleistungen, die innerhalb 12 Stunden erbracht werden können, wenn

  • grundsätzlich die Patienten vorab abgeklärt sind und geplant stationär aufgenommen wurden (keine Notfälle),
  • für den Patienten ein systemisiertes Bett verwendet wird, wobei Betten der Tagesklinik systemisierte Betten sind,
  • die zu erbringende Leistung dem gültigen, tagesklinischen Leistungskatalog entstammt und
  • die pflegerische und ambulant oder stationär medizinische Nachsorge gewährleistet ist.

Voraussetzungen zur Abrechnung tagesklinischer Leistungen

  • Die Abrechnung von tagesklinischen Leistungen ist durch die Landesgesundheitsplattform bzw. durch den PRIKRAF pro Krankenanstalt zu genehmigen.
  • Bei Beantragung der Abrechnung nach diesem Modell sind von den Krankenanstalten Konzepte vorzulegen, die eine verbindliche Beschreibung der Maßnahmen zur Förderung der Tagesklinik enthalten. Diese Konzepte müssen auch messbare Kriterien enthalten, wie z.B. Anteil der tagesklinisch erbrachten Leistungen, Reduktion der Belagsdauer, Bettenabbau. Bei bereits umgesetzten Maßnahmen ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen. Die Umsetzung der Konzepte ist laufend zu evaluieren.
  • Abrechenbar sind die operativen und nicht-operativen Leistungspositionen aus dem gültigen tagesklinischen Leistungskatalog.
  • Ein Tagesklinik-Aufenthalt ist grundsätzlich geplant.
  • Aufnahme in die Tagesklinik kann nur bei Anstaltsbedürftigkeit erfolgen und ist mit der Aufnahmeart "K" im Diagnosen- und Leistungsbericht auszuweisen.
  • Betten der Tagesklinik sind systemisierte Betten. Das Führen einer interdisziplinären Tagesklinik ist möglich. In diesem Fall ist eine eigene Kostenstelle einzurichten. Bei Integration der Tagesklinik je Fachabteilung in die Stationen dieser Abteilung muss keine gesonderte Kostenstelle eingerichtet werden.
  • Auf einem tagesklinischen Bett können auch mehr als ein Patient pro Tag behandelt und abgerechnet werden.

Tagesklinische Fälle mit Entlassung und nachfolgender Wiederaufnahme am selben Tag sind nur bei entsprechender Begründung im Einzelfall abrechenbar.

Leistungskatalog in Deutschland

Bezeichnung für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die Versicherte gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch haben. Der Leistungskatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss fortlaufend auf den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der einzelnen Leistungen überprüft.

Siehe auch

Weblinks


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