- Kognitionsrecht
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Der Rechtsbegriff Kognitionspflicht bezeichnet die Pflicht eines Gerichts, den ihm dargelegten Sachverhalt vollständig zur Kenntnis zu nehmen, gegebenenfalls weiter aufzuklären und diese Erkenntnisse in der abschließenden Entscheidung (meistens einem Urteil oder Beschluss) auch zu berücksichtigen und nachvollziehbar abzuwägen.
Diesem Begriff gegenüber steht das Kognitionsrecht, das für die Verwertung des erbrachten Vortrags Voraussetzung ist, um ihn auch verwerten zu dürfen, was manchmal, zum Beispiel wegen Verspätung des Vortrags gesetzlich ausgeschlossen sein kann, insbesondere in der Berufungsinstanz, gemäß § 529 ZPO. Das Gericht muss in einem solchen Fall mangelnden Kognitionsrechts bewusst auf einer, bedingt durch prozessuale Formvorschriften unvollständigen, Tatsachengrundlage entscheiden. Ähnliche Vorschriften wie in der ZPO existieren in allen Verfahrensordnungen.
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