Kindschaftsrechtsreform

Kindschaftsrechtsreform
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts
Kurztitel: Kindschaftsrechtsreformgesetz
Abkürzung: KindRG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Familienrecht
Datum des Gesetzes: 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1998
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Kindschaftsrechtsreformgesetz schaffte zum 1. Juli 1998 den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab. Hierdurch ergaben sich zahlreiche Änderungen im Bereich des Abstammungsrechtes (z. B. einheitliche Vaterschaftsanfechtung) und der elterlichen Sorge. Besuchs- und Umgangsrechte nicht sorgeberechtigter Personen wurden erweitert.


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