Kompetenz (Organisation)

Kompetenz (Organisation)

Als Kompetenzen bezeichnet man die Rechte und Pflichten, die einem Stelleninhaber oder Funktionsträger übertragen werden. Erst sie ermöglichen eine tatsächliche Ausübung von gestellten Aufgaben. In der Literatur wird zwischen Durchführungs- und Leitungskompetenzen unterschieden:

  • Durchführungskompetenzen beziehen sich auf die Berechtigung, die Stellenaufgaben ausführen zu können. Hierzu zählen
    • Ausführungskompetenz: das Recht, im Rahmen der Aufgabe selbst tätig zu werden und in gewissem Ausmaß Arbeitsrhythmus und -methode selbst zu wählen
    • Verfügungskompetenz: das Recht, Arbeitssubjekte, Sachmittel und Informationen anzufordern und darüber zu verfügen
    • Antragskompetenz: das Recht, von einer anderen, hierzu befugten Stelle über einen Sachverhalt zu entscheiden
    • Eigenentscheidungskompetenz: das Recht, verbindliche Entscheidungen zu fällen
    • Vertretungskompetenz: das Recht, das Unternehmen nach außen hin zu vertreten
  • Leitungskompetenzen bestimmen das Verhältnis zu anderen Stellen bzw. Funktionen und bilden so auch die Grundlage für die jeweils angewandte Hierarchie. Folgende Leitungskompetenzen werden unterschieden:
    • Fremdentscheidungskompetenz: das Recht, für andere Stellen Entscheidungen zu treffen
    • Weisungskompetenz: das Recht, anderen genau festgelegten Stellen Weisungen zu erteilen
    • Richtlinienkompetenz: das Recht, für andere Stellen Richtlinien zu erteilen
    • Kontrollkompetenz: das Recht, die richtige Ausführung der Weisungen zu kontrollieren

Art und Umfang zugewiesener Kompetenzen sind Kennzeichen einer Stelle. Bei der Zuweisung der Kompetenzen gilt der Grundsatz der Ausschließlichkeit. Das heißt, eine einer Stelle zugewiesene Kompetenz kann einer anderen Stelle nicht mehr zugewiesen werden.

Siehe auch


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