Kirchenbuch

Kirchenbuch
Kirchenbuch aus dem 18. Jahrhundert

Kirchenbücher (auch Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen-Matriken) sind Verzeichnisse über Taufen, Trauungen, Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer Reihenfolge angelegt werden. Sie stellen öffentliche Urkunden über die in ihnen verzeichneten Handlungen dar.

Kirchenbücher sind nicht zu verwechseln mit den Messbüchern, auch Missale genannt, die liturgischen Zwecken dienen. Allerdings werden seit dem 18. Jahrhundert vorzugsweise in reformierten Gegenden Sammlungen mit Texten für den Gottesdienst "Kirchenbuch" genannt, um sich von lutherischen Agenden abzugrenzen, deren Inhalt gesetzlichen Charakter hat.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Zu unterscheiden sind:

  • Taufbuch oder Taufregister. Hier sind die Daten der Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person, sowie seiner Eltern und Paten aufgezeichnet.
  • Heiratsbuch. Hier sind die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie (nicht immer) der Eltern und Trauzeugen aufgezeichnet.
  • Sterbebuch. Hier sind Todes- und/oder Begräbnisdaten aufgezeichnet.

Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Der Umfang der Eintragungen ist verschieden und hängt von den Gewohnheiten des zuständigen Pfarrers und dessen Kenntnisse über die Personen ab. Weil die Kirchenbücher in erster Linie kirchliche Handlungen belegen, werden in historischer Zeit oft nur Ort und/oder Datum der Taufe bzw. der Beerdigung (in anderen Fällen nur das Todesdatum) genannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw. Beerdigungstag).

Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen Aufzeichnungen über Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden. Sie sind damit wichtige Quellen der historischen Forschung, insbesondere der genealogischen Forschung. Das Lesen der Kirchenbücher setzt entsprechende Kenntnisse der Schreibschrift früherer Zeit voraus (siehe Paläografie). Römisch-katholische Kirchenbücher sind bis ca. 1800 nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt, ab etwa dieser Zeit dann der Landessprache, so wie zuvor schon die protestantischen Matrikeln.

Geschichte

Mittelalter und Frühe Neuzeit

Die ältesten Kirchenbücher – sie liegen nur als Fragment vor – stammen aus dem 14. Jahrhundert und entstanden in der Provence und in Italien. Das älteste erhaltene Kirchenbuch aus dem deutschsprachigen Raum ist ein Taufbuch, stammt aus Basel, wurde 1490 begonnen und befindet sich heute im Britischen Museum in London. Die ältesten Anweisungen, Kirchenbücher zu führen, stammen vom Konstanzer Bischof Friedrich III. von Zollern aus dem Jahr 1435. Die nachfolgende ständige Wiederholung der Anordnung beweist, dass Kirchenbücher in der Praxis offensichtlich nur schleppend eingeführt wurden. In seiner 24. Sitzung ordnete das Konzil von Trient per Erlass des Ehedekretes vom 11. November 1563 die Anlage von Eheregistern und im Zusammenhang damit auch die Einführung von Taufbüchern an. Für die Führung von Sterbebüchern sowie von Firmmatrikeln wurden erst im Rituale Romanum im Jahr 1614 Formulare entworfen, aber auch für die Tauf- und Traumatrikel findet man erst hier genaue Formulare. Allerdings hatte das Rituale Romanum keinen verpflichtenden Charakter, so dass die tatsächliche Qualität der Eintragungen in den Kirchenbüchern weiterhin stark variiert. Auch die Sterbebücher waren immer noch nicht verpflichtend. In der Praxis dauerte es so oft noch Jahrzehnte, bevor Kirchenbücher auch überall konsequent geführt wurden. In den Gebieten, in denen sich die Reformation durchsetzte, wurden von Anfang an Kirchenbücher geführt. Diese sind damit also etwa 50 Jahre älter.[1]

Pfarrer führten diese Aufzeichnungen oft auch im landesherrlichen Auftrag. Dadurch findet man für Zeiten, in denen bestimmte Konfessionen in bestimmten Regionen unerwünscht waren, auch Aufzeichnungen über Protestanten in katholischen Kirchenbüchern und umgekehrt (Simultanregister).

Erst nach Ende des Dreißigjährigen Krieges, in dem Kirchenbücher in erheblichem Umfang verloren gingen, liegt eine großflächige Überlieferung der Kirchenbücher vor. Auch während des Türkenkriegs gingen regional viele Bücher verloren. Unter Kaiser Joseph II. wurden die Pfarrer gesetzlich verpflichtet, Zweitschriften für staatliche Zwecke anzufertigen. Aber auch weitere Kriege brachten erhebliche Verluste, so die Napoleonischen Kriege 1797-1809 und nicht zuletzt der Zweite Weltkrieg.

19. Jahrhundert

Zum 1. Januar 1876 wurden im deutschen Reich mit dem Personenstandsgesetz die Kirchenbücher als amtliche, rechtsverbindliche und staatliche Register durch die Tätigkeit der Standesämter abgelöst, während in Österreich die Religionsgemeinschaften diese Aufgaben noch bis zum 1. Januar 1939 wahr nahmen.

Ariernachweis

Politische Bedeutung erlangten die Kirchenbücher in Deutschland durch die Rassenideologie des NS-Regimes. In dieser Zeit mußten Beamte ihre Abstammung mit dem so genannten Ariernachweis belegen, weshalb sehr viele Abschriften aus älteren Kirchenbüchern gefertigt wurden. Das Reichssippenamt hat damals viele Kirchenbücher der früheren deutschen Ostgebiete verfilmt. Diese Filme sind heute in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig archiviert und zugänglich.

Viele Matrikeln wurden durch Dorfsippenbücher erschlossen, die deren Daten über den Zwischenschritt der Kirchenbuchverkartung zu Familien zusammenfassen und verbinden. Bereits weit vor 1933 einsetzend und über das Jahr 1945 hinaus bis zur Gegenwart sind mit dieser Methode die Kirchenbücher von bisher mehr als 2000 Gemeinden in einem Ortsfamilienbuch zusammengefasst und durch Drucklegung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Heutige Verwendung

Heute dienen Kirchenbücher nur noch innerkirchlichen Aufzeichnungen. In Deutschland dienen für die Zeit vor 1876 und bei Verlust der Personenstandsregister die Kirchenbücher immer noch als Nachweis.

Um weiteren Verlusten vorzubeugen, sind in Deutschland die älteren Bände in zentralen kirchlichen Archiven der Bistümer und Landeskirchen gelagert, oft aber als Mikrofilm zugänglich. In Österreich dagegen sind die Originale in den Pfarreien verblieben und Kopien werden bei den Diözesanverwaltungen aufbewahrt .

Die Genealogischen Gesellschaft von Utah kopiert Kirchenbücher aus religiösen Motiven, macht sie aber einem großen Forscherkreis zugänglich.

Um eine Person im Kirchenbuch auffinden zu können, reicht oft das Datum der entsprechenden kirchlichen Handlung aus. Auf Urkunden findet man darüber hinaus folgende Angaben:

  • die Nummer des Kirchenbuches,
  • die Seite, lateinische Bezeichnung pagina, abgekürzt pag. oder p.
  • oder die Blattzählung, lat. folio, abgekürzt fol. oder f. wobei hier angegeben wird, ob Vorderseite (recto) oder Rückseite (verso). Beispiel: f134v für "Blatt 134 verso" (es gibt aber auch andere Bezeichnungen wie tom.).

Klassifizierung

In Sachsen sind Kirchenbücher seit 1800 generell mit alphabetischen Namensregistern ausgestattet, vielfach auch in der Zeit davor. Kirchenbücher aus der Zeit vor 1700 besitzen manchmal Register, die nach den Vornamen geordnet sind. Bei der Register-Nutzung ist weiter die orthografische Veränderlichkeit von Familiennamen zu bedenken (siehe auch Phonetische Ordnung und Toter Punkt).

Kirchenbücher in der Literatur

Das älteste erhaltene Kirchenbuch der Mark Brandenburg aus dem Jahr 1575 befindet sich in Gröben (Ludwigsfelde), einem brandenburgischen Dorf südwestlich von Berlin. Der Schriftsteller Theodor Fontane reiste in den Jahren 1860 und 1881 mehrfach nach Gröben, um das Kirchenbuch einzusehen und berichtet in seinem Werk Wanderungen durch die Mark Brandenburg ausführlich über das Buch.

Siehe auch

Literatur

  • Eckart Henning, Christel Wegeleben: Kirchenbücher. Bibliographie gedruckter Tauf-, Trau- und Totenregister sowie der Bestandsverzeichnisse im deutschen Sprachgebiet. (= Genealogische Informationen; Bd. 23). Degener, Neustadt an der Aisch 1991, ISBN 3-7686-2048-4
  • Gerhard Kayser: Kirchenbuchfürsorge der Reichsstelle für Sippenforschung. In: Archivalische Zeitschrift 45 (1939), S. 141–163
  • Dirk Wagner: Die Kirchenbuchführung in Sachsen und Thüringen. Ein Vergleich erster Forschungsergebnisse. In: Familie und Geschichte (1994), S. 347–356

Weblinks

 Commons: Kirchenbuch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Martina Wagner und Hermann-Josef Braun: Die Kirchenbuchüberlieferung der katholischen Pfarreien in Hessen. Bestände in den Bistumsarchiven Fulda, Limburg und Mainz. In: Archivnachrichten aus Hessen 10, 2 (2010), S. 19-25 (19f.).

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