- Kirchensteueramt
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Kirchensteuerämter sind eine besondere Einrichtung in Bayern. Während in den anderen deutschen Bundesländern das staatliche Finanzamt die Kirchensteuern berechnet und einzieht, sind hierfür in Bayern eigene kirchliche Einrichtungen, die sogenannten Kirchensteuerämter zuständig.
Im Dezember 1941 legte die bayerische Landesregierung fest, dass die Kirchensteuern ab dem 1. April 1942 von den Religionsgemeinschaften selbst zu veranlagen und einzuziehen sind. Die sieben bayerischen Diözesen der katholischen Kirche sowie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern richteten daher Kirchensteuerämter ein.
Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde die Kirchensteuerverwaltung auf Wunsch der Kirchen nicht wieder den staatlichen Finanzämtern übertragen. Als Grund gaben sie vor allem an, dass die Kirchensteuerämter eine wichtige Kontaktstelle zu den Steuerpflichtigen seien.
Quellen
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