- Kommission der Europäischen Gemeinschaften
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Die Europäische Kommission ist eine Institution sui generis im politischen System der Europäischen Union. Sie vertritt und verteidigt die Interessen der gesamten Europäischen Union. Die Europäische Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit supranationales Organ der EU.
Das von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannte Kolleg von Kommissaren übernimmt vor allem Aufgaben der Exekutive. Darüber hinaus besitzt sie das alleinige Initiativrecht in der Legislative, das heißt, nur sie kann formal EU-Rechtsvorschriften vorschlagen. Die Europäische Kommission ist für die Einhaltung der Verträge (Primärrecht) verantwortlich und wird daher oft auch als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission wirkt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (Komitologie) und unter Aufsicht des Europäischen Parlaments an der Umsetzung der Beschlüsse des Rates der EU und des Europäischen Parlaments mit (Sekundärrecht).
Die Kommissare dienen alleine der Union, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden für fünf Jahre ernannt. Ihre Amtszeit entspricht der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die Kommission ist dem demokratisch gewählten Europäischen Parlament gegenüber Rechenschaft schuldig und kann von diesem mit Zweidrittelmehrheit zum Rücktritt gezwungen werden. Das Europäische Parlament besitzt außerdem ein Vetorecht bei der Bestellung einer neuen Kommission. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel (Belgien).
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Sie wird grundsätzlich alle fünf Jahre binnen sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlamentes neu besetzt. Der Kommissionspräsident wird vom Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten bestimmt und benötigt ein Zustimmungsvotum des Parlaments. Als designierter (gewählter, aber noch nicht im Amt befindlicher) Präsident wählt er anschließend gemäß Art. 214 II EGV zusammen mit dem Rat, der in Dreiviertelmehrheit entscheidet, auf Vorschlag der Regierungen der Mitgliedstaaten die Mitglieder seiner Kommission aus - dieses Mitspracherecht hat der Präsident erst seit 1999. Daraufhin befragt das neu gewählte Parlament diese Kandidaten ausführlich und gibt eine Stellungnahme ab - es kann die Kommission jedoch nur als Ganzes ablehnen. Abschließend wird die Kommission von dem Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Auch nach der Ernennung der Kommission kann das Europäische Parlament diese jederzeit durch ein mit Zweidrittelmehrheit getroffenes Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen.
Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder der EU-Mitgliedstaaten je einen Kommissar, die alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums sind. Jedem Kommissar ist ein bestimmtes politisches Ressort zugeordnet, Entschlüsse werden aber nach dem Kollegialprinzip gefasst. Die Amtsdauer der Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt.
Jedes Kommissionsmitglied verfügt über einen eigenen Mitarbeiterstab (das Kabinett) aus sechs bis neun politischen Beamten. Die Kabinettchefs bereiten die Sitzungen des Kollegiums vor und stimmen sich bereits untereinander ab: bei den sogenannten „A-Punkte“ (A items) herrscht Einigkeit unter den Diensten, sie sind ohne größere Beratung beschlussfähig. Die sogenannten „B-Punkte“ (B items) dagegen bedürfen eingehender Diskussion im Kollegium. Die Sitzungen des Kommissionskollegiums finden meist am Mittwochvormittag statt. Weitere Regelungen zur Organisation enthält die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission.
Der Europäischen Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen und Dienste für die interne Organisation und die jeweiligen Politikbereiche. Diese Generaldirektionen erfüllen ähnliche Funktionen wie die Ministerien auf nationaler Ebene. Anders als bei einem Ministerium decken sich jedoch die Ressorts der Kommissare nicht genau mit denen der Generaldirektionen, sodass teilweise einem Kommissar mehrere Generaldirektionen zugeordnet sind oder eine Generaldirektion mehreren Kommissaren zuarbeitet.
Ursprünglich sah der Vertrag von Lissabon, ebenso wie der EU-Verfassungsvertrag, eine Verkleinerung der Europäischen Kommission vor, in der künftig nicht mehr jedes Land einen eigenen Kommissar stellen sollte. Diese Maßnahme stieß allerdings vor allem bei einigen kleineren Ländern auf Kritik und galt als einer der Gründe, weshalb das erste Referendum, das in Irland über den Vertrag abgehalten wurde, scheiterte (siehe Vertrag von Lissabon#Das „Nein“ der Iren). Daher beschloss der Europäische Rat im Dezember 2008, die Verkleinerung der Kommission nicht in Kraft treten zu lassen. Diese Modifizierung des Vertrags von Lissabon erfordert jedoch eine erneute Vertragsänderung, die ihrerseits von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsste. Dies könnte im Zuge der Vertragsanpassungen geschehen, die für den EU-Beitritt Kroatiens notwendig sind, welcher für 2010 oder 2011 erwartet wird.[1]
Aufgaben
Als Organ ist die Kommission bislang in Art. 211 ff. EGV sowie Art. 124 ff. EAV verankert. Sie ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
- Sie hat das Initiativrecht und schlägt demnach Rechtsakte vor, die sie dem Parlament und dem Rat unterbreitet. Im Gegensatz zu den so genannten „agenda setter organs“ in anderen politischen Systemen (also Organen, die lediglich die zu bearbeitenden Themen definieren), wie zum Beispiel der deutschen Bundesregierung, kann die Kommission einen Gesetzesvorschlag jederzeit wieder zurücknehmen, solange er noch nicht beschlossen wurde.
- Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), die Umsetzung des Haushalts und der Programme.
- Als „Hüterin der Verträge“ sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Bei Rechtsverstößen kann sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH einleiten.
- Als Vertreterin der Gemeinschaft auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus. So repräsentiert die Kommission die EU-Staaten beispielsweise in der Welthandelsorganisation.
In der intergouvernementalen zweiten und dritten Säule der EU, also der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen; die wesentlichen Entscheidungen werden hier allein vom Rat der Europäischen Union getroffen. Durch den Vertrag von Lissabon soll jedoch die PJZS in den Bereich der regulären Gemeinschaftsrechtsetzung übergeführt werden, sodass die Kommission hier dieselben Kompetenzen hat wie in anderen Politikbereichen. Außerdem sollen die Ämter des Außenkommissars und des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zusammengelegt werden, sodass auch im Bereich der GASP eine bessere Verzahnung zwischen Kommission und Rat entstehen soll.
Geschichte der Kommission
Die Europäische Kommission hat ihren Ursprung in der Hohen Behörde, die im Rahmen des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1952 geschaffen wurde, jedoch auch schon als Kommission bezeichnet wurde. Als ausführendes Organ der Gemeinschaft mit Sitz in Luxemburg oblag ihr der Vollzug der Beschlüsse der Montanunion. Die sechs Unterzeichnerstaaten bestimmten acht Mitglieder selbst, ein neuntes wurde von der Behörde gewählt. Die Mitglieder der Hohen Behörde entschieden mit einfacher Stimmenmehrheit. Erster Präsident der Hohen Behörde war Jean Monnet, der geistige Urheber des Schuman-Plans, der zur Gründung der EGKS geführt hatte.
Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) 1958 wurden zwei neue Kommissionen eingerichtet, die nun auch offiziell diesen Namen trugen. Zum ersten Präsidenten der EWG-Kommission wurde Walter Hallstein genannt, der als außenpolitischer Staatssekretär unter Konrad Adenauer von deutscher Seite wesentlich zur Gründung der Gemeinschaften beigetragen hatte.
Am 1. Juli 1967 wurden die Hohe Behörde der EGKS und die Kommissionen von EWG und Euratom im Rahmen des EG-Fusionsvertrages zur Europäischen Kommission verschmolzen. In der Folgezeit ragten vor allem die Amtszeiten der Kommissionen Jenkins und Delors als bedeutende Phasen der Europäischen Integration heraus.
Die EU-Kommission Santer (1995-1999) wurde gegen Ende ihrer Amtszeit von einem Korruptionsskandal um die Kommissarin Edith Cresson erschüttert, was schließlich am 16. März 1999 zum Rücktritt der gesamten Kommission führte.
Europäische Kommissionen bis 1967 EGKS EWG EURATOM Nr. Hohe Behörde Amtszeit Kommission Amtszeit Kommission Amtszeit 1. Monnet 1952 - 1955 2. Mayer 1955 - 1958 3. Finet 1958 - 1959 Hallstein I 1958 - 1962 Armand 1958 - 1959 4. Malvestiti 1959 - 1963 Hirsch 1959 - 1962 5. Del Bo 1963 - 1967 Hallstein II 1962 - 1967 Chatenet 1962 - 1967 6. Coppe 1967 Europäische Kommissionen der EG / EU Nr. Kommission Amtszeit 1. Rey 1967 - 1970 2. Malfatti 1970 - 1972 3. Mansholt 1972 - 1973 4. Ortoli 1973 - 1977 5. Jenkins 1977 - 1981 6. Thorn 1981 - 1985 7. Delors I 1985 - 1989 8. Delors II 1989 - 1993 9. Delors III 1993 - 1995 10. Santer 1995 - 1999 11. Prodi 1999 - 2004 12. Barroso Seit 2004 Mitglieder der aktuellen Kommission
Die vom Rat angenommene Zusammensetzung der derzeitigen Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 bestätigt. Die Kommission trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an. Zu Einzelheiten vgl. EU-Kommission Barroso.
Politische Richtungen
Die Farben weisen auf die ungefähren politischen Richtungen hin:
Richtungen Anzahl der Kommissare konservativ 9 liberal 10 sozialdemokratisch 8 Fußnoten
- ↑ EurActiv.de, 12. Dezember 2008: Erneute Abstimmung über Lissabon-Vertrag an EU-Beitritt Kroatiens geknüpft.
Literatur
- Rudolf Strohmeier: Die Europäische Kommission im Gefüge von Politikberatung und Lobbying, in: Steffen Dagger; Michael Kambeck (Hrsg.): Politikberatung und Lobbying in Brüssel, VS-Verlag, Wiesbaden 2007. ISBN 3531153889
Weblinks
- Website der Kommission
- Generaldirektionen und Dienste der Europäischen Kommission
- Vertretung der Kommission in Österreich
- Vertretung der Kommission in Deutschland
- EU-Nachrichten – Wöchentlicher Newsletter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
- Ausführliches Dossier zur Kommission bei Europa Digital
Siehe auch
(Europäischer Rat)* | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) | Europäische Kommission | Europäischer Gerichtshof | Europäischer Rechnungshof | (Europäische Zentralbank)*
*ab Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
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