- Kirchenstrafe
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Unter Kirchenstrafe wird eine rechtliche Beschränkung verstanden, die die Katholische Kirche jenen Gliedern auferlegt (hat), die gegen ihre Ordnung in wichtiger Sache und in schuldhafter und anrechenbarer Weise verstoßen haben.
Kirchenstrafen:
- Exkommunikation
- Kirchenbann (kleiner und großer Kirchenbann)
- Infamie
- Interdikt
- Suspension
Die Verhängung von Kirchenstrafen ist im Kirchenrecht geregelt (can. 1311 - 1399 CIC).
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