Kollation

Kollation

Kollation (lat. collatio, von conferre, „zusammenbringen“ oder „vergleichen“) bezeichnet:

  • in der Editionsphilologie den Abgleich von Textvarianten, siehe Kollation (Philologie)
  • einen Begriff im Erbrecht, siehe Kollation (Erbrecht)
  • im Kirchenrecht die Besetzung einer Altarpfründe, siehe Kollationsrecht
  • in der Buchwissenschaft die Beschreibung der Bindung und des Lagenschemas eines Buchexemplars, siehe Kollation (Kodikologie)
  • in der Informatik (z. B. im Zusammenhang mit Datenbanken) die Spezifizierung der Einsortierungsregeln bei der Alphabetischen Sortierung
  • ursprünglich ein einfaches Abendessen an Fasttagen, später eine einfache Mahlzeit oder ein Imbiss

Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Kollation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Kollation — (lat., »Zusammentragung«), in der kirchenrechtlichen Sprache die Verleihung niederer Pfründen, die in der katholischen Kirche durch den Bischof, in der evangelischen Kirche durch den Landesherrn erfolgt und beidemal entweder eine in der Wahl des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kollation — (lat.), Zusammentragung, das Einwerfen von Vermögensgegenständen in eine gemeinsame Masse; Verleihung eines Kirchenamtes; frugales Abendessen an Fasttagen; dann jedes einfache Mahl; Vergleichung einer Abschrift mit der Urschrift; daher… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kollation — Vergleich; Kollationieren * * * Kol|la|ti|on 〈f. 20〉 1. das Zusammentragen der Bogen eines Buches 2. Vergleich zw. Abschrift u. Urschrift 3. leichte Abendmahlzeit an Fastentagen 4. 〈Rechtsw.〉 Ausgleich zw. Erben, wenn einer (od. mehrere) von… …   Universal-Lexikon

  • Kollation (Philologie) — Kollation (lat. Zusammentragen) nennt man in der Textkritik und Editionsphilologie den genauen Abgleich mehrerer abweichender Exemplare eines Textes (Handschriften oder Drucke). Dazu wird der Wortlaut aller Überlieferungsträger miteinander… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollation (Erbrecht) — Kollation bezeichnet im Erbrecht den Ausgleich der schon zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhaltenen Vorempfänge einzelner Miterben. Es wird zwischen Real und Idealkollation unterschieden. Bei der Realkollation wird der Ausgleich der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollation — Kol|la|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. das Zusammentragen der Bogen eines Buches 2. Vergleich zwischen Abschrift u. Urschrift 3. leichte Abendmahlzeit an Fastentagen a) 〈danach〉 leichte Zwischenmahlzeit 4. 〈Rechtsw.〉 Ausgleich zwischen Erben, wenn …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kollation — Kol|la|ti|on die; , en <aus lat. collatio »das Zusammenbringen, die Vergleichung« zu collatus, Part. Perf. von conferre »zusammentragen«; Bed. 4 über mlat. collatio »abendliche Lesung im Kloster u. das Essen od. der Trunk danach«>: 1.… …   Das große Fremdwörterbuch

  • kollation — kol|la|tion sb., en, er, erne (det at kollationere dokumenter; det at kollationere en bog) …   Dansk ordbog

  • kollation — s ( en, er) kontrolläsning, jämföra text genom att läsa mot originalet …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kollation — Kol|la|ti|on, die; , en <lateinisch> ([Text]vergleich; Übertragung eines kirchlichen Amtes) …   Die deutsche Rechtschreibung

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