Klasseneinteilung (Reitsport)

Klasseneinteilung (Reitsport)

Im klassischen Reitsport werden die Begriffe Leistungsklasse, Altersklasse und Prüfungsklasse (meist nur Klasse) unterschieden. Daneben werden Reiter aufgrund ihrer Ranglistenpunkte klassifiziert.

Die folgenden Angaben beziehen sich prinzipiell auf den Dressur- und Springsport. Im Vielseitigkeitsreiten und beim Fahren gelten leicht abgeänderte Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

(Prüfungs)Klassen

Die Prüfungsklassen beschreiben den Schwierigkeitsgrad der zu reitenden Prüfung. In Deutschland gibt es mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad Klasse E (Einsteiger), Klasse A (Anfänger), Klasse L (Leicht), Klasse M (Mittelschwer) und Klasse S (Schwer). Prüfungen der Klasse S werden je nach Disziplin weiter unterteilt. Im Springsport wird beispielsweise unterschieden zwischen Ein-, Zwei- und Dreisterne-S-Springen. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Wettbewerben mit Anforderungen unterhalb der Klasse E wie Reiterwettbewerbe oder breitensportliche Wettbewerbe (z.B. Geschicklichkeitsparcours).

Ein Reiter darf auf demselben Turnier nur in zwei benachbarten Prüfungsklassen starten.

Nach den neuen Regelungen entfallen ab 2008 die unterschiedlichen Kategorien. Man unterscheidet demnach nicht mehr zwischen Kat. A, B und C. Die Prüfungen werden nun entweder unter WBO (Wettbewerbs-Ordnung) oder LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) veranstaltet.

Altersklassen

Während sich die Einteilung in Prüfungsklassen auf die zu reitende Prüfung bezieht, geben die Alters- und Leistungsklasse Auskunft über den Reiter. Im Reitsport gibt es seit der LPO-Änderung 2000 fünf Altersklassen. Die jüngsten Reiter werden Junioren genannt. Zu den Junioren zählen alle Reiter, die im laufenden Kalenderjahr maximal ihren 18. Geburtstag haben. Die 19 bis 21 Jahre alten Reiter werden Junge Reiter genannt. Reiter über 21 Jahre zählen zu den Reitern. Diese Altersklasse hieß bis zur LPO-Änderung 2000 Senioren. Die Einstufung als Senior erfolgt mit dem 40. Lebensjahr. In einigen wenigen Prüfungen sind ausschließlich Senioren zugelassen.

Bei der Austragung von Championaten (Meisterschaften) werden die Junioren eingeteilt in Junioren II (maximal 16 Jahre) und Junioren I (17 und 18 Jahre). Junioren II auf Ponys werden auch Ponyreiter genannt. Es gibt spezielle Prüfungen, bei denen ausschließlich Ponys zugelassen sind. Im Turniersport gilt ein Pferd als Pony, wenn sein Stockmaß 148 Zentimeter nicht übersteigt.

Leistungsklassen

Neben der Einteilung in Altersklassen werden alle Reiter zusätzlich in Leistungsklassen eingeteilt. Abhängig vom Besitz von Leistungsabzeichen und den Turniererfolgen in den jeweils zwei vorangegangenen Jahren erfolgt die Einteilung.

Die Einteilung in Leistungsklassen erfolgt für jede Disziplin getrennt.

Generell zählt jeder Reiter zur Leistungsklasse 0. Damit ist er zur Teilnahme an Prüfungen berechtigt die keine Leistungsklasse erfordern.

Reiter, die im Besitz des DRA IV (Kleines Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 6 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen bis zu der Klasse A.

Reiter, die im Besitz des DRA III (Bronzenes Reiterabzeichen) sind, können die Einstufung in Leistungsklasse 5 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A und L.

Reiter, die im Besitz des DRA II (Silbernes Reiterabzeichen) sind, oder die Erfolge in Prüfungen der Klassen A und L nachweisen können, oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirt – Reiten abgeschlossen haben, können die Einstufung in Leistungsklasse 4 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen A, L und M.

Reiter, die Erfolge in Prüfungen der Klassen L und M nachweisen können, oder die eine Berufsausbildung zum Pferdewirtschaftsmeister – Reiten abgeschlossen haben, können die Einstufung in Leistungsklasse 3 beantragen. Diese berechtigt zur Teilnahme an Prüfungen der Klassen L, M und S.

Die Leistungsklassen 1 und 2 werden aufgrund entsprechender Erfolge in Prüfungen der Klassen M und S erteilt.

Ranglistenpunkte

Für jede Platzierung in einer Prüfung werden dem Reiter Ranglistenpunkte gutgeschrieben. Maßgeblich sind jeweils die Punkte der vorhergehenden Saison - 1. Oktober des vorletzten Jahres bis zum 30. September des letzten Jahres.[1]

Falls eine Prüfung aufgrund einer hohen Teilnehmerzahl geteilt werden muss, soll die Einteilung nach Ranglistenpunkten das vorrangige Teilungskriterium sein. So wird sichergestellt, dass ein vergleichbares Teilnehmerfeld entsteht. Weitere zulässige Teilungskriterien sind das Alter von Reitern oder Pferden, der Name des Reiters (alphabetisch), das Geschlecht des Reiters oder die Leistungsklasse des Reiters. Die nachträgliche Teilung von Prüfungen aufgrund der Ergebnisse ist seit der LPO-Änderung 2001 nicht mehr generell zulässig, aber immer noch weit verbreitet.

Klassifizierung der Pferde

Neben der Einteilung der Prüfungen und der Reiter werden auch die Pferde klassifiziert. Wird ein Pferd in einer Prüfung platziert die unter LPO stattfindet, so wird dies als Erfolg für das Pferd gespeichert. Diese Änderung besteht seit 1. Januar 2008, demnach werden nun auch erfolgreiche Prüfungen der Klasse E verzeichnet. Erfolge bei Pferden gelten wie bei Reitern für die beiden folgenden Kalenderjahre.

Während in Dressur- und Springprüfungen Reiter und Pferd getrennt voneinander betrachtet werden, ist es für die Teilnahmevoraussetzung an Vielseitigkeitsprüfungen erforderlich, dass der startende Reiter die Erfolge mit dem startenden Pferd gemeinsam erreicht hat. So soll sichergestellt werden, dass das startende Paar den Anforderungen wirklich gewachsen ist und Unfälle an den festen Hindernissen minimiert werden.

Zusammenfassung

In der Ausschreibung einer Pferdeleistungsschau wird für jede Prüfung angegeben, welche Alters- und Leistungsklassen zugelassen sind und welche Erfolge für die Teilnahmeberechtigung erforderlich sind. Sollte der Nachweis eines Erfolges für die Startberechtigung in einer Prüfung erforderlich sein, zählen alle Erfolge des Pferdes/Reiters bis Nennungsschluss der Pferdeleistungsschau.

Für einen Reiter gelten also die folgenden Angaben:

  • Altersklasse
  • Leistungsklasse in jeder Disziplin
  • höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin
  • Ranglistenpunkte in jeder Disziplin

Für ein Pferd gelten die folgenden Angaben:

  • Alter
  • höchste erreichte Platzierung in jeder Disziplin

Das Alter eines Pferdes ist nur relevant, wenn es in Aufbauprüfungen (für junge Pferde) vorgestellt werden soll.

Im Regelfall schränkt die Ausschreibung den Teilnehmerkreis nach Altersklasse, Leistungsklasse, Geschlecht und erzielten Erfolgen ein.

Einzelnachweise

  1. Errechnung der Ranglistenpunkte gemäß §63 LPO (PDF)

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