- Kommunwand
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Unter einer Kommunwand (von lat. communis = gemeinsam) versteht man im Bauwesen eine Wand, die von mindestens zwei Gebäuden geteilt wird. Im städtischen Bereich, insbesondere in den Innenstädten, war die Kommunwandbauweise lange Zeit durch den herrschenden Platzmangel gängige Praxis. Ein typischer Fall einer Kommunwand ist die Gebäudetrennwand zwischen Reihenhäusern oder Doppelhaushälften.
Bei einem Bauvorhaben ist die Kommunwand insbesondere im Hinblick auf Statik, Schall- und Wärmedämmung ein kritischer Bereich. Gerade im Hinblick auf die Schalldämmung werden Gebäudetrennwände heute verstärkt zweischalig, das heißt aus zwei parallel errichteten Wänden gebaut.
Innerhalb eines Gebäudes wird auch die Wand zwischen zwei selbständigen Wohneinheiten als Kommunwand bezeichnet.
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