Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
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Der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften („Fusionsvertrag“) wurde am 8. April 1965 in Brüssel unterzeichnet und ist am 1. Juli 1967 in Kraft getreten. Durch Artikel 9 Absatz 1 des Vertrags von Amsterdam wurde der Vertrag 1999 aufgehoben, wobei wesentliche Elemente der zuvor gültigen Bestimmungen durch Übernahme in das konsolidierte Vertragswerk beibehalten wurden.
Der Fusionsvertrag führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften.
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