Koffergeschäft

Koffergeschäft

Ein Koffergeschäft nennt man die illegale Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren in Form von effektiven Stücken aus dem Inland ins Ausland.

In Deutschland sind diese Transaktionen über einer gewissen Summe verboten.

Für die Erstellung der Zahlungsbilanz sind solche Geldströme problematisch, da sie wertmäßig nicht erfasst werden können. Koffergeschäfte werden in der passiven Teilbilanz der statistisch nicht aufgliederbaren Posten (Restposten) fiktiv berücksichtigt. Es handelt sich hierbei jedoch um einen rein statistischen Wert, da diese Transaktionen aufgrund ihrer Illegalität quantitativ nur geschätzt werden können.


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  • Koffergeschäft — Kọf|fer|ge|schäft, das (Bankw. Jargon): unerlaubte Transaktion von (in einem ↑Koffer 1 versteckten) Wertpapieren ins Ausland …   Universal-Lexikon

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