Kirchenkreis Greifswald-Land

Kirchenkreis Greifswald-Land

Der Kirchenkreis Greifswald ist einer von vier Kirchenkreisen der Pommerschen Evangelischen Kirche. Er wurde am 1. Januar 1997 aus dem Zusammenschluss der altpreußischen Kirchenkreise Anklam, Greifswald-Stadt, Greifswald-Land, Usedom und Wolgast gebildet. Amtssitz ist die Hansestadt Greifswald.

Inhaltsverzeichnis

Geographische Lage

Der Superintendenturbezirk Greifswald liegt im Osten der Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Er umfasst den östlichen Teil des Gebiets der Pommerschen Evangelischen Kirche. Folgende Kirchenkreise sind Grenznachbarn:

Im Osten bildet der Greifswalder Bodden der Ostsee eine natürliche Grenze.

Verkehrsmäßig ist der Kirchenkreis günstig über die Autobahn A 20 (Rostock − Kreuz Uckermark) zu erreichen, die durch sein westliches Gebiet führt. Außerdem durchzieht die Bahnstrecke Berlin − Neubrandenburg − Stralsund seinen Bereich.

Geschichte

Reformation und Bischofsamt

Bei der Einführung der Reformation in Pommern am 13. Dezember 1534 auf dem Landtag zu Treptow an der Rega war geplant worden, dass künftig an der Spitze der pommerschen Kirche ein evangelischer Bischof stehen sollte. Vorgesehen war der bisherige Bischof von Cammin Erasmus von Manteuffel-Arnhausen, der sich jedoch überraschend weigerte, das Bischofsamt dem Patronat des Landesherrn zu unterstellen und damit auch seine anfängliche Zuwendung zur Reformation widerrief.

Als Bischof Erasmus von Manteuffel-Arnhausen 1544 starb, kam der Bischofsgedanke erneut auf. Am 12. April 1545 wurde der herzogliche Kanzler Bartholomaeus Suawe zum Bischof gewählt, der aber schon 1549 das Amt wieder aufgab. Sein Nachfolger, Martin von Weiher, zeigte gewisse Neigungen zum Katholizismus, nach seinem Tode 1556 ging das Bischofsamt auf Angehörige des Herzoghauses über, die es ohne geistliche Befugnisse als Titularbischöfe versahen.

Generalsuperintendentur Greifswald

Nach der Absage von Erasmus von Manteuffel-Arnhausen setzten die Herzöge in die geistliche Kirchenleitung „Superattendenten“ ein. Für den Landesteil Pommern-Wolgast wurde Johann Knipstro zum Superintendenten bestellt, der 1539 als Pomeranie Superintendens primus citerioris und 1544 Superintendens generalis bezeichnet wird. Dieser Generalsuperintendent hatte anfangs in Wolgast, seit 1553 in Greifswald seinen Sitz. Er versah auch die Superintendentur Rügen, für die eigentlich eine eigene „Superattendentur“ gedacht war, die aber nur von 1551 bis 1556 mit einem eigenen Amtsträger besetzt war. Der Greifswalder Generalsuperintendent hatte lange Zeit auch die Aufgaben des Stadtsuperintendenten mit zu verwalten. Sein geographischer Aufgabenbereich lag – von Ausnahmen abgesehen − im Gebiet Vorpommerns, seine berufliche Tätigkeit war in erster Linie die Kirchenvisitation, die er namens des Herzogs mit Unterstützung herzoglicher Räte durchführte. Auch hatte er an den Synoden im Landes- wie auch im Partikularbereich teilzunehmen. Das Recht der Konfirmation lag anfangs nur bei ihm, später dann bei den Stadtpfarrern und einigen Dorfpfarrern. Die Ordination und die Einsetzung von Pfarrern war sein Recht.

Durch Verfügung vom 8. März 1828 wurde bestimmt, dass der Stettiner Generalsuperintendent künftig Amtsträger für Neu- und Altpommern sein solle. Damit war die Generalsuperintendentur für Vorpommern in Greifswald aufgehoben. Es blieb die Stadtsuperintendentur und die Superintendentur für den Landkreis Greifswald, die als „Synoden“, nach 1945 „Kirchenkreise“ Greifswald-Stadt und Greifswald-Land bis 1997 erhalten blieben, bis sie mit den Nachbarregionen zum „Kirchenkreis Greifswald“ zusammengelegt wurden.

Die Geschicke des Zweiten Weltkrieges werteten die kirchliche Bedeutung Greifswalds unbeabsichtigt wieder auf: durch den Verlust Hinterpommerns östlich der Oder mit Stettin musste die Pommersche Kirche einen neuen Amtssitz finden. Was lag näher, als den Sitz der früheren vorpommerschen Generalsuperintendentur zu wählen? So ist Greifswald seit 1947 Sitz des Konsistoriums der Pommerschen Evangelischen Kirche.

Generalsuperintendenten

Kirchenkreis

Kreissynode

Die Synode des Kirchenkreises ist die Vertretung der Kirchengemeinden. Die Kreissynode beschließt den Haushalt sowie über alle eigenen Aufgaben des Kirchenkreises. Vorsitzender der Kreissynode ist der bzw. die Präses.

Kreiskirchenrat

Die Kreissynode wählt auch die Mitglieder des Kreiskirchenrates, der den Kirchenkreis zwischen den Kreissynoden leitet. Vorsitzender ist der Superintendent.

Superintendentur

Das Superintendentenbüro (Domstraße 13, 17489 Greifswald) ist das Zentrum der Verwaltung des Kirchenkreises. Der Superintendent ist leitender Geistlicher und sowohl Seelsorger als auch Berater der Dienststellen und Mitarbeitenden. Er vertritt den Kirchenkreis nach außen. Derzeitiger Amtsinhaber ist Ulrich Tetzlaff.

Kirchengemeinden

Zum Kirchenkreis Greifswald gehören 52 Kirchengemeinden:
(Kirchenkreis-Zugehörigkeit vor 1945: Anklam (A), Greifswald-Land (GL), Greifswald-Stadt (GS), Usedom (U), Wolgast (W))

Einrichtungen des Kirchenkreises

  • Krankenhausseelsorge Greifswald
  • Schulpfarramt
  • Jugendpfarrer in Greifswald, Anklam und Usedom
  • Kreiskantoren/-kantorinnen in Greifswald, Anklam und Usedom
  • Arbeitsstelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Weblink


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