Kirchenbücher

Kirchenbücher
Kirchenbuch aus dem 18. Jahrhundert

Kirchenbücher (auch Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen-Matriken) sind Verzeichnisse über Taufen, Trauungen, Einsegnungen, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden.

Die Kirchenbücher sind nicht zu verwechseln mit den Messbüchern, auch Missale genannt, die liturgischen Zwecken dienen.

Man unterscheidet:

  • Im Taufbuch oder Taufregister sind die Daten der Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person, sowie seiner Eltern und Paten aufgezeichnet.
  • Im Heiratsbuch sind die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie (nicht immer) der Eltern und Trauzeugen aufgezeichnet.
  • Im Sterbebuch sind Todes- und/oder Begräbnisdaten aufgezeichnet.

Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Der Umfang der Eintragungen ist verschieden und hängt von den Gewohnheiten des zuständigen Pfarrers und dessen Kenntnisstand über die Personen ab. Weil die Kirchenbücher in erster Linie kirchliche Handlungen belegen, werden in historischer Zeit oft nur Ort und/oder Datum der Taufe bzw. der Beerdigung (in anderen Fällen nur das Todesdatum) genannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw. Beerdigungstag).

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Bedeutung

Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden. Kirchenbücher gibt es im deutschen Sprachraum etwa ab ca. 1530 (in Zürich seit 1526, in Sachsen z. B. seit 1548, in katholischen Gebieten meist erst im 17. Jahrhundert). Die Pfarrer führten diese Aufzeichnungen oft auch im landesherrlichen Auftrag. Dadurch bedingt findet man für Zeiten, in denen bestimmte Religionen in bestimmten Regionen unerwünscht waren, auch Aufzeichnungen über Protestanten in katholischen Kirchenbüchern und umgekehrt (Simultanregister).

In seiner 24. Sitzung ordnete das Konzil von Trient per Erlass des Ehedekretes vom 11. November 1563 die Anlage von Eheregistern und im Zusammenhang damit auch die Einführung von Taufbüchern an. Für die Führung von Sterbebüchern, sowie von Firmmatrikeln wurde erst im Rituale Romanum im Jahr 1614 Formulare entworfen, aber auch für die Tauf- und Traumatrikel findet man erst hier genaue Formulare. Allerdings hatte das Rituale Romanum keinen verpflichtenden Charakter, so dass die tatsächliche Qualität der Eintragungen in den Kirchenbüchern weiterhin stark variiert. Auch die Sterbebücher waren immer noch nicht verpflichtend.

Ein großer Teil der (überlieferten) Aufzeichnungen beginnt erst Anfang des 17. Jahrhunderts, wobei aus dieser Zeit durch Kriegswirren nur wenige Bücher erhalten sind. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Krieges kann man von einer großflächigen Erfassung der Taufen, Trauungen und vereinzelt auch der Sterbefälle bzw. Begräbnisse sprechen. Doch auch während des Türkenkriegs gingen regional viele Bücher verloren.

In der Regierungszeit Kaiser Josephs II. wurden die Pfarrer gesetzlich verpflichtet, Zweitschriften für staatliche Zwecke anzufertigen.

Zu einem weiteren Verlust an Matrikeln kam es während der Napoleonischen Kriege 1797-1809 und nicht zuletzt im 2. Weltkrieg.

Zum 1. Januar 1876 wurde im deutschen Reich mit dem Personenstandsgesetz ihre Bedeutung durch die staatlichen Standesämter abgelöst, während in Österreich die Religionsgemeinschaften diese Aufgaben bis 1. Januar 1939 durchführten. Heute dienen diese Bücher nur noch innerkirchlichen Aufzeichnungen. Für die Zeit vor 1876 und bei Verlust der Personenstandsregister im Krieg gelten die Kirchenbücher immer noch als Nachweis.

In zahlreichen Pfarreien beginnen die (erhaltenen) Kirchenbücher erst nach 1648, da die älteren Bände in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges verloren gingen. Durch Brände in den Pfarrhöfen gingen gelegentlich auch spätere Aufzeichnungen verloren.

Ariernachweis

Politische Bedeutung erlangten die Kirchenbücher in der NS-Zeit, in der Beamte ihre Abstammung mit dem so genannten Ariernachweis nachweisen mussten. In dieser Zeit mussten sich sehr viele in den älteren Kirchenbüchern Abschriften über ihre Vorfahren machen lassen, um deren Religionszugehörigkeit bestätigen zu lassen.

In dieser Zeit wurden viele Matrikeln durch Dorfsippenbücher erschlossen, die die Daten der Matrikeln über den Zwischenschritt der Kirchenbuchverkartung zu Familien zusammenfasst und verbindet. - Bereits weit vor 1933 einsetzend und über das Jahr 1945 hinaus bis zur Gegenwart sind mit dieser Methode die Kirchenbücher von bisher mehr als 2000 Gemeinden in einem Ortsfamilienbuch zusammengefasst und durch Drucklegung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Heutige Verwendung

Um weiteren Verlusten vorzubeugen, sind heute in katholischen Teilen Deutschlands die älteren Bände in zentralen Archiven der Bistümer gelagert und nur noch als Mikrofilm zugänglich, während in Österreich die Originale bei den Pfarreien verblieben und Kopien bei den Diözesen aufbewahrt werden. - In der Zeit des Nationalsozialismus sind durch das Reichssippenamt viele Kirchenbücher der früheren deutschen Ostgebiete verfilmt worden. Diese Filme sind heute in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig archiviert und zugänglich. Diese Filme und andere Kirchenbücher wurden auch von der Genealogischen Gesellschaft von Utah kopiert und so einem großen Forscherkreis zugänglich gemacht.

Um eine Person im Kirchenbuch auffinden zu können, reicht oft das Datum der entsprechenden kirchlichen Handlung aus. Auf Urkunden findet man darüber hinaus folgende Angaben:

  • die Nummer des Kirchenbuches,
  • die Seite, lateinische Bezeichnung pagina, abgekürzt pag. oder p.
  • oder die Blattzählung, lat. folio, abgekürzt fol. oder f. wobei hier angegeben wird, ob Vorderseite (recto) oder Rückseite (verso). Beispiel: f134v für "Blatt 134 verso" (es gibt aber auch andere Bezeichnungen wie tom.).

Das Lesen der Original-Kirchenbücher setzt entsprechende Kenntnisse der Schreibschrift früherer Zeit voraus (siehe Paläografie). Katholische Kirchenbücher sind bis ca. 1800 nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt, ab etwa dieser Zeit wurden die Einträge dann in deutscher Sprache vorgenommen. Die Eintragungen in den protestantischen Matrikeln sind meist in der Landessprache geschrieben.

Klassifizierung

In Sachsen sind Kirchenbücher seit 1800 generell mit alphabetischen Namensregistern ausgestattet, vielfach auch in der Zeit davor. Kirchenbücher vor 1700 besitzen manchmal Register, die nach den Vornamen geordnet sind. Ein weiteres Hindernis bei der Register-Benutzung ist die Veränderlichkeit von Familiennamen, so dass man nicht selten unter mehreren möglichen Schreibweisen und sogar verschiedenen Anfangsbuchstaben (siehe auch phonetisches Alphabet und Toter Punkt) suchen muss.

Forschung

Die Kenntnis der Kirchenbücher ist bei der genealogischen Forschung wichtig. Eine formelle Beglaubigung des Kirchenbuchauszuges durch den zuständigen Pfarrer ist jedoch bei privater genealogischer Forschung überflüssig. Heute können viele Pfarrer die alte Schrift selbst gar nicht mehr ausreichend lesen und würden dann etwas bestätigen, was sie selbst gar nicht beurteilen können. Wissenschaftlich orientierte Genealogie kann in der Regel auf Beglaubigungen verzichten.

Kirchenbücher in der Literatur

Das älteste erhaltene Kirchenbuch der Mark Brandenburg aus dem Jahr 1575 befindet sich in Gröben (Ludwigsfelde), einem brandenburgischen Dorf südwestlich von Berlin. Der Schriftsteller Theodor Fontane reiste in den Jahren 1860 und 1881 mehrfach nach Gröben, um das Kirchenbuch einzusehen und berichtet in seinem Werk Wanderungen durch die Mark Brandenburg ausführlich über das Buch.

Literatur

  • Eckart Henning, Christel Wegeleben: Kirchenbücher. Bibliographie gedruckter Tauf-, Trau- und Totenregister sowie der Bestandsverzeichnisse im deutschen Sprachgebiet. (= Genealogische Informationen; Bd. 23). Degener, Neustadt an der Aisch 1991, ISBN 3-7686-2048-4
  • Gerhard Kayser: Kirchenbuchfürsorge der Reichsstelle für Sippenforschung. In: Archivalische Zeitschrift 45 (1939), S. 141–163
  • Dirk Wagner: Die Kirchenbuchführung in Sachsen und Thüringen. Ein Vergleich erster Forschungsergebnisse. In: Familie und Geschichte (1994), S. 347–356

Weblinks


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