- Kompanieführer
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Ein Kompaniechef ist ein militärischer Führer und grundsätzlich ein Offizier. Ihm obliegt die Führung einer Kompanie oder einer vergleichbaren Einheit. Chefs waren ursprünglich Inhaber (Besitzer) der von ihnen geführten Truppenkörper. Konnten die Chefs die Führungsaufgaben nicht selbst wahrnehmen (Fürsten), beauftragten sie Offiziere mit der Führung, die als Kommandeur oder Führer bezeichnet wurden (Heute noch in der britischen Armee anzutreffen. Die Garderegimenter haben sowohl Chefs, als auch Kommandeure). Dementsprechend wird auch in der Bundeswehr nur der ständige Führer einer Kompanie als Chef bezeichnet, seine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung als Kompanieführer.
Deutschland
Als Einheitsführer, so die offizielle, neutrale Bezeichnung, ist er militärischer Vorgesetzter aller Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften seiner Einheit. Er besitzt diesen gegenüber Disziplinarbefugnisse. Zusätzlich ist er gegenüber zivilen Angestellten weisungsbefugt.
Ihm obliegt die personelle und materielle Verantwortung seiner Einheit, er beaufsichtigt die Ausbildung, führt sie im Gefecht und verhängt bei Bedarf erzieherische oder disziplinare Maßnahmen. Gemäß der Wehrdisziplinarordnung ist er Disziplinarvorgesetzter aller ihm unterstellten Soldaten.
Im Dienstgrad ist der Kompaniechef (KpChef) meist Hauptmann, seltener Oberleutnant oder Major. In manchen Einheiten des zentralen Sanitätsdienstes muss der Kompaniechef ein Sanitätsoffizier sein. Dieser Kompaniechef hat dann den Rang eines Oberstabsarztes (entspricht Major) oder eines Oberfeldarztes (entspricht Oberstleutnant)
Bei der Artillerie und der Heeresflugabwehrtruppe wird der Einheitsführer zum Batteriechef (BttrChef), bei der Luftwaffe in fliegenden und Flugabwehrraketenverbänden sowie bei den Heeresfliegern zum Staffelchef. An Truppenschulen wird die vergleichbare Dienststellung Inspektionschef (InChef) genannt. Durch den Lehrauftrag hat dieser meist den Rang Oberstleutnant seltener Oberst, die Hörsaalleiter sind meist Hauptleute.
Österreich
Im Österreichischen Bundesheer wird der Kompaniechef als Kompaniekommandant (KpKdt) bezeichnet. Im Großen und Ganzen ähnelt die Funktion aber der des Kompaniechefs weitgehend.
Schweiz
In der Schweizer Armee wird der Kompaniechef als Kompaniekommandant (Kp Kdt) bezeichnet. Im Großen und Ganzen ähnelt die Funktion aber der des Kompaniechefs weitgehend. Während seines praktischen Dienstes ist der Kompaniekommandant im Rang eines Oberleutnants. Nach dem Besuch des sog. Führungslehrgang 1 (FLG I) und dem sog. Abverdienen (praktischer Dienst) wird die Beförderung zum Hauptmann ausgesprochen. Führt ein Kp Kdt eine Stabskompanie, kann er zum Major befördert werden.
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