- Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
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Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (KiKo) ist eine seit 1988 bestehende institutionelle Arbeitsgruppe des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend speziell für kinderpolitische Belange.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Anders als der Name es ausweist, beansprucht dieser mit einzelnen Abgeordneten aller Fraktionen und ihren Mitarbeitern besetzte Arbeitskreis, die oberste parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche [1] zu sein. Die Rede ist von einem Wächteramt. Alle stimmberechtigten Mitglieder dieses Unterausschusses sind zugleich in dem das gleichnamige Ministerium kontrollierenden Bundestagsausschuss vertreten.
Zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode verabreden die KiKo-Mitglieder untereinander ein Arbeitsprogramm sowie eine Aufgabenverteilung nach Themen. Die fünf MdB-Damen, die in der aktuellen 16. Wahlperiode die KiKo bilden, haben folgende Schwerpunkte vereinbart:
- Michaela Noll (CDU/CSU)
- Kinder und Sport
- Kinder und Massenmedien
- Kinder und Gewalt
- Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD)
- Kinder und Gesundheit
- Kinder und Behinderung
- Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
- Miriam Gruß (FDP)
- Kinder und Mobilität
- Kinder und Kultur
- Kinder und Alltag
- Diana Golze (Die Linke)
- Kinderarmut
- Selbst- und Mitbestimmungsrechte von Kindern
- Kinder- und Jugendhilfe/Kinder- und Jugendsozialarbeit
- Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen)
- Vernachlässigung von Kindern und soziale Ausgrenzung
- Elementarbildung - frühkindliche Förderung
- Kinder und Ernährung/Verbraucherschutz
Die Zuordnung bedeutet ausdrücklich nur eine besondere Ansprechbarkeit, aber keine ausschließliche Zuständigkeit für die genannten Themen. Weitere Fragestellungen können durch aktuelle Ereignisse ebenso wie durch direkte Anfragen aufgenommen und bearbeitet werden. [2]
Die KiKo veranstaltet zu kinderpolitischen Themen öffentliche Anhörungen und nichtöffentliche Expertengespräche. Als eine Grundfestlegung für gemeinsames, abgestimmtes Handeln, ist das Konsensprinzip gewählt worden. Wenn sich nicht alle fünf Abstimmungsberechtigten auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, bleibt nur eine Initiative außerhalb des Gremiums.
Die KiKo erklärt sich ausdrücklich nicht zuständig für Einzelfall-Klärungen etwa bei Streitfällen im Umgangsrecht und Ähnlichem. [3]
Vorgeschichte
Bevor die KiKo eingerichtet wurde, war des Öfteren seitens der Medien-Öffentlichkeit gefordert worden, einen Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages als Ansprechpartner für Kinder-Belange zu schaffen. Als Reaktion darauf benannte jede im Bundestag vertretene Fraktion einen eigenen Kinderbeauftragten. Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss in Sitzungen am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam als offizielle Kinderkommission einzusetzen. In Beamtendeutsch heißt sie etwas unhandlicher formuliert auch Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder. Im Alltag sagt beinah jeder damit befasste KiKo, wenn von ihr die Rede ist.
Siehe auch
Kinderrechte, Inobhutnahme, Deutscher Kinderschutzbund, Kinderbeauftragte
Quellen
- ↑ http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/info/index.html Startseite des KiKO - Was ist das überhaupt - die Kinderkommission?
- ↑ http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/info/info02.html Welche Themen bearbeitet die Kinderkommission?
- ↑ http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/info/info03.html Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?
- Michaela Noll (CDU/CSU)
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