- Konfiskat
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Konfiskate im Sinne der „Konfiskatverordnung“ sind Schlachtabfälle, also zum menschlichen Genuss ungeeignete Tiere oder Teile davon, die bei der Schlachtung anfallen, beispielsweise auch Föten. Die Einstufung erfolgt bei der amtlichen Fleischbeschau. Dies ist in den „Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die unschädliche Beseitigung von Fleischbeschaukonfiskaten“ der Städte geregelt, ebenso wie die behördliche Zuständigkeit. Es geht dabei ebenfalls um eine Enteignung, da die unverwertbaren Tierteile ohne Zustimmungserklärung des Besitzers der Tierkörperbeseitigungsanstalt zur Verarbeitung zugeführt werden.
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