Kindergartenplatz

Kindergartenplatz
Kindergarten in Afghanistan

Der Kindergarten ist eine Einrichtung der öffentlichen und frühen Bildung des Kindes sowie zur Kindertagesbetreuung/Kinderbetreuung.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Der Kindergarten ist eine Einrichtung für Kinder, die in Deutschland das dritte und in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben und in Österreich mindesten zweieinhalb Jahre alt sein müssen, aber noch nicht zur Schule gehen. In Abgrenzung dazu spricht man bei Einrichtungen/Gruppen für jüngere Kinder zumeist von der Kinderkrippe und vom Hort bei Einrichtungen/Gruppen für Kinder im Grundschulalter. In Anlehnung an Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Gründer des ersten Kindergartens, wird die Bezeichnung inzwischen immer häufiger auch als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet.

Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet, in Deutschland gehört er zur Kinder- und Jugendhilfe, in Österreich ressortiert er im Bereich „Soziale Sicherheit“. Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie; er eröffnet den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus. Im Gegensatz zum Schulwesen hat der Staat in der Kindertagesbetreuung keinen eigenständigen, vom Erziehungsrecht der Eltern unabhängigen Auftrag. Dieser Auftrag des Kindergartens leitet sich vom Erziehungsrecht der Eltern ab und wird ihm durch den (Betreuungs-)Vertrag übertragen. Im Zuge der Bildungsdebatte, die in Deutschland vor allem das durchschnittliche Abschneiden bei den internationalen PISA-Studien verstärkt wurde, richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf den Bildungsauftrag des Kindergartens (siehe auch Vorschule).

In der Schweiz ist der Kindergarten ein Teil des Schulwesens.

Hinsichtlich der Öffnungszeiten kann man grob drei Formen unterscheiden:

  • Teilzeitbetreuung, am Vor- und/oder am Nachmittag
  • Verlängertes Vormittagsangebot, von morgens bis nach dem Mittagessen
  • Ganztagesbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Einrichtungen heißen in Deutschland häufig Kindertagesstätten (kurz KiTa), Tagheime oder Tageskindergarten. In letzter Zeit bieten Träger im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch zunehmend erweiterte Betreuungszeiten an, die sehr früh morgens beginnen (5:30 Uhr), bis in den späten Abend reichen (20 Uhr) und Samstage und Übernachtungsmöglichkeiten umfassen.

In den meisten deutschen Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher, Sozialpädagogen, Kinderpfleger und Sozialassistenten. In Österreich werden in Kindergärten eigens ausgebildete Kindergartenpädagogen, Kinderbetreuer und Stützkräfte angestellt.

Unterhalten werden in Deutschland Kindergärten – regional in sehr unterschiedlichen Anteilen – durch Freie Träger oder von den Kommunen. Freie Träger sind vor allem kirchliche Träger, Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine und Elterninitiativen oder privatwirtschaftliche Träger.

Alltag in einem Waldkindergarten

Zusätzlich oder ergänzend zu den Regelkindergärten gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindergärten, die meist als integrative Kindergärten betrieben werden, also Kinder mit und ohne Behinderungen oder Förderbedarf gemeinsam betreuen. Zuweilen zeichnen sich Kindergärten durch ein besonderes Angebot oder pädagogisches Profil aus, wie beispielsweise Waldkindergärten, Bauernhofkindergärten, Montessorikindergärten oder Waldorfkindergärten. Es gibt auch Kindergärten, die in der Sprache und nach den pädagogischen Grundlagen anderer Länder geführt werden (zum Beispiel französische, italienische oder auch spanische Kindergärten).

Zunehmend werden die Einrichtungen nicht mehr nach Altersgruppen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder nach Zielgruppen (Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen) getrennt betrieben, sondern in integrierter oder zumindest kombinierter Form.

Geschichte

„Kinderbewahranstalt von 1852“
in der Hamburger Neustadt
Albert Anker, Kleinkinderschule auf der Kirchenfeldbrücke in Bern, 1900

Der erste Kindergarten überhaupt wurde unter dem Namen „Engelgarten“ am 1. Juni 1828 von Teréz Gräfin von Brunszvik in Buda, in Ungarn gegründet. In jungen Jahren lebte sie unter anderem in der Schweiz, wo sie Pestalozzi begegnete. Diese Begegnung war entscheidend für ihre Zukunft. Sie wurde Vorreiterin der Frauenbildung in Ungarn. Sie selber erschuf elf Kindergärten, eine Berufsschule, eine höhere Mädchenbildungsanstalt (in Zusammenarbeit mit ihrer Nichte, Blanka Gräfin von Teleki) und eine Hauswirtschaftschule. 1836 gründete sie einen Verein für Eröffnung von Kindergärten. Ihre Erfahrungen gab sie auf ihren Reisen nach Deutschland, England, Italien usw. weiter. Sie selber lernte auch sehr viel aus den Erfahrungen in anderen Ländern. Bis zu ihrem Tod im Jahr 1861 wuchs die Zahl der Kindergärten in Ungarn auf 80. Sie forderte die Regierung zur Regelung der Bildung von Kindergärtnerinnen auf und schrieb mehrere Fachbücher über der Wichtigkeit frühkindlicher Erziehung. Seit 1837 läuft in Ungarn die Kindergärtnerinnen-Ausbildung ununterbrochen, seit dem 1. September 1959 als Hochschulstudium.

Nach ersten Ansätzen gegen Ende des 18. Jahrhunderts, unter anderen von Johann Friedrich Oberlin, Louise Scheppler oder 1802 Pauline zur Lippe[1] gründete 1840 der Thüringer Friedrich Wilhelm August Fröbel den ersten Kindergarten in Deutschland, in Bad Blankenburg. Bereits zwei Jahre zuvor hatte der Marlishäuser Pfarrer Johann Samuel Ferdinand Blumröder eine Kleinkinderbewahranstalt in dem zu Schwarzburg-Sondershausen gehörenden Dorf gegründet. Der deutschlandweit erste Kindergarten wurde jedoch bereits 1837 in Fürth vom dortigen Pfarrer Lehmus gegründet, die Einrichtung finanzierte sich vollständig durch Spenden.

Kinder beim Spiel in einem Erfurter Kindergarten, 1988.

Den Namen wählte Fröbel, da das Kind wie eine Pflanze gepflegt und heranwachsen soll. 1851 bis 1860 wurde der Kindergarten in Preußen verboten. Angelika Hartmann gründete 1864 in Köthen (Anhalt) den ersten Kindergarten nach Fröbel und 1876 den „Leipziger Fröbelverein“. Der Pädagoge August Köhler war bereits 1863 Initiator und Mitbegründer des „Deutschen Fröbelvereins" zunächst für Thüringen, aus dem 1872 der „Allgemeine Fröbelverein“ und ein Jahr später, 1873, der „Deutsche Fröbelverband“ hervorging. Köhler entwickelte eine eigenständige „Köhler-Kindergartenpädagogik“. Der Anteil der Kinder, für die ein Kindergartenplatz zur Verfügung stand, erreichte bereits 1910 etwa 13 %. Dies blieb auch in der Weimarer Republik so. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Zahl der Kindergartenplätze in Deutschland mehr als verdoppelt (Versorgungsquote 1941:31 %).

Ende 1971 standen für je 100 Kinder an Kindergartenplätzen zur Verfügung:

  • 72,2 Plätze in Stuttgart
  • 59,6 Plätze in Würzburg
  • 59,3 Plätze in Saarbrücken
  • 58,4 Plätze in Mainz
  • 57,1 Plätze in Frankfurt am Main
  • 48,0 Plätze in Augsburg
  • 43,9 Plätze in Nürnberg
  • 43,1 Plätze in München
  • 40,4 Plätze in Regensburg
  • 39,1 Plätze in Dortmund
  • 33,9 Plätze in Köln
  • 31,8 Plätze in Bremen
  • 30,7 Plätze in Westberlin
  • 23,4 Plätze in Hamburg
  • 17,5 Plätze in Kiel

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17. November 1972

Kindergarten in der DDR (1979)

In der DDR gab es 1972 rund 11.359 Kindergärten, in denen 659.000 Kinder betreut wurden. In den Einrichtungen der Vorschulerziehung standen für je 100 Kinder im Vorschulalter 69,2 Plätze zur Verfügung. 1989 konnte praktisch jedem Kind bei Bedarf ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden.

Eine spezielle Form des Kindergartens ist der Schulkindergarten.

Der Kindergarten als Bildungseinrichtung

Die Pädagogik der frühen Kindheit und der Kindergarten als klassischen Ort begleitender Erziehung stehen aktuell im Fokus der öffentlichen Diskussion. Der Kindergarten als wichtige Institution im Bildungsgefüge hat das Interesse der Fachleute, der Politik und weite Kreise der Bevölkerung geweckt. Derzeit vollzieht sich der Wandel vom Kindergarten als pädagogische Einrichtung mit einem ausgeprägtem Betreuungsauftrag hin zum Kindergarten als Bildungseinrichtung. Verschiedene Bundesländer haben Programme zur Verbesserung der Bildungsqualität entworfen. Initiativen wie beispielsweise PIK (Profis in Kindergärten) der Robert-Bosch-Stiftung, streben eine Professionalisierung der Arbeit an. Der Orientierungsplan des Landes Baden-Württemberg beispielsweise sieht Bildung als ganzheitliche Förderung der Entwicklung des Kindes an. Das Kind soll in seinen Anlagen und Entwicklungsstufen ganzheitlich individuell gefördert werden. Der Orientierungsplan betont, dass Bildung nicht als schulische Ausbildung zu verstehen ist und Lerninhalte von der Grundschule in die Kindertagesstätte verlagert werden. Ziel des Orientierungsplanes ist es, die Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse der Kognitionsforschung als primäre Bildungseinrichtungen im Sinne einer ganzheitlichen Förderung verstanden auszubauen. Die Kinder sollen ihren individuellen Begabungen entsprechend gefördert und Defizite rechtzeitig erkannt werden. Schwerpunkte liegen vor allem auf der Förderung der Motorik, der Sprache, der Sozialkompetenz und der Kreativität.


Rechtsanspruch

Deutschland

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach KJHG auf einen (halbtägigen) Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB, siehe auch § 24 SGB VIII [2]) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Für jüngere und ältere Kinder sollen bedarfsgerecht Plätze vorgehalten werden. Einige Bundesländer haben landesrechtlich einen weitergehenden Rechtsanspruch bestimmt. Dieser ist zuweilen konditioniert; d. h. die Kinder haben nur einen Anspruch, wenn ihre Eltern berufstätig oder sonstwie an der Ausübung ihrer Erziehungspflicht gehindert sind. Auch ist dieser Anspruch nicht zwangsläufig an Wohnortnähe gebunden, sondern nur innerhalb der Kommune sicherzustellen.

Aufgrund einer Neuregelung im KJHG liegen seit dem Jahr 2006 Daten über die belegten Plätze in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, die Besuchsquoten, Anzahl und Ausbildung der Fachkräfte und Tagespflegepersonen etc. vor. Diese Daten werden jährlich mit Stichtag 15.3. erhoben und erlauben nun differenzierte Aussagen über das Nutzungsverhalten und über die Angebotsstruktur für Deutschland insgesamt, die einzelnen Bundesländer bis zur Landkreisebene. Insbesondere die Besuchsquoten (Anteil der betreuten Kinder an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Altersgruppe) finden ein reges öffentliches Interesse. Aus der Bundesjugendstatistik 2006 die Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Bundesländer für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und die von 3 bis unter 6 Jahren:

Land 0-3 Jahre 3-6 Jahre
Schleswig-Holstein 7,5% 81,0%
Hamburg 21% 78,7%
Niedersachsen 5,1% 79,3%
Bremen 9,2% 84,4%
Nordrhein-Westfalen 6,5% 83,7%
Hessen 9,0% 88,8%
Rheinland-Pfalz 9,4% 93,6%
Baden-Württemberg 8,7% 93,2%
Bayern 8,2% 84,9%
Saarland 10,2% 93,8%
Berlin 37,8% 88,3%
Mecklenburg-Vorpommern 43,1% 91,7%
Brandenburg 40,4% 91,5%
Sachsen 33,5% 92,7%
Sachsen-Anhalt 50,2% 91,3%
Thüringen 37,9% 94,9%
Deutschland gesamt 13,6% 86,9%

In den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Niedersachsen (ab August 2007) besteht Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr. Der damit angedachte positive Effekt wird durch einzelne Gemeinden allerdings in Teilen wieder aufgehoben, da diese bei mehreren Kindern die beitragsfreien Kinder aus der Geschwisterermäßigung herausnehmen und so der finanzielle Anreiz für die Eltern von den Gemeinden reduziert wird. Die Höhe der Kindergartengebühr wird von den einzelnen Kommunen in Deutschland festgelegt und variiert in Deutschland erheblich. [3]

Österreich

In Österreich gibt es diesen Rechtsanspruch noch nicht. In der Praxis kann es in einigen Gegenden Wartezeiten von der Anmeldung bis zur Aufnahme von bis zu einem Jahr geben. Da aber die Geburtenrate rückläufig ist, sind zumindest in den Ballungsräumen eher Plätze frei. Die Kindergärten sind Angelegenheit der Bundesländer. Dementsprechend sind auch Kostenbeiträge durch die Eltern unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist nur für das Essen zu bezahlen, in anderen sind die Kosten sozial gestaffelt. Oft decken private Kindergärten, die jedoch teurer sind, Randzeiten ab, die von öffentlichen Einrichtungen mangels größeren Bedarfs nicht abgedeckt werden. Ab dem Herbst des Jahres 2009 wird der Kindergarten aber, zumindest für fünf- bis sechsjährige Kinder, also für jene, die nur noch ein Jahr den Kindergarten besuchen, verpflichtend.

Schweiz

In der Schweiz besteht in den meisten Kantonen ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch von einem oder zwei Jahren. Ein Gesetzesentwurf der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 16. Februar 2006 sieht außerdem vor, dass Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr obligatorisch in einen Kindergarten oder eine so genannte Eingangsstufe eintreten. In bestimmten Kantonen wie zum Beispiel Basel-Stadt besteht die Kindergartenpflicht bereits. Gegenwärtig gehen in den meisten Kantonen der Schweiz die Kinder im 5. und 6. Lebensjahr in den Kindergarten, also vor der Einschulung. Typisch ist ein Pensum von ca. 60 % oder 6 Halbtagen. Verwaltungstechnisch sind die Kindergärten in den meisten Kantonen schulnah positioniert. Allerdings sind zur Zeit erhebliche Veränderungen im Gange. Im Zusammenhang mit den sich verändernden Gesellschafts- und Familienstrukturen werden in vielen Gemeinden Blockzeiten eingeführt, und die Zahl der so genannten Tageskindergärten, in denen die Kinder über Mittag zum Essen bleiben können, nimmt zu. Wo aufgrund einer Arbeitstätigkeit der Eltern dennoch Betreuungslücken entstehen, werden diese oft durch Mittagstische, Kindertagesstätten, Tageseltern oder die Großeltern abgedeckt. Diese Entwicklung bei den Kindergärten verläuft parallel zu jener bei den Schulen (Blockzeiten, Tagesschulen) und hat eine ähnliche politische Dynamik .

Internationaler Vergleich

Großbritannien

Das erste Schuljahr wird in England und Wales „Rezeption“ oder auch das „Jahr Null“ genannt. Kindertagesstätten, welche nicht im Schulsystem integriert sind, werden „Nursery School“ genannt. Die Bezeichnung Nursery School wird auch öfter durch die Bezeichnung Kindergarten ersetzt, jedoch nur für Werbungszwecke. In Schottland ist der Ausdruck Kindergarten im Allgemeinen nicht die Bezeichnung für Nursery School. Das erste Bildungsjahr wird in Schottland „Primary 1“ bezeichnet.

Schweden

In Schweden beispielsweise sehen sich Erzieher als Lehrer. Das Personal hat Abitur, die meisten auch ein Lehramtsstudium mit dem Schwerpunkt Kindergarten/ Vorschule. Der Kindergarten setzt bereits in einem früheren Alter der Kinder ein, ab ca. 1 Jahr<. Anspruch auf einen kostenpflichtigen Vollzeit-Kindergartenplatz haben bis zum letzten Jahr vor Schulbeginn aber nur Kinder, deren Eltern berufstätig sind, bei zwei Eltern müssen beide berufstätig sein. Ist dies nicht der Fall, besteht nur der Anspruch auf 15 Stunden in der Woche. Die Kosten sind abhängig vom Gesamteinkommen, haben aber einen Höchstsatz von 1260 SEK/Monat (2006). Das zweite Kind zahlt die Hälfte, das dritte ist kostenfrei. Für das Jahr vor Schulbeginn steht jedem Kind ein kostenloser Platz in der Vorschule zu. Die pro Tag vierstündige Teilnahme ist für die Kinder freiwillig. Im Kindergarten lernen sie den Umgang mit komplexen Situationen sowie das Alphabet. Es wird gebastelt, gesungen und vorgelesen und bereits früh werden sprachliche Fähigkeiten geschult. Bewusst werden komplexe Fotos mit Menschen und kulturellen Errungenschaften statt Häschen und Strichmännchen aufgehängt.

Wegen des hohen Anteils an Migrantenkindern nimmt die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen mittlerweile einen breiten Raum ein.

Finnland

Das finnische Bildungswesen gilt entsprechend der PISA-Studie als eines der besten weltweit. Für Kindergärten in Finnland gilt beispielsweise folgendes: Die leitenden Erzieherinnen haben Abitur und ein Hochschulstudium. Der Kindergartenbesuch ist für Kinder ab dem ersten Lebensjahr möglich. Die Gruppengröße liegt bei etwa 14 Kindern. Fremdsprachenlernen oder naturwissenschaftliche Experimente im Kindergarten werden gefördert.

Ungarn

Ungarn spielte eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Kindergärten, siehe Abschnitt „Geschichte“. Kindergartenpädagogik in Ungarn ist seit Jahrzehnten ein Hochschulstudium. In Ungarn hat jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz in seinem Sprengel. Individuelle Abweichungen sind möglich. Die Aufrechterhaltung der Kindergärten ist – neben privaten Trägern – Aufgabe der Gemeindeselbstverwaltungen. Der Kindergartenbesuch ab dem 5. Lebensjahr ist Pflicht. Die Kinder werden auf die Teilnahme in der Gruppe und auf das schulische Leben vorbereitet. Es ist strengstens verboten in diesem Jahr den Kindern Schreiben, Lesen, Rechnen, usw. beizubringen. Die pädagogische Arbeit der Kindergärten ist kostenlos. Nur das Essen und ein Teil der evtl. anfallenden Lernmittel muss bezahlt werden. Beim Ausrechnen der Gebühren wird die aktuelle soziale Situation der Familie akribisch beachtet. Viele sind befreit von der Zahlung. Der ungarische Kindergarten ist pädagogisch auf Ganztagsbetreuung eingerichtet. Die Besuchszeiten eines Kindes können dennoch völlig individuell auf die Bedürfnisse der Familie angepasst stattfinden.

Vereinigte Staaten

Kindergarten

Der erste private Kindergarten in den Vereinigten Staaten war deutschsprachig und wurde 1856 von der Fröbel-Schülerin Margarethe Schurz in Watertown Wisconsin in ihrem Haus gegründet. Ein Denkmal erinnert noch heute daran. Sie war die Gattin von Carl Schurz, dem aus Deutschland geflohenen revolutionären Freiheitskämpfer von 1848. Elizabeth Peabody ließ sich von Margarethe Schurz inspirieren und in die fröbelschen Ideen einweisen und gründete 1860 in Boston (Massachusetts) den ersten englischsprachigen Kindergarten. Der deutsche Auswanderer, Journalist und Pädagoge Adolph Douai (1819–1888) hatte ebenfalls in Boston - allerdings schon ein Jahr zuvor (1859) – den ersten öffentlichen (deutschen) Kindergarten nach den Vorstellungen des deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel (1782–1852) gegründet; weitere Kindergärten gründete Douai dann ab 1866 in New York City.

Heute sind in den USA die Kindergärten fast immer den Grundschulen (Elementary Schools) angegliedert, die Teil des amerikanischen Schulsystems sind. Dieser Kindergarten ist ein einjähriges Programm – die so genannte Klassenstufe „K“ –, in dem Grundfertigkeiten unter anderem im Lesen und Rechnen vermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die personelle Ausstattung amerikanischer Kindergärten ist sehr viel besser als die der Kindergärten in Deutschland. So ist z. B. die Arbeit mit lernbehinderten Kindern leichter möglich als hierzulande, da das entsprechende Personal neben den regulären Mitarbeiter/innen dank dem No Child Left Behind Programms, welches der generellen US-Bildungspolitik angehört und nicht nur dem Kindergarten, zur Verfügung steht. Nach der Anmeldung erfolgt jedoch ein straffes Curriculum. Der Schultag der Kindergartenkinder entspricht weitgehend dem der übrigen Grundschüler (All Day, Every Day Kindergarten). Jedoch gibt es diesen All Day, Every Day Kindergarten nur in einigen Bundesstaaten. In den übrigen Staaten gehen die Kinder also nur jeden zweiten Tag (in der Regel Montags, Mittwochs und jeden zweiten Freitag beziehungsweise Dienstags, Donnerstags und den jeweils anderen Freitag) zur Schule oder die ganze Woche nur Vor- bzw. Nachmittags. Auf den Kindergarten folgt der Besuch der ersten Klasse. Die Klassen werden dafür neu zusammengesetzt und erhalten neue Lehrerinnen. Als Datum der Einschulung wird in den meisten amerikanischen Familien nicht der Beginn der ersten Klasse, sondern der Eintritt des Kindes in den Kindergarten gefeiert.

Child Day Care

Vom Kindergarten als Teil des staatlichen Bildungssystems sind die anderen Frühförderungs- und Betreuungsprogramme zu unterscheiden, die es in den USA in großer Zahl und Vielfalt gibt. Den deutschen Kindertagesstätten entsprechen hierbei am ehesten die Day Care Centers und Nursery Schools, die sich gleichermaßen als Schulen wie als Ganztagsbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern verstehen. Der Mutterschutz in den USA endet 12 Wochen nach der Geburt und da eine darüber hinaus reichende Erziehungszeit weder von den Arbeitgebern noch vom Staat unterstützt wird, fördern und betreuen Day Care Centers Kinder von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Day Care Centers erhalten keine staatlichen Fördermittel, werden häufig jedoch von lokalen Arbeitgebern bezuschusst. Daneben werden je nach Geschäftstüchtigkeit der Leitung zum Teil erhebliche private Zuschüsse eingeworben (fundraising). Der Besuch eines Day Care Centers ist kostenpflichtig und um ein Vielfaches teurer als bei deutschen Kindergärten. Eltern mit geringem Einkommen können oft jedoch Förderung, d. h. einen ermäßigten Tarif, beantragen. Die Betreuungszeiten sind flexibel und ermöglichen den Eltern normale Arbeitszeiten. Die Kinder sind in Gruppen von Gleichaltrigen zusammengefasst, wobei die Gruppen mit zunehmendem Alter der Kinder immer größer werden, jedoch kaum die Größe von Grundschulklassen erreichen. In teureren Day Care Centers werden nicht nur Erzieherinnen (teachers) und angelernte Betreuerinnen beschäftigt, sondern es kommen auch freie Mitarbeiterinnen ins Haus, um Unterricht in Spezialfächern wie Fremdsprachen, Musik, Tanz oder Yoga zu erteilen.

Qualität und Ausstattung variieren stark. Für die Qualitätssicherung sorgt einerseits die Lobby der (zahlenden) Eltern und andererseits Institutionen wie z. B. die National Association for the Education of Young Children, die vielbeachtete Akkreditierungen aussprechen.

Frühförderungsprogramme

Unter den reinen Förderungsangeboten sind vor allem die von privater Hand, beispielsweise Kirchen oder YMCA, getragenen Preschools und das staatliche Programm Head Start zu nennen. Als Teilzeitprogramm bilden die Preschools die Entsprechung zu (west-)deutschen Halbtags-Kindergärten.

China

In China wird der Kindergarten auch gleichzeitig als Vorschule gesehen. Die Übersetzung für Kindergarten lautet dort „you er yuan“ (幼儿园). Mehr und mehr wird dort eine auf hohe Konzentration ausgerichtete Leistungsschulung betrieben. (vgl. Weblinks)

Japan

In Japan wird unterschieden zwischen Kindergarten (youchien幼稚園) und Kindertagesstätte (hoikuen 保育園) oder Day Care Center oder Nursery School. Hoikuen nehmen Kinder ab 0 Jahren auf, wobei die meisten Einrichtungen ein Mindestalter von zwei Monaten vorsehen. Die Betreuung wird meist von Montag bis Samstag angeboten und richtet sich nach dem Schulkalender. Der Kindergarten nimmt Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren auf. Die Kinder werden nach Alter (2–3 Jahre und 4–5) in Gruppen eingeteilt. Es gibt einen festen Tagesablauf, um den Kindern die Eingewöhnung zu erleichtern. Die Gruppen werden von zwei Lehrern/Lehrerinnen (sensei 先生) und eventuell einer/einem Assistentin/Assistenten betreut. Die Lehrer/innen sind durch einen Hochschulabschluss qualifiziert. Der Grad der Professionalität ist mit der Ausbildung deutscher Erzieher/innen kaum vergleichbar. Beispielsweise gehört das Erlernen des Klaviers zur Ausbildung. Musik und Kunst spielen im japanischen Kindergarten eine große Rolle. Meist gibt es neben dem normalen Personal einen zusätzliche/n zusätzliche/n Kunstlehrer/in (und Sportlehrer/in). Der Beruf ist in Japan ähnlich hoch angesehen wie der einer Hochschulprofessorin/eines Hochschulprofessors.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/index_aufruf.php?url_home_unten=http%3A%2F%2Fwww.lwl.org%2Fwestfaelische-geschichte%2Fportal%2FInternet%2Ffinde%2FlangDatensatz.php%3FurlID%3D334%26url_tabelle%3Dtab_person Portal zur Westfälischen Geschichte
  2. Kindergarten, BMFSFJ
  3. Ftd:Wo der Kindergarten nichts kostet

Literatur

  • Werner Volkert: "Die Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung. Neue Konzepte zur Professionalisierung in der Pädagogik der frühen Kindheit". Wiesbaden: VS-Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-16173-0
  • Kindergartens and Cultures: The Global Diffusion of an Idea, hrg. von Roberta Wollons und Roberta Lyn Wollons, Yale University Press, 2000
  • Harald Georgii: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1996, 686
  • Manfred Berger: 150 Jahre Kindergarten. Ein Brief an Friedrich Fröbel. Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-925798-47-1
  • Manfred Berger: Frauen in der Geschichte des Kindergartens. Ein Handbuch. Frankfurt/Main 1995, ISBN 3-86099-255-4
  • Walter Catherine, Fasseing Karin: Kindergarten – Grundlagen aktueller Kindergartendidaktik. ProKiga-Lehrmittelverlag, Winterthur/Schweiz 2002. ISBN 3-907578-60-0
  • W. E. Fthenakis, M. R. Textor: Pädagogische Ansätze im Kindergarten, Weinheim, Basel, Beltz Verlag, 2000
  • Anja Hoffmann: Selbstgesteuertes Lernen für Erzieherinnen, K. Zimmermann-Kogel, N. Kühne: Praxisbuch Sozialpädagogik, Band 4, S. 9-35, Troisdorf, Bildungsverlag EINS, 2007; ISBN 978-3-427-75412-1
  • Franz Michael Konrad: Der Kindergarten. Seine Geschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart. Lambertus Verlag, Freiburg 2004, ISBN 3-7841-1532-2
  • Aden-Grossmann, Wilma: Kindergarten. Eine Einführung in seine Entwicklung und Pädagogik. Weinheim und Basel: Beltz Taschenbuch, ISBN 3-407-22111-8, 2002 (und früher)

Weblinks


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