Kommission zur Vorbereitung der Sozialisierung der Industrie

Kommission zur Vorbereitung der Sozialisierung der Industrie

Als Sozialisierungskommission bezeichnet man eine im November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten eingesetzte Expertengruppe, die Wege zur Sozialisierung von Teilen der deutschen Wirtschaft prüfen sollte. Der offizielle Name lautete Kommission zur Vorbereitung der Sozialisierung der Industrie.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Innerhalb des Rates der Volksbeauftragten drängte die USPD unmittelbar nach der Novemberrevolution zur raschen Sozialisierung wichtiger Wirtschaftszweige. Die MSPD sah sich in einem Dilemma. Auf der einen Seite sah sie in der Veränderung der Besitzverhältnisse eine zusätzliche Gefahr für die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage. Auf der anderen Seiten wollten sich die Mehrheitssozialdemokraten keinen Verrat an sozialistischen Grundsätzen vorwerfen lassen. Der Rat beschloss am 18. November 1918 grundsätzlich, dass alle dafür reifen Industriezweige sofort sozialisiert werden sollten. Die Mehrheitssozialdemokraten hatten allerdings durchgesetzt, dass zuvor eine Kommission „namhafter Nationalökonomen“ zu berufen sei, um unter „Hinzuziehung der Praktiker aus den Reihen der Arbeiter und Unternehmer die Einzelheiten festzulegen.[1]

Erste Sozialisierungskommission

In der ersten Sozialisierungskommission saßen neben führenden marxistischen Theoretikern aus beiden Arbeiterparteien und den Gewerkschaften Vertreter der bürgerlichen Sozialreform und der Wissenschaft. Aus der Wissenschaft waren etwa Joseph Schumpeter, Emil Lederer, Carl Ballod und Robert Wilbrandt Mitglieder der Kommission. Geleitet wurde sie von Karl Kautsky, dem führenden Theoretiker der Sozialdemokratie und Ernst Francke von der Gesellschaft für soziale Reform. Obwohl bereits für die erste Kommission vorgesehen, scheiterte die Berufung des Industriellen Walther Rathenau vorerst noch am Widerstand der USPD. Ein Vertreter der Wirtschaft war Theodor M. Vogelstein. Von den Gewerkschaften war unter anderem Otto Hue vertreten. Aus den sozialistischen Parteien kamen Heinrich Cunow und Rudolf Hilferding. Generalsekretär der Kommission war der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler Eduard Heimann.

Die Kommission erarbeiteten unter anderem Gutachten und Gesetzesentwürfe zur Sozialisierung des Kohlebergbaus, zur Kommunalisierung von bestimmten Einrichtungen sowie zur Verstaatlichung des Fischerei- und Versicherungswesens. Erste Ergebnisse über die Grundsätze der Sozialisierungsarbeit wurden am 7. Januar 1919 veröffentlicht. Das bedeutendste Papier war ein vorläufiger Bericht zur Sozialisierung des Kohlebergbaus. Es wurde am 15. Februar 1919 veröffentlicht und enthielt ein Mehrheits- und ein Minderheitsgutachten.

Die Arbeit der Kommission litt aber massiv unter Einflussversuchen der aus der Zeit des Kaiserreichs übernommenen Bürokratie. Vor allem Unterstaatssekretär August Müller, obwohl Sozialdemokrat ein erklärter Gegner jeder Sozialisierung, hat die Kommission stark behindert. Aus Protest legte die Kommission Anfang April 1919 die Arbeit nieder. Obwohl es im März 1919 zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Sozialisierung des Kohlebergbaus kam, blieb die Umsetzung aus.

Zweite Sozialisierungskommission

Nach dem Kapp-Putsch war die Wiedereinsetzung der Sozialisierungskommission Teil der Vereinbarung zwischen Reichsregierung, Gewerkschaften und Parteien vom 20. März 1920. Sie trat in der Folgezeit in einer etwas anderen Zusammensetzung als in der ersten Phase zusammen. Am 3. September 1920 veröffentlichte die Kommission ihren Bericht zur Sozialisierung des Kohlebergbaus. Darin enthalten waren zwei unterschiedliche Vorschläge. Der erste von Walter Rathenau und Rudolf Wissell sprach sich zwar für eine allmähliche Sozialisierung aus, ohne aber privates Betriebskapital anzutasten. Der zweite Vorschlag von Emil Lederer, Rudolf Hilferding und Karl Kautsky sah eine sofortige Sozialisierung vor. In beiden Konzepten war die Entschädigung der Eigentümer vorgesehen. Über die Vorschläge konnte innerhalb der Kommission kein Konsens hergestellt werden. Auf Ablehnung durch die Gewerkschaften stieß der Vorschlag von Hugo Stinnes, die Beschäftigten durch Ausgabe von Beschäftigtenaktien am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen, weil dies der Intention der Sozialisierung widersprochen hätte.

Die Kommission bestand bis 1923. Direkte Auswirkungen auf die politische Entwicklung hatten die Arbeiten nicht.

Literatur

  • Ludwig Preller: Sozialpolitik in der Weimarer Republik. Kronberg, 1978. ISBN 3-7610-7210-4, S. 238 f.
  • Michael Schneider: Höhen, Krisen und Tiefen. Die Gewerkschaften in der Weimarer Republik 1918 bis 1933. In: Klaus Tenfelde u.a.: Geschichte der deutschen Gewerkschaften von den Anfängen bis 1945. Köln, 1987. ISBN 3-7663-0861-0, S. 298.
  • Heinrich August Winkler: Weimar. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie 1918 -1933. München 1993, S.46 f.
  • Franz Osterroth, Dieter Schuster: Chronik der deutschen Sozialdemokratie. Bd. 2: Vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, Verlag J.H. Dietz Nachf., Hannover 1963, ISBN 3-8012-1084-7, S. 72.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zit. nach Winkler: Weimar, S. 46.

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