- KindRG
-
Basisdaten Titel: Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts Kurztitel: Kindschaftsrechtsreformgesetz Abkürzung: KindRG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Familienrecht Datum des Gesetzes: 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942) Inkrafttreten am: 1. Juli 1998 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz schaffte zum 1. Juli 1998 den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab. Hierdurch ergaben sich zahlreiche Änderungen im Bereich des Abstammungsrechtes (z. B. einheitliche Vaterschaftsanfechtung) und der elterlichen Sorge. Besuchs- und Umgangsrechte nicht sorgeberechtigter Personen wurden erweitert.
Weblinks
- Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Kindschaftsrechtsreformgesetz
- Infos zur Kindschaftsrechtsreform (kanzlei.de)
- Übergangsvorschriften zum Kindschaftsrechtsreformgesetz (EGBGB)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.