- Doppelhaus
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Der Begriff Doppelhaus steht für verschiedene, sich teils überschneidende Begriffe des Bauwesens.
Inhaltsverzeichnis
Baurecht
Im deutschen Baurecht bezeichnet Doppelhaus eine Gebäudekonstruktion mit zwei Eingängen in der offenen Bauweise nach § 22 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hierbei handelt es sich in aller Regel um zwei Einfamilienhäuser mit jeweils unabhängigen Eingängen und Treppenhäusern; entscheidend zur Abgrenzung zum Mehrfamilienwohnhaus mit nur einem Eingang ist die Zahl der Hauseingänge. Andere Gebäudetypen der offenen Bauweise nach § 22 BauNVO sind das Einzelhaus und die Hausgruppe.
Wohnhausarchitektur
In der Wohnhausarchitektur bezeichnet Doppelhaus zwei aneinandergebaute und oft einheitlich gestaltete Einfamilienhäuser. In Österreich verwendet man dafür auch den Begriff gekuppelte Bauweise.
Man spricht in der Regel von einem Doppelhaus, wenn zwei Häuser an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind; jedoch sind auch ein oder mehrere Doppelhäuser auf einem ungetrennten Grundstück möglich (z. B. in der Rechtsform des Wohnungs- und Teileigentums). Entscheidend für die Bauform ist, dass es sich um zwei durchgehend durch einen Brandabschluss (früher gemeinsame Brandwand, heute zwei Wände mit gedämmter Trennfuge) getrennte eigenständige Gebäude handelt. Die beiden Hälften sind dabei oftmals ähnlich gestaltet, häufig mit achsensymmetrischer Fassadengestaltung und Grundriss. Damit ähnelt ein typisches Doppelhaus zwei spiegelsymmetrischen Einzelhäusern.
Normalerweise handelt es sich bei der gemeinsamen Wand um eine Seitenwand der Gebäude. Handelt es sich um die Rückwand, spricht man von „Back-to-back“-Bebauung. Ist bei den beiden Hälften keine symmetrische Bauweise zu erkennen, spricht man von „einseitig angebaut“. Stoßen mehr als zwei Gebäude mit ihren Seitenwänden aneinander, spricht man von Hausgruppen.
Die Vorteile von Doppelhäusern (und auch Hausgruppen) gegenüber freistehenden Gebäuden sind eine günstigere Flächenausnutzung der Grundstücke und eine Verminderung der Heizkosten durch einen geringeren Außenwandanteil. Nachteile liegen darin, dass je eine Wand fensterlos bleibt sowie in der eingeschränkten Schalltrennung der beiden Haushälften.
Historische Gutsarchitektur
Das Doppelhaus (auch Doppeldachhaus) ist in der historischen Gutsarchitektur in Schleswig-Holstein eine Variante des sogenannten Mehrfachhauses. Hier setzt sich der Baukörper aus zwei aneinandergefügten längsrechteckigen Häusern zusammen, deren Satteldächer parallel verlaufen und damit dem Haus seine charakteristische Silhouette mit zwei nebeneinanderstehenden Giebeln verleihen.
Weblinks
Commons: Doppelhäuser – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Bauform (Wohngebäude)
- Stadtbaugeschichte
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