- Kirchturm-Politik
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Als Kirchturmpolitik bezeichnet man abwertend politische Entscheidungen, die vor allem eine eng umgrenzten Zielgruppe oder eine bestimmte Region bevorzugen. In der Regel setzt sich der betreffende Politiker dabei, oft auch in engstirniger Weise, für die Interessen seines eigenen Wahlkreises oder seiner engeren Heimat ein.
Die Bezeichnung umschreibt so bildhaft das Eintreten für das eigene Dorf (eben den "Kirchturm") und Auswirkungen, die nur so weit bedacht werden, wie man den eigenen Kirchturm sieht. Alle weitergehenden Auswirkungen im größeren Maßstab treten dabei in den Hintergrund.
In der Politikwissenschaft wird dem Mehrheitswahlrecht die Gefahr zuerkannt, dass die Abgeordneten Kirchturmpolitik betreiben könnten, da ihre Wiederwahl ausschließlich von der Zustimmung im eigenen Wahlkreis abhängt, während das Verhältniswahlrecht die Unterstützung in überregionalen Mehrheiten erfordert.
Quellen
Knaurs Wörterbuch, 1985
Siehe auch
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